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28. Januar 2021 – Januar-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache: 19/2731


Top 2 / 2. Lesung
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (Zensusausführungsänderungsgesetz 2021 / ZensGAÄndG 2021)
Gesetzentwurf der Landesregierung– Drs. 19/2565
(Ausschussüberweisung am 11. Dezember 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2697


Top 4 / 2. Lesung
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2576
(Ausschussüberweisung am 11. Dezember 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2710


Top 5 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2647
(Federführend ist der Ministerpräsident)


Top 6 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2658
(Federführend ist das Finanzministerium)


Top 7 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2679
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)


Top 8 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz / LBGG)
Gesetzentwurf der Landesregierung– Drucksache 19/2680
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)


Top 9 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2681
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz


Top 10 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Schleswig-Holsteinisches Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz / IfSPBG SH)
Gesetzentwurf des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD – Drucksache 19/2698


Top 19 / Antrag
Durchführung der Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2644


Top 20 / Antrag
Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2666(neu)


Top 22 / Antrag
Bericht zur Beschulung von Heimkindern
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2682


Top 27 / Antrag
Durchführung der Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertretungen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/2703


Top 37 / Ausschussempfehlung
Verschwörungserzählungen stoppen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2239
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2654


Top 39 / Ausschussempfehlung
Verfassungsbeschwerde der Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts (Az. BvR 2756/20)
Schreiben des Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2020
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2696(neu)


 

 

Top 2: Zensusgesetz

Die ursprünglich für den kommenden Mai geplante Volkszählung wird aufgrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Vorbereitung um ein Jahr verschoben. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen und entsprechend das Zensusgesetz geändert. Der Zensus soll aktuelle Bevölkerungsdaten erbringen, etwa zu Wohnsituation, Erwerbstätigkeit oder Bildungsstand.

Meldung Erste Lesung:
Dezember 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
Februar 2020 (Vorgaben / ohne Aussprache)


Top 4: „Stiftung Schloss Eutin“

Der Landtag hat einstimmig neue Regelungen für die Stiftung Schloss Eutin beschlossen. Die jetzt vollzogene Änderung des Stiftungsgesetzes behebt „grundsätzliche Fehler in der Struktur und Organisation“, argumentiert die Landesregierung. So kann sich die Stiftung künftig nur nach Genehmigung des Finanz- und Kulturausschusses des Landtags selbst auflösen. Die Institution darf bei Leihgaben für kommende Ausstellungen Staatshaftung in Anspruch nehmen und in Einzelfällen in Zukunft auch Versicherungen für Leihgaben abschließen. Zudem darf der Vorstand künftig aus bis zu zwei Personen bestehen.

1. Lesung /Meldung:
Dezember 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
September 2020 (ohne Aussprache)


Top 5: Medienstaatsvertrag HH/S-H

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Frequenzrechte bei der anstehenden Neuvergabe der zweiten landesweiten UKW-Kette verkürzt werden sollen. Bislang waren die Frequenzrechte für jeweils zehn Jahre vergeben worden. Doch weil der neue digitale Radio-Standard DAB + dem alten UKW in den kommenden Jahren voraussichtlich den Rang ablaufen wird, plant die Landesregierung die Nutzungsrechte künftig nur noch vorläufig zu vergeben. In den kommenden drei Jahren soll die Politik darüber diskutieren, ob und wann das UKW-Netz abgeschaltet werden könne. Die Vergabe einfach auszusetzen, ist dem Entwurf zufolge verfassungsrechtlich nicht möglich.

Der überarbeitete Staatsvertrag der Medienanstalt hamburg/Schleswig-Holstein soll zudem die Voraussetzungen schaffen, bedingt durch die Corona-Krise auch den privaten Rundfunk mit staatlichen Fördergeldern zu unterstützen. Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Staatsvertrages wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.

Der digitale neue Radio-Standard DAB + (Digital Audio Broadcasting) bietet viele Vorteile. So rauscht Digitales Radio nie, beendet die lästige Frequenzsuche unterwegs und bietet Zusatz-Informationen in Text und Bild. Zurzeit werden in einem Modellversuch für private DAB+ Hörfunkprogramme in Schleswig-Holstein unter anderem die technischen Möglichkeiten für lokale beziehungsweise regionale Digitalradio-Versorgungen erprobt. Zugleich wird die Akzeptanz von DAB+ in der Bevölkerung untersucht. Wissenschaftliche Erkenntnisse des Modelversuchs sollen im Jahr 2022 vorliegen.

Vorherige Meldung zum Thema:
Februar 2018 (ohne Aussprache)


Top 6: Gebäudemanagement (GMSH)

Die Landesregierung hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organisationsstruktur und das Beschaffungswesen der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR / eine Anstalt des öffentlichen Rechts) ändern soll. So soll bei der GMSH wieder eine Gewährträgerversammlung eingerichtet werden. Diese war im Jahr 2010 von der damaligen schwarz-gelben Regierung abgeschafft worden. Es bestand seinerzeit die Ansicht, bei der GMSH als Anstalt mit nur einem Träger auf eine Gewährträgerversammlung verzichten und somit einen Beitrag zur Verschlankung der Verwaltung leisten zu können. Nun die Kehrtwende.

Es sei „zielführender, die landespolitischen Interessen in der Gewährträgerversammlung zu verfolgen“, heißt es in dem Gesetzesentwurf von Jamaika. Dem Papier zufolge soll die Gewährträgerversammlung aus fünf Vertretern des Landes bestehen. Sie werden vom Finanzministerium bevollmächtigt, die Eigentümerrechte des Landes als Träger der GMSH wahrzunehmen. Je ein Bevollmächtigter soll vom Finanzministerium sowie von den jeweils für Polizei, Justiz, Wissenschaft und Energie zuständigen Ministerien gestellt werden. Den Vorsitz in der Gewährträgerversammlung soll der Bevollmächtigte des Finanzministeriums haben. Beschlüsse der Gewährträgerversammlung müssen einstimmig ausfallen.

Zudem soll der gesamte Beschaffungsprozess überprüft und verschlankt werden. So soll die GMSH die Beschaffungen für die Landesbehörden künftig unmittelbar im Namen und für Rechnung des Landes vornehmen. Zudem soll durch die Gesetzesnovelle verhindert werden, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2023 die Beschaffungstätigkeit der GMSH für das Land der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Da ab diesem Zeitpunkt die Neuregelung im Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist, entstünde eine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts in Höhe von etwa 400.000 Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2023. Dies soll vermieden werden.

Der Gesetzesentwurf wurde an den Finanzausschuss überwiesen.

Weitere Informationen:
Homepage der GMSH


Top 7: Schulgesetz

Im Schulgesetz sollen nach dem Willen von Jamaika einige Regelungen geändert werden, die sich „in der schulischen Praxis als problematisch“ erwiesen hätten. So will die Landesregierung etwa den Erziehungsauftrag der Schule durch „sprachliche Präsenz“ betonen.

Änderungen soll es auch bei der Suche nach Schulleitern geben. So sollen schulinterne Bewerbungen grundsätzlich erst bei einer wiederholten Ausschreibung berücksichtigt werden. Geht es nach Jamaika, sollen Schüler zudem künftig bereits in den Klassen fünf und sechs als Mitglieder mit beratender Stimme in den Schulkonferenzen mitwirken. Ferner soll der Katalog der Ordnungsmaßnahmen überarbeitet werden, damit die Schulen in „sachgerechter und verhältnismäßiger Weise flexibler und abgestimmter auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern“ reagieren“ können, wie es in dem vorliegenden Gesetzentwurf heißt.

Zuletzt war das Schulgesetz im Jahr 2015 in größerem Umfang geändert worden. Die damalige Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW hatte damals den Begriff „Erziehung“ weitgehend aus dem Schulgesetz getilgt.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überstellt.

