Legislaturperiode bezeichnet denjenigen Zeitraum, für den ein Parlament gewählt wird. Die Legislaturperiode umfasst in der Regel eine Dauer von vier oder fünf Jahren. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird, wie inzwischen 15 der 16 Landesparlamente, für die Dauer von fünf Jahren gewählt – außer, es kommt durch eine Selbstauflösung oder eine verlorene Vertrauensfrage zu einer vorzeitigen Neuwahl. Lediglich Bremen hat noch eine vierjährige Wahlperiode.
Nach der schleswig-holsteinischen Landesverfassung muss die Landtagswahl zwischen dem 58. und 60. Monat nach Beginn der Legislaturperiode abgehalten werden. Da die konstituierende Sitzung der laufenden Wahlperiode am 6. Juni 2017 stattfand, muss der Landtag zwischen dem 7. April und dem 6. Juni 2022 neu gewählt werden. Der Wahltermin am 8. Mai fällt in diesen Zeitraum. Der Landtag geht dann in seine 20. Wahlperiode.