Wer zur Wahl steht, bestimmen meistens die Parteien. Auf Parteitagen wählen die örtlichen Vereine und Verbände in der Regel ihre Kandidaten für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein. Die Delegierten der Landesverbände bestimmen dann, welche Politiker auf der Landesliste stehen.
Bei der Wahl werden über die Zweitstimme 34 Bewerber aus den Landeslisten jener Parteien gewählt, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, also insgesamt mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen. Weitere 35 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt.
Die Besetzung des Parlaments kann sich im Laufe der Wahlperiode ändern – etwa dann, wenn ein Abgeordneter sein Mandat niederlegt. In diesem Fall rückt der nächstfolgende Kandidat von der Landesliste der Partei in den Landtag nach.