Weitere vorherige Debatten/Meldungen zum Thema
Dezember 2020 (1. Lesung, Schulgesetz zu Corona-Anpassungen, Schulabschlüsse) / ohne Aussprache
Mai 2020 (1./2. Lesung, Artikelgesetz zu Schulabschlüssen/Corona)
September 2017 / Dezember 2017 (1./2. Lesung, Schulgesetz G8, G9)


Top 8: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz soll überarbeitet werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung zielt insbesondere darauf ab, bei der Barrierefreiheit ein Stück voranzukommen. So sollen beispielsweise die Landesbehörden verpflichtet werden, schrittweise ihre elektronischen Verwaltungsabläufe so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis oder fremde Hilfe nutzbar sind. „Damit nimmt das Land seine Vorbildfunktion als Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen wahr“, heißt es in dem Entwurf, der in Erster Lesung an den Sozialausschuss überwiesen wurde.

Das Gesetz soll künftig bestehende Lücken im Zusammenhang mit der Kommunikation schließen. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen als auch die Gestaltung von Publikationen der öffentlichen Verwaltung, damit sie von Menschen mit den unterschiedlichen Formen von Behinderungen wahrgenommen und verstanden werden können. Neben Gebärdensprachendolmetschern oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Zudem soll künftig für behinderte Menschen die Möglichkeit bestehen, sich bei Verwaltungsterminen begleiten zu lassen. Außerdem ist eine Schlichtungsstelle bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen geplant, die im Konfliktfall bei Problemen mit Behörden kostenfrei vermittelt.

Das Landesbehindertengesetz stammt aus dem Jahr 2002. Es war zuletzt im April 2019 an eine EU-Richtlinie aus dem Oktober 2016 angepasst worden. Seitdem sind öffentliche Stellen verpflichtet, barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zu gewährleisten.

Vorherige Debatte/Meldungen zum Thema:
August 2020 (Bericht zu Umsetzung der UN-Konvention / ohne Aussprache)
Juni 2019 / Dezember 2019 (Teilhabestärkungsgesetz 1. Lesung und 2. Lesung/ohne Aussprache)


Top 9: ambulante Resozialisierung

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederung von Straftätern in die Gesellschaft und der Opferschutz sollen neu geregelt werden. Die Landesregierung hat hierfür einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Bislang ist die Resozialisierung von Straftätern durch Gesetze aus den Jahren 1996 und 2010 geregelt, die veraltet sind. Das neue Gesetz soll bestehende Regelungslücken schließen, neuere Bundes- und Landesgesetze berücksichtigen und dem aktuellen Datenschutzrecht Rechnung tragen. Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsauschuss überstellt.

Verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts zwischen 2006 und 2019 hatten den Anspruch auf Resozialisierung in einen Verfassungsrang erhoben. Der Gesetzgeber wird damit verpflichtet, die äußeren Bedingungen dafür zu schaffen, dass Straffällige sich nach ihrer Entlassung in die Gesellschaft eingliedern können. Die Inhaftierungsquote in Schleswig-Holstein ist vergleichsweise niedrig. 40 Gefangene kommen im Norden auf jeweils 100.000 Einwohner. Diese Quote war in den vergangenen Jahren stets die niedrigste in Deutschland. Hamburg zum Beispiel hatte Ende vergangenen Jahres 102 Gefangene je 100.000 Einwohner.

Vorherige Meldung zum Thema:
September 2020 (Reform Justizvollzugsgesetz / ohne Aussprache)


Top 10: Infektionsschutzgesetz / Erlasse

Der Zusammenschluss der AfD will eine Beteiligung des Landtages beim Erlass von Verordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gesetzlich festschreiben. So soll die Landesregierung etwa verpflichtet werden, dem Parlament einen Erlass unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden nach der Beschlussfassung im Kabinett, zuzuleiten, damit eine Befassung des Landtages vor der Verkündung ermöglicht wird. Der entsprechende Gesetzentwurf der AfD-Vertreter sieht weiter vor, dass eine im Plenum beschlossene Regelung die jeweilige Verordnung ersetzt.

