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29. November 2017 – Anhörung zu Straßenausbaubeiträgen

Kommunen und Verbände hoffen auf das Land

Die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge nimmt kein Ende. Nach einer mehrstündigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss bleiben weiterhin viele Fragen offen.

Baustellen-Absperrung vor einer Baustelle
Ob Anwohner für den Straßenausbau vor ihrer Haustür zahlen sollten, ist umstritten. Foto: dpa, Frank Rumpenhorst

Vor allem jene: Ist der derzeit in der Ausschussberatung befindliche Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition mit seiner angepeilten Rückkehr zur Kann-Regelung bei der Erhebung von Anliegerbeiträgen der Weisheit letzter Schluss? Die Stellungnahmen von Kommunen und Verbänden variierten. Größtenteils Einigkeit herrschte aber in dem Ruf nach Landesgeldern – etwa über eine schnelle Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs.

Viele Städte und Gemeinden zögern noch, ob sie künftig auf die Straßenausbaubeiträge von Anwohnern verzichten sollen. Diese Möglichkeit sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, nachdem 2012 die alte rot-grün-blaue Landesregierung die Erhebung der Beiträge zur Pflicht gemacht hatte. Nicht bestritten wurde im vollbesetzten Ausschusssaal des Landtages, dass die Kostenbelastung für betroffene Grundeigentümer sehr erheblich sein kann – für Private wie für Unternehmen. Ein rekordverdächtiger Straßenausbaubeitrag in Schleswig-Holstein wurde im Oktober bekannt: Ein Landwirt aus Lütjenburg (Kreis Plön) soll 189.000 Euro für den Ausbau eines etwa einen Kilometer langen Straßenabschnitts bezahlen.

Ungleichbehandlung durch Kassenlage

Deutlich wurde zudem bei der von dem Ausschuss angesetzten Anhörung von Kommunen, Interessenverbänden und -organisationen in diesem Bereich, dass es zu einem Konflikt von Kommunen mit solider Kassenlage und solchen mit klammen Finanzen kommen könnte und dies zu einer Ungleich­behandlung der Bürger führen würde – also dann wenn die eine Stadt oder Gemeinde auf Ausbaubeiträge verzichten kann, die andere aber nicht.

Der Anhörung zugrunde lag auch ein Entwurf der AfD für eine Änderung der Kommunalabgabenordnung. Er fordert „größere Gestaltungs­möglichkeiten bei der Verteilung von Beiträgen“ – etwa bei der Unterscheidung von kleineren Anliegerstraßen und von der breiten Öffentlichkeit genutzten Durchgangsstraßen und Plätzen.

Über die Eindrücke der Anhörung werden die Landtagsabgeordneten des Innen- und Rechtsausschusses in der nächsten Sitzung kommenden Woche abschließend diskutieren, um dem Landtag für die Dezember-Tagung eine Empfehlung zu den Gesetzentwürfen vorlegen zu können.

 

Auszüge aus den schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden

Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechte-Universität zu Kiel

„Ungeachtet aller politischen und tatsächlichen Vorbehalte gegen Straßenausbaubeiträge spricht nichts für das Absehen von einer Beitragserhebungspflicht und die Eröffnung kommunalen Ermessens hinsichtlich des Ob der Veranlagung.“

„Unbilligkeiten und Härten der Beitragsveranlagung im Einzelfall sind durch die dafür im Kommunalabgabenrecht vorhandenen Instrumente zu begegnen.“

„Bei einer Finanzierung der von der Gemeinde erbrachten Leistung durch Steuern erhielten die Grundstückseigentümer die von dieser Leistung ausgelösten zusätzlichen Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit, das heißt entgeltlos.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/251)

Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Es erscheine europarechtlich nicht ausgeschlossen, „dass der Ausbau von Anliegerstraßen mit geringem Allgemeinverkehr und dessen Finanzierung mit Allgemeinen Steuermitteln im Einzelfall beihilfenrechtswidrig sei.“ Dies gelte insbesondere mit Blick auf Unternehmen an den betreffenden Straßen.

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/290)

Verband Haus & Grund Kiel, Landesverband Schleswig-Holstein

Der Verband spricht sie für eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus: „Eine Rechtsgrundlage, die es einer Kommune ermöglicht, rechtmäßig Straßenausbaubeiträge in Höhe von rund 190.000 Euro von einem Bürger zu erheben, wie jüngst in Lütjenburg geschehen, muss fehlerhaft sein. Straßenausbaubeiträge in dieser Höhe sind existenzgefährdend und ruinös.“

„Anlieger haben Straßen über Erschließungsbeiträge bereits finanziert. Kommunen kommen vielfach ihrer Instandhaltung- und Instandsetzungsverpflichtung nicht nach, die eine beitragspflichtige Erneuerung nach sich zieht.“

Nicht zielführend sei der Vorschlag, „den Kommunen freizustellen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht. Dies führte zu einem Wettbewerb unter den Kommunen, bei denen finanziell schlechter stehende Städte und Gemeinden benachteiligt wären.“

„Angesichts vieler finanzschwacher Kommunalhaushalte wäre ein Ausgleich über den Landeshaushalt aus Sicht der Städte und Gemeinden attraktiv.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/288)

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen, Landesverband Schleswig-Holstein

„Die geplante (Wieder)Abschaffung der Beitragserhebungspflicht ist ein gutes Signal, löst das eigentliche Problem aber bestenfalls zum Teil.“

„Kommunen mit guter Haushaltslage können ihre Bürger entlasten. Zentralörtliche Kommunen, die unter anderem hohe Sozial- und Infrastrukturlasten mit sich tragen, könnten das oft nicht. So erwächst gegenüber Kommunen, die auf Straßenausbaubeiträge verzichten, ein Standortnachteil.“

Befürwortet wird eine Finanzierung von Straßenausbaubeiträgen über den Kommunalen Finanzausgleich. „Auch der von einigen Kommunen gemachte Vorschlag, Straßenausbaubeiträge künftig durch einen Aufschlag zusammen mit der Grundsteuer einzunehmen, geht in die richtige Richtung, unter anderem mit Blick auf die Verfahrensvereinfachung und Verwaltungskostenersparnis für die Kommunen.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/289)

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein

„Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP uneingeschränkt.“

„Der Bund der Steuerzahler spricht sich grundsätzlich für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus. Das Instrument hat sich bewährt, um die Kosten für den Ausbau und die grundlegende Erneuerung von Straßen auf diejenigen umzulegen, die den überwiegenden Nutzen dieser Ausbaumaßnahmen haben. Insofern empfehlen wir den Gemeinden, entsprechende Beiträge zu erheben, wenn die örtlichen Verhältnisse es zulassen.“

„Eine Entscheidung über die Erhebung der Beiträge kann am besten die demokratisch legitimierte Kommunalvertretung vor Ort treffen. Ihr sind die örtlichen Verhältnisse am besten bekannt. Darum ist es richtig, auf die Erhebungspflicht zu verzichten, um der Kommunalvertretung hier einen Ermessensspielraum einzuräumen.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/263)

Bauernverband Schleswig-Holstein

„Der Bauernverband begrüßt ausdrücklich den Gedanken der (Wieder-)Einführung einer Wahlfreiheit“.

In der Tendenz plädiert der Verband aber auf einen Verzicht, da eine große Allgemeinheit die Straßen nutze und eine Wertsteigerung der Immobilien von Anliegern an einer tip-top sanierten Straße nur eine unbedeutende Rolle spiele. Und: Große landwirtschaftliche Betriebe lägen oft an mehreren und zum Teil sehr langen Straßen, die zudem mitunter nur dreimal jährlich befahren würden.

„Eine grundsätzliche Umstellung der Systematik weg von der intransparenten kosten- und aufwandsintensiven Beitragserhebung zu einem steuerfinanzierten Modell ist zu bevorzugen.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/281)

Interessengemeinschaft Frankenstraße-Neumünster-SH

„Unsere abgelehnte Petition ´Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein´ mit über 20.000 Unterstützern im Land hat im Landtagswahlkampf eine wesentliche Rolle gespielt und es wird auch bei der anstehenden Kommunalwahl wieder so sein. Die nicht eingehaltenen Wahlversprechen und die Ablehnung der anderen Parteien sind bis dahin nicht vergessen.“

„Nach wie vor sind wir der Meinung, dass durch die Zahlung der Erschließungsgebühr und der laufenden Grundsteuer genügend für den Vorteil als Grundstückseigentümer getan wird. Letztendlich sind die Straßen dann Eigentum der Kommune und die Allgemeinheit profitiert.“

„Eine Möglichkeit: Stellen Sie den Kommunen für die Überbrückungszeit bis zur Neugestaltung des FAG zweckgebundene Mittel als Ausgleich für die Anliegerbeiträge zur Verfügung, so dass es auch in der hintersten Provinz zur Befriedung kommt.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/274)

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände

„Aus allen Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber bei den vorgenannten Gesetzentwürfen sich nicht auf Forderung der kommunalen Landesverbände stützen kann.“

„Angesichts des beabsichtigten Zeitpunkts des Inkrafttretens des Gesetzentwurfs wird die Straßenausbaubeitragspflicht kommunalpolitisch in vielen Städten und Gemeinden nicht aufrechtzuerhalten sein.“

„Das Land ist aufgefordert, zeitgleich mit der gesetzlichen Möglichkeit, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, ausfallende Straßenausbaubeiträge durch eine aufgestockte Zuweisung für Straßenbau und weitere Infrastrukturlasten (§ 15 FAG) vollständig zu kompensieren.“

„Für den Fall der Umsetzung des Gesetzentwurfs bedarf es zeitgleich einer Kompensation durch den Landesgesetzgeber.“

„Wenn dieses Ziel besteht, muss das Land für eine auskömmliche Infrastrukturfinanzierung durch Erhöhung der Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich (§ 15 FAG) bereits mit dem Landeshaushalt 2018 sorgen und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Der vage Verweis auf die zum Jahr 2021 anstehende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs trägt insoweit nicht.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/295)

Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Stadt Kiel

Der Gesetzentwurf der Koalition mit der Kann-Erhebungsregelung sei von der Ratsversammlung in ihrem Beschluss vom 20. Juli „positiv zur Kenntnis genommen“ worden. „Dies stärkt die kommunale Verantwortung und erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung“.

„Der Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird von der Stadt zu realisieren sein, wenn sie auch tatsächlich in die Lage versetzt wird, ihrer Verpflichtung zum Ausbau ihrer Straßen nachzukommen.“

„Die Ratsversammlung hat in ihrem Beschluss die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Einnahmeausfälle der Stadt aus Straßenausbaubeiträgen vollständig durch das Land kompensiert werden.“

„Die Schere zwischen reichen und armen Kommunen darf sich nicht weiter öffnen.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/283)

Andrea Hansen, Bürgermeisterin der Stadt Uetersen

„Die Erhebung einmaliger Beiträge ist eine gerechte Art, um den individuell gebotenen Vorteil abzubilden.“

Ungerecht sei, dass „Kommunen, die durch Haushalte mit geringeren Einkommen geprägt sind, ihre Einwohner durch Straßenbaubeiträge zusätzlich zur Kasse bitten, während Kommunen mit guter Finanzausstattung zu Gunsten ihrer wohlhabenden Einwohner vollständig auf Beiträge verzichten“.

„Bei Straßenbaubeiträgen liegt der Vorteil der Anlieger in einer Erleichterung der Zugänglichkeit der Grundstücke und in einer bedeutenden Steigerung der Attraktivität der Wohn- und Geschäftslage. Dies „bringt auch eine Steigerung des Grundstückwerts mit sich“

„Die Möglichkeit der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen schafft im Kommunalwahlkampf auch die verlockende populäre Entscheidung einer Abschaffung von Beiträgen zu erliegen, auch wenn das aus fiskalischer Sicht keineswegs sinnvoll ist und zu ‚Lasten des Haushalts und der Generationengerechtigkeit ginge“.

Kommunen würden vor die Wahl gestellt, „bei der in der Aussicht auf eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs die langfristigen fiskalischen Konsequenzen nicht abzuschätzen sind.“

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/255)

Hans-Jürgen Kütbach, Bürgermeister der Stadt Bad Bramstedt

„Die Belastung der Anlieger sollte nicht von der Zufälligkeit des Wohnortes abhängen, das heißt von der Finanzkraft der Kommune.“

„Ob eine vollständige Abschaffung der Beitragspflicht – und damit der Verweis auf die Finanzierung aus dem Steueraufkommen – verfassungskonform ist, kann der Unterzeichner (Anm. d. Redaktion: Bürgermeister Kütbach) nicht abschließend beurteilen.“

Unter dem Aspekt des „Gerechtigkeitsproblems“ sie zu berücksichtigen: „Anlieger, die eine unlängst festgesetzte Beitragslast ´abbezahlen´, werden es als ungerecht empfinden, wenn nach Inkrafttreten einer Änderung andere Bürgerinnen und Bürger ´verschont´ bleiben und die Baumaßnahmen nun von den auch schon früher belasteten Anliegern über das Steueraufkommen mit bezahlt werden“.

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/286)

Alexander Orth, Bürgermeister der Gemeinde Heikendorf

„Grundsätzlich ist die Aufhebung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu begrüßen. Denn letztendlich sollte (…) die Selbstverwaltung vor Ort über Art und Umfang der finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger entscheiden.“

„Allerdings darf nicht übersehen werden, dass nur eine kleine Minderheit von Kommunen finanziell so gut gestellt ist, dass die Herstellung, der Ausbau, die Erneuerung oder der Umbau von Straßen völlig ohne die Heranziehung der Anliegerinnen und Anlieger zu stemmen ist.“

Die Stellungnahme plädiert für eine grundsätzlich für eine Mischfinanzierung: „Niemand käme auf die ldee, Kindertageseinrichtungen nur durch die Nutzer bezahlen zu lassen“, es lasse sich aber auch keine Finanzierung allein durch die Allgemeinheit darstellen. „Deshalb werden die Kosten auf Bund, Land, Kommune und Eltern verteilt in der Hoffnung, niemanden über Gebühr zu belasten.“

Die Stellungnahme beinhaltet unter anderem den Vorschlag, umlagefähige Kosten folgendermaßen umzulegen: Je ein Drittel der Kostenübernahme durch „Förderprogramme“ des Landes, durch „Einmalbeiträge“ der Anlieger und durch einen Infrastrukturanteil an den „gemeindlichen Realsteuern“.

(zur Stellungnahme: Umdruck 19/272)