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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Die Aufgaben der Landesbeauftragten in der Übersicht

Aufgaben der Landeszuwanderungsbeauftragten sind (siehe: Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 28. Oktober 1998, Fassung vom 26.01.2024) die

  • Mitwirkung an Rechts­setzungs­verfahren, die Stellung­nahme zu politischen Konzepten und Programmen
  • die Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs­bereich tätigen Einrichtungen, wie Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden
  • die Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeits­arbeit
  • die Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs­fragen des Landes Schleswig-Holstein hat insgesamt die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asyl­suchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren. Sie ist also in erster Linie die Interessenvertreterin der genannten Personenkreise.

Sie hat darüber hinaus die gesell­schaftliche Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Aus­länder­innen und Ausländer sowie der Aus­siedlerinnen und Aussiedler zu fördern. Die Landesbeauftragte übt ihr Amt unabhängig aus und ist nur dem Gesetz unterworfen. Sie ist hauptamtlich tätig.

Aufgaben im Einzelnen:

Beratungstätigkeit

Eine wesentliche Aufgabe der Landesbeauftragten ist die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungs­fragen. Dabei geht es vornehmlich um Probleme des Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs­rechts sowie des Staats­angehörigkeits­rechts. Die Landesbeauftragte berät Organisationen, Vereine und Verbände, die im Flüchtlings- und Zuwanderungs­bereich tätig sind, Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte, auch Einzel­personen, diese vermittelt er an Beratungs­stellen (z.B. Migrations­beratungs­stellen). Der Landesbeauftragten ist es nicht gestattet, die Rechts­vertretung einer Einzelperson zu übernehmen.

Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Landesbeauftragte leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen wie auch durch die Teilnahme an Podiums­diskussionen, das Mitgestalten und Referieren bei Fach­veranstaltungen, durch Mitarbeit bei fachspezifischen Workshops und in Arbeits­gruppen und Arbeits­kreisen sowie durch Erstellung von Fach­informationen und schließlich durch öffentliche Stellungnahmen.

Aufklärungs­arbeit leistet die Landesbeauftragte durch Vorträge zu migrations-, flüchtlings- und integrationsrelevanten Themen, beispielsweise an Schulen und bei interessierten Behörden und Einrichtungen. Das Beauftragten­büro vermittelt auch Vorträge.
 

Mitwirkung an Recht­setzungs­verfahren

Da das Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht im Wesentlichen durch Bundes­gesetze geregelt ist, an denen die Landes­beauftragte nicht mitwirken kann, beschränkt sich die Mitwirkung der Landesbeauftragten an Recht­setzungsverfahren auf Anregungen und Stellungnahmen zu Landes­gesetzen, Landes­verordnungen und Erlassen der Landes­ministerien. Die Landesbeauftragte hat beispielsweise mitgewirkt an:

  • der Landes­verordnung zur Änderung der Ausländer- und Asylverordnung
  • der Landesverordnung zur Regelung der Aufgaben und Zuständigkeit der Ausländer­behörden und bei der  Aufnahme von Spät­aussiedlerinnen und Spät­aussiedlern sowie Flüchtlingen
  • dem Rahmenkonzept für Sozial­beratung für Migrantinnen und Migranten
  • der Landes­verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden in Staats­angehörigkeits­angelegen­heiten
  • den Erlassen zur Durchführung der Abschiebungs­haft
  • den Förder­richtlinien von außerschulischen Deutsch-Sprachkursen mit integrierter Hausaufgabenbetreuung  von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Erstsprache
  • dem Entwurf einer Ausländer­integrations­verordnung
  • dem Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes Schleswig-Holstein

Stellungnahmen zu politischen Konzepten und Programmen

  • Die Landesbeauftragte regt – vornehmlich im Innen- und Rechts­ausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags – Initiativen an und gibt Stellungnahmen zu Anträgen der Landtags­fraktionen und Berichten der Landes­regierung ab. Diese betreffen unterschiedliche Bereiche der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungs­politik (Einzelheiten hierzu siehe unter „Aktivitäten“).

Kooperationen, Veranstaltungen

Die Landesbeauftragte arbeitet in den Bereichen ihres Aufgaben­gebiets mit staatlichen und nicht­ staatlichen Organisationen, Vereinen und Verbänden zusammen und führt gemeinsame öffentliche Veranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik durch. Sie unterstützt und beteiligt sich an Initiativen, die der Verbesserung der Situation der Flüchtlinge und Zuwanderer dienen, hierbei spielen Fragen der Integration der Menschen mit Migrations­hintergrund eine wichtige Rolle.

Ausländerrechtliche Vorschriften

Die grundlegenden Vorschriften des Ausländerrechts sind:

  • das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundes­gebiet (AufenthG) vom 30. Juli 2004 in der Fassung der Bekannt­machung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162)
  • das Asyl­verfahrens­gesetz (AsylVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798)
  • das Staatsangehörigkeits­gesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt I S. 583)
  • das Asylbewerberleistungs­gesetz (AsylbLG) vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022)
  • das Gesetz über die Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950); in den jeweils geltenden Fassungen (hier abrufbar mit den in der Klammer angegebenen Abkürzungen.)

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