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28. August 2020 – August-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache 19/2357


Top 3 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2043
(Ausschussüberweisung am 18. März 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2217


Top 4 / Zweite Lesung
Gemeinsame Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes - Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 19/1533
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/1617
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2256


Top 7 / Zweite Lesung
Gemeinsame Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2177
b) Regelungen zur Barrierefreiheit im Medienstaatsvertrags zukünftig nachbessern – Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen wirksam verbessern!
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2192
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/2270
(Ausschussüberweisung am 18. Juni 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2312


Top 8 /  Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz/GstG)
(betr.: geschlechterneutrale Sprache in Behörden)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/2075
(Ausschussüberweisung am 18. Juni 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses  – Drucksache 19/2402


Top  10 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2257
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)


Top 11 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2261
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)


Top 12 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)
(betr.: Rundfunkgebühren)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2279
(Federführend ist der Ministerpräsident)


Top 13 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2290
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)


Top 28 / Berichtsantrag
Bericht zum KI-Handlungsrahmen
(KI=Künstliche-Intelligenz)
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2283 


Top 30 / Benennung
Zustimmung zur Neubenennung eines schleswig-holsteinischen stellvertretenden Mitglieds der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) für die verbleibende Zeit der 7. Mandatsperiode
Antrag der Fraktion der Landesregierung – Drucksache 19/2284


Top 36 / Antrag
Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu den Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024 mit der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/2319
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)


Top 37 / Antrag
Antrag auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/2320
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)


Top 40 / Berichtsantrag
Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2324(neu)


Top 46 / Antrag
Regelmäßige Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2336(neu/2. Fassung)
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2369


Top 50 / Ausschussempfehlung
Landesweit kostenloses freies WLAN
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/2041 
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2214 


Top 55 / Regierungsbericht
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landesregierung Schleswig-Holstein – Sachstand und Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/2071 
(Landtagsbeschluss vom 18. März 2020)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2194 


Top 57 / Regierungsbericht
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/2210 
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt Natur und Digitalisierung)


 

Top 3: Beamtenbesoldung

Der Landtag hat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein erhöhen sollen. Ein wesentlicher Teil ist hierbei die Besoldungsstrukturreform von Jamaika, die die Bezüge von Beamten neu regelt. Zum einen werden die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für die Beamten übernommen, zum anderen wird die Besoldung bis 2022 um zusätzlich ein Prozent angehoben. Lediglich die SPD-Fraktion enthielt sich in der Abstimmung zu der Gesetzvorlage.

Die Bezüge der Beamten steigen zum 1. Juni 2021 um 0,4 Prozent und um weitere 0,6 Prozent am 1. Juni 2022. Von dieser Anhebung profitieren auch Pensionäre. Zudem übernimmt das Land den nächsten Tarifabschluss der Länder zeit- und wirkungsgleich. Die Reform kostet das Land nach früheren Angaben bis 2024 insgesamt 136,9 Millionen Euro. Außerdem wird das Land das sogenannte „Altersgeld“ einführen. Es ersetzt die Nachversicherung für aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedene Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf Beamtenversorgung haben. Damit soll ein flexibler Arbeitgeberwechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ermöglicht werden.

Meldung Erste Lesung:
März 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten/Meldungen zum Thema:
November 2019 / Dezember 2019 (Sonderzahlung)
Mai 2019 (Besoldungsanpassung)
Juli 2018 / September 2018 (Erschwerniszulagen Spezialkräfte)
Juni 2018 / November 2018 (Besoldung Berufseinsteiger)


Top 4: Altersversorgung Feuerwehren

Lebenspartner von Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, die infolge eines Einsatzes versterben, können zukünftig auch dann entschädigt werden, wenn sie nicht mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sind. Das hat der Landtag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit breiter Mehrheit beschlossen.

Der Forderung der SPD-Fraktion nach einer sogenannten „Löschrente“ erteilte das Plenum dagegen eine klare Absage. Nach Auffassung der Sozialdemokraten sollten all jene Feuerwehrleute eine zusätzliche individuelle Altersversorgung erhalten, die sich ehrenamtlich bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert haben. Vorbild des Vorstoßes war die sogenannte „Ehrenrente“, von der freiwillige Feuerwehrleute in Thüringen profitieren. Die Fraktionen von CDU, FDP, Grünen, AfD sowie die Abgeordneten des SSW stimmten gegen ein solches Modell.

Debatte/Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 („Löschrente“)
August 2019 (ohne Aussprache / Versicherung Lebenspartner)


Top 7: Medienstaatsvertrag

Der Landtag hat den neuen Medienstaatsvertrag mit breiter Mehrheit ratifiziert. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte gegen die Vorlage, die zuvor bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Dezember vergangenen Jahres beschlossen worden. Der Medienstaatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Das Neue: Der Medienstaatsvertrag soll auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs (also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen), Soziale Medien und Suchmaschinen gelten, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Zugleich macht sich der Landtag für eine erste Änderung in dem Staatsvertrag stark –- für mehr barrierefreie Angebote in den Medien. Einstimmig verabschiedete das Plenum einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen, nach dem es zukünftig einen Mindestanteil von Rundfunkangeboten mit Audiodeskription und Untertiteln geben soll. Notfallinformationen sollen grundsätzlich und Übertragungen von Großveranstaltungen immer dann barrierefrei zugänglich werden, wo es finanziell und technisch möglich ist. Zudem soll eine Beschwerdestelle für etwaige Verstöße gegen die Regelungen zur Barrierefreiheit eingerichtet werden.

Sanktionen abgelehnt

Der aktuelle Staatsvertrag, der neue Medien wie Online-Angebote regelt, habe „erste wichtige Schritte“ für mehr Barrierefreiheit im Rundfunk bereits umgesetzt, heißt es in dem Antrag des Jamaika-Bündnisses. Jamaika definiert den Begriff „Barrierefreiheit“ nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Angebote gelten demnach als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Ein Antrag der SPD-Fraktion war dem von Jamaika vorausgegangen. Dieser hatte unter anderem Möglichkeiten gefordert, Rundfunkanstalten zu sanktionieren, die nicht ausreichend barrierefreie Formate in ihr Programm aufnähmen. Lediglich die Abgeordneten des SSW hatten diesen Vorstoß unterstützt.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020 (1. Lesung Medienstaatsvertrag)


Top 8: Geschlechterneutrale Sprache

Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung per Gesetz verbieten zu lassen. Die AfD hatte unter anderem argumentiert, Gleichberechtigung lasse sich nicht dadurch erreichen, „dass wir unsere Sprache verhunzen“, so Frank Brodehl in der Ersten Lesung im Juni. Die übrigen Fraktionen waren anderer Meinung und lehnten den Vorstoß ab.

Einzig die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer bekannte: „Wir Frauen brauchen keine gegenderte Sprache“. Die von der AfD beabsichtigte Ablehnung der geschlechtergerechten Sprache im Gleichstellungsgesetz nannte sie jedoch „handwerklichen Murks“.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020


Top 10: Lehrerbildungsgesetz

Der Landtag hat sich mit einer Neuordnung der Verwaltung beruflicher Bildung befasst. Einem Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition zufolge sollen die öffentlichen Berufsschulen in Schleswig-Holstein künftig unter der Aufsicht eines zentralen Landesamts stehen. Ab Januar 2021 sollen unter dem Dach des neu eingerichteten Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) künftig alle Zuständigkeiten für diesen Bereich gebündelt werden. Bislang hatte das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH), das beim Ministerium für Bildung angesiedelt ist, auch die Verantwortung im Bereich der Berufsbildenden Schulen übernommen. Statt beim Bildungsministerium soll das SHIBB beim Arbeitsministerium angesiedelt sein.

Des Weiteren nimmt der Gesetzesentwurf den Lehrkräftemangel in der Berufsbildung in den Blick. Er sieht unter anderem ein Lehramt für den Direkteinstieg in den Lehrberuf auch mit Bachelor- oder Diplomabschluss vor. Weitere Maßnahmen erweitern den Kreis derer, die für ein Lehramt infrage kommen und bieten die Möglichkeit, sich in kürzerer Zeit für den Lehrberuf zu qualifizieren.

Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Juni 2020 (Zuordnung SHIBB)
September 2018 (Zuordnung SHIBB)


Top11 : Straßen-/Wegegesetz

Der Landtag hat sich mit Änderungen befasst. Durch Wechsel der Zuständigkeiten im Straßen- und Wegerecht sind einige Bezeichnungen inzwischen veraltet. So ist im Gesetzestext noch die Rede von „Straßenbauämter“, die bereits vor rund 15 Jahren aufgelöst und durch das Landesamt Straßenbau und Verkehr ersetzt worden sind Die neuen Bezeichnungen sollen neutral ausfallen, so dass bei erneut wechselnden Zuständigkeiten eine Anpassung des Gesetzes entfällt.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wurde an den Wirtschaftsausschuss überstellt.

