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1. April 2019 – Untersuchungsausschuss

Zeuge hält zwei Abgeordnete für befangen

Eklat im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre. Ein Zeuge richtet schwere Vorwürfe an Innenminister Grote, lehnt zwei Abgeordnete wegen Befangenheit ab und verweigert die Aussage.

Blick in den Schleswig-Saal, wo Abgeordnete kurz vor Beginn einer Sitzung des Untersuchungsauschusses zur Rockeraffäre Platz genommen haben. Rechts auf dem Bild steht ein Polizeibeamter, links sitzen Zuhörer.
Der Untersuchungsausschuss im Kieler Landtag kurz vor Sitzungsbeginn. Foto: dpa, Carsten Rehder

 

Die Zeugenvernehmung des ehemaligen stellvertretenden Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium endete bevor sie überhaupt begonnen hatte. Mit der Ankündigung einen Antrag stellen zu wollen, fing der heute 70-jährige an, schwere Vorwürfe gegen den amtierenden Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) zu erheben. Der Zeuge warf Grote vor, den im vergangenen Jahr verfassten Sonderbericht des ehemaligen Innenministers Klaus Buß (SPD) bewusst einseitig interpretiert zu haben. Der Minister habe sich in diesem Zusammenhang „skrupellos“ gegenüber der damaligen Polizeiführung, die mit den Ermittlungen gegen Rocker in früheren Jahren befasst war, verhalten. Er sprach von „perfidem Rufmord am eigenen Personal“. Und weiter: „Ich lasse meine berufliche Bilanz nicht von einem pflichtvergessenen, skrupellosen Minister in den Dreck ziehen.“

Ordnungsmittel angedroht

Der Ausschuss-Vorsitzende Claus Christian Claussen unterbrach den Zeugen nach wenigen Sätzen und drängte ihn dazu, seinen Antrag zu nennen. Der entpuppte sich als Befangenheitsantrag gegen die Abgeordneten Kai Dolgner (SPD) und Burkhard Peters (Grüne). Sie hätten sich „vorfestgelegt“, sagte der Zeuge. Nach kurzer Beratung des Ausschusses wies Claussen die Forderung zurück: Zeugen hätten dem Untersuchungsausschussgesetz folgend „kein entsprechendes Antragsrecht“. Auch die Fortsetzung der Begründung des Antrages verweigerte Claussen dem ehemaligen Spitzenbeamten.

Das erzürnte den Zeugen, der in bester Agenten-Manier mit großer Sonnenbrille, Hut mit breiter Krempe, vor das Gesicht geschlagenem Schal und Trenchcoat den Ausschusssaal betreten hatte. Er bestand mehrmals vergeblich darauf, mit der Begründung seines Antrags fortzufahren – und verweigerte schließlich seine Aussage. Zuvor hatte der Ausschuss bereits angekündigt, beim Kieler Amtsgericht Ordnungsmitteln gegen den Zeugen zu erwirken.

„Führungsverhalten aus den 20er Jahren“

Im Anschluss an die Sitzung hieß es seitens des Ausschusses: „Der Ausschuss erkennt bei keinem seiner Mitglieder eine unmittelbare und persönliche Beteiligung an den zu untersuchenden Vorgängen, die der Mitarbeit im Untersuchungsausschuss nach § 7 Abs. 1 UAG entgegenstehen könnte. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Untersuchungsausschüsse Organe der politischen Kontrolle sind. Daher finden die Grundsätze der richterlichen Befangenheit auf Abgeordnete keine Anwendung. Dementsprechend wird der Vorsitzende auf einstimmigen Beschluss des Ausschusses beim Amtsgericht Kiel beantragen, gegen den Zeugen ein Ordnungsmittel festzusetzen.“

Im März waren im Ausschuss Details aus einem Vermerk, den der heutige Zeuge verfasst haben soll, zu einem internen Gespräch zwischen der Kieler Staatsanwaltschaft mit Landeskriminalamt und Ministerium bekannt geworden. Dabei soll ein Oberstaatsanwalt die Polizeiführung massiv kritisiert haben. Unterlagen zufolge, aus denen Abgeordnete zitiert hatten, soll er damals von einem „Führungsverhalten aus den 20er Jahren“ gesprochen haben. Der Staatsanwalt konnte sich bei seiner Zeugenvernehmung am 18. März weder an das Gespräch, noch an die in dem Vermerk festgehaltene Aussage erinnern.

Hintergrund des Untersuchungsauftrages

Der Ausschuss will mögliche Missstände in der Polizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität in früheren Jahren aufklären. Es geht um Vorwürfe der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, Druck „von oben“ und Mobbing. Ausgangspunkt war die polizeiliche Aufarbeitung des sogenannten Subway-Verfahrens 2010. Damals hatten Mitglieder der „Bandidos“ Rocker der „Red Devils“ angegriffen und zwei Männer schwer verletzt.

Zwei der damaligen Kripo-Beamten im „Subway“-Ermittlerteam, die Ende Januar und Anfang Februar im Ausschuss ausgesagt hatten, wurden ihren Angaben zufolge von Vorgesetzten massiv bedrängt. Sie seien zu unkorrekter Arbeit gedrängt und schließlich versetzt worden, nachdem sie ihren Aussagen zufolge unter anderem Vorgaben von Vorgesetzten zu Aktenvermerken nicht akzeptieren wollten. Sie hatten im Ausschuss von einem „Lügenvermerk“ sowie von mangelnder Führung und weiteren Merkwürdigkeiten bei den Ermittlungen berichtet. Dabei ging es auch um einen entlastenden Hinweis zu einem damals in Untersuchungshaft sitzenden Rocker, den ein VP-Führer von einem Informanten bekommen hatte.

Der Untersuchungsausschuss war im Februar vergangenen Jahres vom Parlament eingesetzt worden. Es ist der 28. derartige Sonderausschuss seit 1946. Neben der Aufklärung zu den Vorgängen um die Rocker soll der Ausschuss insbesondere auf Betreiben der Sozialdemokraten publik gewordene Negativschlagzeilen an der Polizeischule Eutin beleuchten; hier standen mehrmals Verdachtsfälle von Sexismus und Fremdenfeindlichkeit im Raum.

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 29. April statt.

Mehr Informationen:
Zeugenvernehmung am 18. März
Zeugenvernehmung am 11. März
Zeugenvernehmung am 25. Februar
Zeugenvernehmung am 4. Februar
Zeugenvernehmung am 28. Januar
Auftrag und Einsetzung des Ausschusses (23. Februar 2018)
Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss (in der 19. Wahlperiode)