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Am Ende eines Wahltages steht fest, wie sich der neue Landtag zusammensetzen wird. Seine erste Sitzung in einer neuen Wahlperiode findet dann üblicherweise 30 Tage nach der Wahl statt. Sie wird als konstituierende Sitzung bezeichnet.
30 Tage nach der Wahl muss das Parlament zu seiner ersten Sitzung zusammentreten. Diese erste Sitzung des Landtages nennt sich konstituierende Sitzung. Sie markiert den Beginn einer neuen Legislaturperiode. Bei diesem Zusammentreffen des neu gewählten Landtages muss manches neu organisiert und geregelt werden. Ehemalige Abgeordnete sind ausgeschieden, neue kommen hinzu. Die Mehrheiten und damit die Machtverhältnisse haben sich geändert.
In der ersten Sitzung werden zunächst diejenigen gewählt, die für die ordnungsgemäße Durchführung der künftigen Sitzungen verantwortlich sind. Dazu zählen der Landtagspräsident, seine Stellvertreter und die Schriftführer.
Das Wort „konstituieren“ kommt vom lateinischen „constituere“ und meint „feststellen“ oder „errichten“.