Vorherige Debatten zum Thema:
November 2017 (spez. Bundesstraßen)
Juli 2017 (spez. Bundesstraßen)


Top 12: Rundfunkgebühren

Der Schleswig-Holsteinische Landtag muss seine Zustimmung für eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags ab 2021 und einer Umverteilung der Gelder unter den Rundfunkanstalten geben. Vorgesehen ist eine Beitragserhöhung um 86 Cents auf 18,36 Euro monatlich. Damit würde der Betrag erstmals seit 2009 wieder steigen. Der vorliegende Staatsvertrag mit der entsprechenden Änderung des Medienrechts folgt den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die im Februar ihren 22. Bericht vorgestellt hatte.

Von der neu geordneten Verteilung der Gelder würden ZDF und Deutschlandradio zu Ungunsten der ARD profitieren. Auch die kleinen Rundfunkanstalten Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk würden zu den Profiteuren der Regelung gehören. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsauschuss überwiesen.

Die KEF

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Die Kommission stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Hierzu legen die Rundfunkanstalten der Kommission Mittelfristige Finanzbedarfsplanungen für eine vierjährige Periode vor. Die Kommission überprüft sie anhand der Maßstäbe von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Darüber hinaus orientiert sie sich hierbei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin.

Vorherige Debatten zum Thema:
Juni 2020 (1. Lesung Medienstaatsvertrag)
September 2018 (Öffentl. Rundfunk allgemein)


Top 13: IHK-Gesetz

Der Landtag hat einen Reformentwurf für das Gesetz zu den Aufgaben und den Aufbau der Industrie- und Handelskammern (IHK) an den Wirtschaftsausschuss überstellt. Damit soll das veraltete IHK-Gesetz, das aus dem Jahr 1870 stammt und zuletzt 1971 angepasst wurde, stark gestrafft werden. Statt 49 Paragrafen soll das neue Gesetz nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums zukünftig nur noch fünf Paragrafen umfassen. Mit der Reform sollen unter anderem Windkraft-Unternehmen zukünftig mehr Einfluss in der Vollversammlung der IHK.


Top 28: Künstliche Intelligenz

Die Koalition verlangt eine Bilanz zur Entwicklung der Künstliche Intelligenz (KI) im Land. Die Regierung wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen Bericht darüber vorzulegen, welche KI-Projekte in den vergangenen Monaten angestoßen worden sind und welche geplant sind.

Im August vergangenen Jahres hatte das Jamaika-Bündnis das Ziel ausgegeben, dass Schleswig-Holstein im Bereich der Zukunftstechnologie bundesweit eine führende Rolle spielen soll. Zu diesem Zweck war eigens ein Sondervermögen eingerichtet worden. Von dem Ausbau der KI mit dem Einsatz neuer Technologien erhofft sich die Regierung neue Impulse in den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft.

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2019
Januar 2019


Top 30: AdR

Der Landtag hat Europaminister Claus Christian Claussen (CDU) als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss der Regionen (AdR) für den Rest der laufenden siebten Mandatsperiode hineingewählt. Der 59-Jährige folgt seiner Amtsvorgängerin und Parteikollegin Sabine Sütterlin-Waack, die zur Innenministerien ernannt worden war. Das Land Schleswig-Holstein wird im AdR von dem Grünen-Abgeordneten Bernd Voß vertreten.

Der 1994 eingerichtete AdR besteht aus 344 Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, davon 24 aus Deutschland, und trifft sich fünfmal jährlich in Brüssel. Die EU-Kommission muss die Stellungnahme des AdR einholen, wenn ihre Initiativen Einfluss auf die kommunale und regionale Ebene haben. Zudem können die Regionalvertreter der Kommission eigene Vorschläge unterbreiten.

Vorherige Meldungen zum Thema:
August 2019 (Besetzung Parlament)
Oktober 2017 (Besetzung Landesregierung)


Top 36: Hochschulmedizin

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten soll ab dem kommenden Wintersemester reformiert werden. An den Universitäten in Kiel und Lübeck soll ein eigener Studiengang „Psychotherapie“ eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund müssen die Ziel- und Leistungsvereinbarung der Jahre 2021 bis 2024 mit den Hochschulen ergänzt werden war. Der entsprechende Antrag der Landesregierung wurde vom Plenum einstimmig angenommen.

Der neue Ausbildungsweg für angehende Psychotherapeuten besteht nicht mehr wie bisher aus fünf Jahren Psychologie-Studium und einer anschließenden dreijährigen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, sondern wird ein eigenständiges Psychotherapie-Studium, das fünf Jahre dauern soll: drei Jahre Bachelorstudium und zwei Jahre Masterstudium. Inhaltlich soll sich das Studium von dem klassischen Psychologie Studium abgrenzen und gezielt auf die Psychotherapie zugeschnitten werden.

