Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde des Wohnortes beantragt werden. Wie das geht, ist auf der Wahlbenachrichtigung beschrieben, die einige Wochen vor der Wahl per Post an alle Wahlberechtigten verschickt wird.
Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt seiner Gemeinde abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 13 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.