Der Entwurf wird im Innen- und Rechtsauschuss weiter beraten.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
November 2011
November 2020 (ohne Aussprache)


Top 19: Vertrauensleute für Richterwahl Flurbereinigungsgericht

Der Landtag hat einstimmig den Innen- und Rechtsausschuss beauftragt, einen Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Flurbereinigungsgerichts zu bilden. Dieses Gremium ist am komplexen System der Flurbereinigung beteiligt. Gemeint ist damit ein Vorgang, bei dem Grundstückseinheiten zusammengelegt werden. Meist werden dabei mehrere kleine oder zersplitterte Einheiten zu größeren Grundstücken zusammengefasst. Ein Schwerpunkt der Flurbereinigung ist die Vereinfachung und Intensivierung landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen.


Top 20: Aktionsplan gegen Rassismus

Der Landtag hat die Landesregierung dazu aufgefordert, im März-Plenum mündlich über die Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus zu berichten. Im Koalitionsvertrag von Jamaika ist vereinbart, dass der Landesaktionsplan gegen Rassismus bildungs-, gesellschafts-, sozial-, sowie innen- und rechtspolitische Aspekte verbinden soll. Er basiert auf dem Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung.

Der Landesaktionsplanes gegen Rassismus wird ressortübergreifend unter Beteiligung auch zivilgesellschaftliche Akteure entwickelt. Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration. Der Landespräventionsrat und das Landesdemokratiezentrum wirken maßgeblich an der Umsetzung mit. Der gesamte Prozess von der Aufstellung bis zur Umsetzung des Plans wird wissenschaftlich begleitet.

Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2019 (Verabschiedung Aktionsplan)
Dezember 2020 (Studie Polizei/Rassismus)


Top 22: Beschulung von Heimkindern

Der Landtag hat die Landesregierung dazu aufgefordert, dem Landtag bis zur März-Tagung einen schriftlichen Bericht zur Beschulung von Heimkindern vorzulegen. Der Bericht soll die Situation von etwa 3.000 schulpflichtigen Kindern in den Blick nehmen, die in Schleswig-Holstein ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben, nicht aber ihren Hauptwohnsitz, wie es in dem Berichtsantrag der Abgeordneten des SSW heißt. Denn laut Landesschulgesetz unterliegen diese Kinder hierzulande nicht der Schulpflicht, haben aber Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule.

„Die Pandemie hat gesellschaftlich noch einmal ganz deutlich gemacht, dass besonders das Schulsystem vor großen Herausforderungen steht“, heißt es im Berichtsantrag weiter. Für Kinder in Heimunterbringung sei der Schulbesuch oftmals die einzige Teilhabe am sozialen Leben vor Ort.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
September 2018 (ohne Aussprache)
April 2018


Top 27: Vertrauensleute für Richterwahl Finanzgericht

Der Landtag hat den Innen- und Rechtsauschuss damit beauftragt, Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht zu wählen. Das Finanzgericht mit Sitz in Kiel entscheidet in erster Linie über steuerrechtliche Streitigkeiten. So überprüft es etwa die Rechtmäßigkeit von Steuer- und Steuermessbescheiden, aber auch die von Kindergeldbescheiden.


Top 37: Verschwörungserzählungen

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, mit einer Aufklärungskampagne gegen sogenannte Verschwörungserzählungen vorzugehen. Keine der übrigen Fraktionen im Landtag unterstützte den Antrag, der Proteste gegen staatliche Corona-Maßnahmen in den Fokus nimmt.

Debatte bei Antragstellung:
Juni 2020 


Top 39: Verfassungsbeschwerde ZDF

Der Landtag wird keine Stellungnahme zur drei Verfassungsbeschwerde des ZDF, mehrerer Rundfunkanstalter und des Dutschlandradios gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgeben. Die Sender sind nach der Blockade aus Sachsen-Anhalt, das die entsprechende Änderung des Staatsvertrags nicht unterzeichnen wollte, vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Im Dezember war bekanntgeworden, dass Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit blockiert: Wegen des Streits der Magdeburger Kenia-Koalition um die geplante Erhöhung hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Regierungsvorlage für den Medienstaatsvertrag, über die der Landtag abstimmen sollte, zurückgezogen.