Wahlberechtigt bei der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sowie seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnt. Das Wahlrecht gilt allgemein – jeder hat das gleiche Recht, seine Stimme unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung abzugeben. Das Recht, sich an einer Wahl beteiligen zu können, wird aktives Wahlrecht genannt.
Wer sich um ein Landtagsmandat bewerben will, also bei der Wahl selbst kandidieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnen. Die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, wird passives Wahlrecht genannt.