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Nelly Waldeck zur Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender
Presseinformation Nr. 26.277 16.09.2026Es gilt das gesprochene Wort!TOP 17 – Modellprojekt zur flexiblen Kinderbetreuung im Haushalt Alleinerziehender initiierenDie Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck hält die Rede in Vertretung für die kitapolitische Sprecherin Catharina Nies.Bedarfe alleinerziehender Eltern im Regelsystem mitdenken Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,lassen Sie mich ein bisschen ausholen, um einen wichtigen Punkt für diese Debatte deutlich zu machen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich die Ökonomin Martyna Linartas. Sie hat zu dem Thema Armut und Ungleichheit promoviert und formulierte es erst am Wochenende folgendermaßen:„Es macht einen Unterschied, ob ich glaube, dass Menschen in Armut sind, eben wegen struktureller Gegebenheiten – zum Beispiel, weil sie alleinerziehend sind, zum Beispiel, weil sie eine Migrations- oder Fluchtgeschichte haben, oder, ob ich wirklich glaube, dass sie sich einfach hätten ein bisschen mehr anstrengen müssen.“Es geht ihr dabei darum aufzuzeigen, wie schwierig eine gesellschaftliche Vorstellung ist, die davon geprägt ist, dass es bei finanzieller Ungleichheit tatsächlich nur um Leistung und Leistungsbereitschaft gehen würde.Und damit kommen wir zu dem vorliegenden Antrag und dem dahinterliegenden Thema. Müssen alleinerziehende Eltern sich nur ein bisschen mehr anstrengen? Ist es so, dass sie weniger berufstätig sind als andere? Und ist es vor allem so, dass sie komplett selbst in der Hand haben ihre herausfordernde Situation zu verändern?Nein, auf viele Familien trifft das sicher nicht zu. Statistiken zeigen vielmehr, dass im Verhältnis bereits jetzt mehr alleinerziehende Mütter erwerbstätig sind als Mütter in Paarbeziehungen, dass es also nicht an ihrer fehlenden Leistungsbereitschaft liegen kann, wenn das Familieneinkommen gering ist oder Transferleistungen erforderlich sind. Ist es nicht vielmehr so, dass Alleinerziehende mit kleinen Kindern strukturell vor besonderen Herausforderungen stehen? Um zum Beispiel die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen, abseits von Kita und Ganztag, die leider oft in den ländlichen Räumen nur bis 15 oder 16 Uhr offen haben. Und ist es nicht vielmehr so, dass es Dinge gibt, die schlichtweg unmöglich sind. Nämlich gleichzeitig das Kind um 15 Uhr von der Kita abzuholen und um 15 Uhr an der Kasse zu stehen oder im Krankenhaus zu arbeiten?Der SSW-Antrag erkennt und adressiert genau dieses Problem und ich erkenne an, dass der Antrag nach einer Lösung sucht. Und diese Zielsetzung eint uns! Deshalb habe ich mir die Auswertung des VAMV-Modellprojektes zwischen 2014 und 2017 in Berlin und an einzelnen Orten in Rheinland-Pfalz und NRW angeschaut.Modellprojekte in einzelnen Kommunen wären zwar löblich, aber immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein und keine Möglichkeit, strukturelle Probleme zu lösen. Das können nur Regelstrukturen! Davon bin ich überzeugt. Und es würde an drei Stellen eine sehr teure Doppelstruktur aufgebaut werden.Unter anderem wäre dies der Fall bei der kommunalen Bedarfsplanung für Kita und Ganztagsbedarfe vor Ort. Laut dem Kindertagesförderungsgesetz ist es seit 2025 bereits für die Gemeinden verpflichtend, die Elternbedarfe für die aktuelle und die zukünftige Situation zu erheben und die Planung der Öffnungszeiten und Randzeiten danach entsprechend auszurichten. Wir haben die Regelung bewusst so geschärft.Und natürlich gehört dazu, die erweiterten Öffnungszeiten, Randzeitenbetreuung und Pendler*innenwege mitzudenken. Zudem muss in einem Bundesland, dessen Arbeitsmarktstruktur vom Dienstleistungssektor geprägt ist, auch der Schichtdienst mitgedacht werden.Darüber hinaus haben große Betriebe, wie z.B. Krankenhäuser, jetzt schon die Möglichkeit, staatlich geförderte Betriebs-Kitas betriebsnah zu eröffnen und sollten das natürlich auch tun, um die Vereinbarkeit von Job und Familie für die eigene Belegschaft zu verbessern. Das machen auch viele schon. Insbesondere wenn Arbeitnehmer*innen Nachtdienst oder Wochenenddienst machen müssen, sollte eine Betriebs-Kita zur betrieblichen Infrastruktur dazu gehören. Es gibt auch Kitas, die dies für mehrere Betriebe zusammen anbieten.Das Land fördert Betriebs-Kitas genauso wie alle anderen Kitas auch – nur mit dem Unterschied einer Direktförderung, also ohne, dass Kreise dazwischengeschaltet werden. Von dieser gesetzlichen Fördermöglichkeit sollte viel stärker Gebrauch gemacht werden.Auch die Instrumente der Arbeitsförderung im Sozialgesetzbuch II und III umfassen mittlerweile alle möglichen Unterstützungsmaßnahmen, um Menschen zu erleichtern eine Ausbildung, Weiterbildung oder Erwerbstätigkeit zu ergreifen.Auch die ergänzende Kinderbetreuung ist ein Mobilitätsfaktor, der die Arbeitsaufnahme erleichtern kann. Aus meiner Sicht existiert hierfür bereits eine Rechtsgrundlage.Um diese Frage aber sicher abzuklären, habe ich gestern einen Brief an die Regionaldirektion Nord geschrieben. Die Antwort werde ich dem VAMV und weiteren Beratungsstrukturen für Alleinerziehende zukommen lassen. Das alles sind Regelstrukturen, in denen die Bedarfe alleinerziehender Familien nach erweiterten Betreuungsöffnungszeiten stärker mitgedacht werden können und müssen. Dafür muss kein Gesetz geändert werden. Es ist eine reine Umsetzungsfrage. Die Betreuungsbedarfe von Alleinerziehenden, das ist mir wichtig, sind keine Einzelinteressen oder unerfüllbaren Sonderwünsche!Bei mehr als 1,62 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland mit 2,3 Millionen Kindern unter 18 Jahren würde ich sagen, es ist ein gesamtgesellschaftliches Interesse diese Gruppe selbstverständlich mitzudenken! Und als Staat auch die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.***Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielT 0431 988 1503 M 0172 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de sh-gruene-fraktion.de