Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

2. März 2022 – Lexikon zur Landtagswahl

Mandat

Als Mandat wird das Amt eines Abgeordneten im Parlament bezeichnet. Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen dafür, dass die Zusammensetzung des Parlaments dem Wahlgesamtergebnis entspricht.

Illustration des Mandates in Form eines grafisch dargestellten Plenarrundes auf rotem Hintergrund
Illustration für das Mandat Grafik: Amatik Designagentur

Als Mandat wird das Amt und die Aufgabe der Abgeordneten im Parlament bezeichnet. Überhang- und Ausgleichsmandate sind eine Besonderheit des personalisierten Verhältniswahlrechts Schleswig-Holsteins.

Überhangmandate sind von den Parteien zusätzlich errungene Direktmandate. Überhangmandate entstehen dadurch, dass eine Partei mehr Erststimmen in den Wahlkreisen erhält, als ihr aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen zusteht.

Für den Fall, dass eine Partei Überhangmandate errungen hat, werden diese überzähligen Sitze durch zusätzliche Sitze, sogenannte Ausgleichsmandate, für die anderen Parteien, ausgeglichen. Die Ausgleichsmandate werden über die Landeslisten besetzt. Denn das Kräfteverhältnis der Zweitstimmen muss sich in der Mandatsverteilung im Landtag widerspiegeln.

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind 69 Mandate zu vergeben. In der 19. Wahlperiode (2017 bis 2022) sitzen aber 73 Parlamentarier im Haus an der Förde. Die CDU hat mit der Erststimme 25 Direktmandate gewonnen. Nach dem Anteil an Zweitstimmen stehen der Partei aber nur 24 Mandate, also Sitze im Landtag zu. Zum Ausgleich für das Überhangmandat der CDU erhielten SPD, AfD und SSW je ein sogenanntes Ausgleichsmandat.

Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen dafür, dass Sitzverteilung im Parlament wieder dem Wahlgesamtergebnis entspricht, aber dadurch erhöht sich auch die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament.