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2. März 2022 – Lexikon zur Landtagswahl

Barrierefreiheit

Jeder wahlberechtigte Mensch soll selbstbestimmt sein Wahlrecht nutzen können – auch wenn er im Alltag mit Einschränkungen leben muss. Daher spielt bei Wahlen auch Barrierefreiheit eine Rolle.

Ein Logo mit einem Rollstuhl auf blauem Hintergrund
Illustration für Barrierefreiheit Grafik: Amatik Designagentur

Damit auch Menschen mit Behinderung ohne Probleme an der Wahl teilnehmen können, sollen Wahllokale barrierefrei sein. Das heißt, sie sollen auch für Menschen mit einer Gehbehinderung oder zum Beispiel Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Eine weitere Option ist die Briefwahl.

Für Menschen mit einer Sehbehinderung und für Blinde gibt es spezielle Wahl-Schablonen mit Braille-Schrift. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen.