19-101_11-20Anlage7
(PDF)
. Zusätzlich werden gem. § 4 Abs. 3 des Versorgungsfondsgesetzes 3,1 Mio. Euro für die ab
dem Jahr 2020
19-039_11-20Anlage7
(PDF)
. Zusätzlich werden gem. § 4 Abs. 3 des Versorgungsfondsgesetzes 3,1 Mio. Euro für die ab
dem Jahr 2020
19-050_11-20Anlage7
(PDF)
. Zusätzlich werden gem. § 4 Abs. 3 des Versorgungsfondsgesetzes 3,1 Mio. Euro für die ab
dem Jahr 2020
19-093_11-20Anlage7
(PDF)
. Zusätzlich werden gem. § 4 Abs. 3 des Versorgungsfondsgesetzes 3,1 Mio. Euro für die ab
dem Jahr 2020