Das Psychotherapie Studium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung ab, bei deren Bestehen die Absolventen die Approbation erhalten und somit die Berechtigung, den Beruf des Psychotherapeuten auszuüben. Nach der bestandenen Abschlussprüfung sollen die frischgebackenen Psychotherapeuten in eine Art Weiterbildung gehen, durch die sie später die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Die Weiterbildung soll in stationären und ambulanten Einrichtungen stattfinden, außerdem soll es während dieser Zeit ein Mindestgehalt von 1.000 Euro geben, da die Approbation bereits vorliegt. Vergleichbar ist das mit der Situation von Assistenzärzten.

Vorherige Meldung zum Thema:
November 2019 (Zielvereinbarung 2020-2024 / ohne Aussprache)


Top 37 : Studium und Lehre

Studium und Lehre sollen weiter gestärkt werden, jährlich sollen knapp zwei Milliarden Euro an Landesgeldern fließen. Der Bund stellt noch einmal die gleiche Summe zur Verfügung. Neu in einer von der Landesregierung beantragten Änderung der Zielvereinbarung zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ ist vor allem, dass die Gelder für die Hochschulen nicht mehr befristet gezahlt werden. Das ermögliche den Universitäten eine bessere Planung. Der Landtag will den Antrag im Bildungsausschuss weiter beraten.

Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten sich im Mai vergangenen Jahres nach monatelangen Verhandlungen über die Zukunft der milliardenschweren Bundesförderung der Hochschulen verständigt. Neben dem „Qualitätspakt Lehre“ gibt es noch zwei weitere Pakte: den Hochschulpakt und den Pakt für Forschung und Innovation. Über diese Vereinbarungen finanzieren Bund und Länder die wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019


Top 40: Geburtshilfe

Die Regierung soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres einen Bericht über die Situation der Geburtshilfe im Land vorlegen. Einem entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion stimmte der Landtag geschlossen zu. Der Bericht soll unter anderem Zahlen dazu liefern, wie viele Geburten es aktuell in und außerhalb der Kliniken gibt. Auch die Situation in den Entbindungsstationen geschildert werden, ebenso die Ausbildungsbedingungen für Hebammen.

Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2017 (Haftpflichtprämien)


Top 46: Schlachthöfe

Die Koalitionsfraktionen haben einen Berichtsantrag der SPD zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein angenommen wie auch einen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zum Thema. Darin werden die seit Juni eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung zur Überwachung der Schlachthöfe und des verarbeitenden Fleischgewerbes begrüßt. Auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das den Beschäftigten in der Fleischindustrie bessere Arbeitsbedingungen bringen soll, wird von den Jamaika-Fraktionen befürwortet.

In mehreren fleischverarbeitenden Betrieben in Schleswig-Holstein aber auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern hatte es in den vergangenen Monaten eine Häufung von Corona-Fällen gegeben. Vermutet wird, dass Infektionen durch enge Sammelunterkünfte und fehlende Einhaltung von Hygieneregeln begünstigt werden. Arbeitsbedingungen und Unterbringung der Mitarbeiter, von denen viele aus Osteuropa stammen, stehen schon länger in der Kritik.

Vorherige Debatten zum Thema:
November 2019
Juni 2020


Top 50: WLAN

156 öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots gibt es derzeit in Schleswig-Holstein. Das ist dem SSW zu wenig. Deswegen hat er die Landesregierung im Mai-Plenum dazu aufgefordert, bis Ende 2020 ein Konzept für die Einrichtung und Koordinierung von kostenlosen freien WLAN-Zugängen im gesamten Land zu erarbeiten. Zudem verlangte er in eine Bestandsaufnahme der WLAN-Möglichkeiten im Land. Vergangene Woche hat sich der Wirtschaftsausschuss mit der Thematik befasst und die Grundzüge des SSW-Antrag mit einigen Änderungen der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen.

Die geänderte Fassung des ursprünglichen SSW-Antrages sieht neben einem Konzept der Landesregierung zum weiteren Ausbau frei verfügbarer WLAN-Zugänge bis Ende 2020 unter anderem vor, kommunale Spitzenverbände in den Prozess einzubinden. Hierbei soll geprüft, welche „Rolle der IT-Verbund Schleswig-Holstein und das Breitbandkompetenzzentrum beim Ausrollen einer landesweiten WLAN-Infrastruktur spielen können“, heißt es in dem Alternativantrag. Außerdem wird die Landesregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es im Bundestag zu einem baldigen Beschluss über den Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen kommt.

Meldung bei Antragstellung:
Mai 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2018 (ohne Aussprache)


Top 55: Behindertenrechtskonvention

Die Regierung hat einen Bericht darüber vorgelegt, wie die UN-Behindertenkonvention seit 2017 umgesetzt worden ist. Die Maßnahmen in dem Landesaktionsplan, der damals beschlossen worden war, sind vom Beratungsunternehmen Prognos untersucht worden. Die Evaluation stellt der Landesregierung ein mäßiges Zeugnis aus: Von insgesamt 215 Maßnahmen wurden bis Ende vergangenen Jahres 28 Maßnahmen abgeschlossen und 32 Maßnahmen wurden teilweise umgesetzt – oftmals, weil andere Stellen für die Umsetzung zuständig sind. 17 Maßnahmen wurden nicht oder noch nicht umgesetzt. Bei über 130 Maßnahmen konnte den Angaben zufolge die Umsetzung nicht bewertet werden, weil beispielsweise kein Zeit-Plan vorlag.

Bemängelt wurden neben fehlenden Zeitplänen auch, dass in einigen Handlungsbereichen messbare und terminierte Ziele mit eigenen Erfolgsmerkmalen fehlen. Auch greife die Regierung zu wenig auf die Ergebnisse von Untersuchungen über die Teilhabe-Situation von Menschen mit Behinderungen zurück. Zusätzlich sollten die Erfahrungen von Behinderten mehr beachtet werden.

Der Bericht wurde zur abschlißenden Beratung an den Sozialausschuss überstellt.

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 in Deutschland rechtsverbindlich mit dem Rang eines Bundesgesetzes und muss umgesetzt werden.

Der Begriff „Inklusion“ stammt vom lateinischen Wort „inclusio“ ab und bedeutet allgemein „Einschließung, Einbeziehung“. Es gibt aber keine einheitliche Definition von „Inklusion“, auch in der UN-BRK bleibt der Begriff insgesamt unbestimmt. Seine inhaltliche Bestimmung vollzieht sich im Zusammenhang eines offenen Interpretationsprozesses. Der deutliche Unterschied zwischen dem Begriff der „Integration“ und dem der „Inklusion“ besteht darin, dass Integration von einer gegebenen Gesellschaft ausgeht, in die integriert werden kann und soll, Inklusion aber erfordert, dass gesellschaftliche Verhältnisse für Menschen verändert werden müssen.

Meldung bei Antragstellung:
März 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Februar 2020 (Bericht des Behindertenbeauftragten/ohne Aussprache)
Juni 2019 (Teilhabestärkungsgesetz)
September 2018 (Inklusion in der Schule)
Februar 2018 (Behindertenbeauftragter/Teilhabegesetz)
Weitere Infos:
Internetangebot des Behindertenbeauftragten des Landes


Top 57: Agrar und Küste

Schleswig-Holstein verfügt im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in diesem Jahr über rund 62 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 1,1 Milliarden Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. Das sind 235 Millionen mehr als im Vorjahr.

Der Großteil der Summe (588 Millionen) ist flexibel für den regulären Rahmenplan einsetzbar. Es gibt aber in diesem Jahr gebundene Mittel für etwa den Wald (98 Millionen), der stark unter den trockenen Sommern der letzten Jahre gelitten hat, für Tierwohlmaßnahmen (40 Millionen), naturnahe Waldbewirtschaftung (16 Millionen) sowie Maßnahmen zum Nährstoffmanagement (16 Millionen). Dies geht aus dem aktuellen Regierungsbericht für das Jahr 2019 hervor, den das Plenum zur abschließenden Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überstellte.

Der GAK-Rahmenplan

Die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zielt darauf, „eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern“. Die Planung der Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisung der Bundesmittel an die Länder erfolgt über den jährlich anzupassenden GAK-Rahmenplan.

In Schleswig-Holstein werden acht Bereiche für GAK-Fördermaßnahmen angeboten. Dazu zählen die integrierte ländliche Entwicklung (unter anderem mit dem Breitbandausbau), die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen (Landwirtschaft und Fischerei), die markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung (einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege), Forsten, Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen und der Küstenschutz. Der Bericht wurde zur abschließenden Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überstellt.

Vorherige Meldungen zum Thema:
Mai 2019 (Rahmenplan 2019/ohne Aussprache)
Juni 2018 (Rahmenplan 2018/ohne Aussprache)