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26. Oktober 2021 – Festveranstaltung im Landeshaus

Vizepräsidentin würdigt 60 Jahre Anwerbe­abkommen mit der Türkei

Im Oktober 1961 schlossen Deutschland und die Türkei ein Abkommen zur Anwerbung von Arbeitern. Mit einer Festveranstaltung der Türkischen Gemeinde wird am Dienstag­abend im Landtag an die Unterzeichnung des Anwerbeabkommens vor 60 Jahren erinnert.

Landtagsvizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber spricht ein Grußwort im Plenarsaal des Landtages.
Landtagsvizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber spricht ein Grußwort im Plenarsaal des Landtages. Foto: Landtag, Regina Baltschun

„Ohne die Menschen der ersten, aber auch der zweiten und dritten Generation türkischstämmiger Bürgerinnen und Bürger wäre unser Land wirtschaftlich nicht so erfolgreich, kulturell nicht so vielfältig und vor allem nicht so lebenswert, wie es ist“, sagte Parlamentsvizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber zu Beginn der Feierstunde, mit der am Dienstagabend an die Anfänge der Arbeitsmigration aus der Türkei nach Deutschland vor 60 Jahren erinnert wurde.

Dass das Jubiläums im Plenarsaal des Landtages gefeiert würde, habe nicht nur Symbolcharakter, hob Eickhoff-Weber hervor. „An diesem zentralen Ort der Demokratie an 60 Jahre Anwerbeabkommen zu erinnern, ist Ausdruck einer tiefen Verbundenheit und gemeinsamer Werte.“ Viele Menschen, die als sogenannte Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter nach Deutschland gekommen seien, hätten das Land zu ihrer neuen und zweiten Heimat gemacht – „auch, wenn sie oft allein gelassen wurden und sich die Frage stellen mussten, ob sie überhaupt willkommen waren.“

Vielfalt ist Bereicherung

Umso dankbarer sei sie für das Durchhaltevermögen vieler Menschen mit türkischen Wurzeln über Jahrzehnte hinweg, betonte die Landtagsvizepräsidentin, „denn es ist an der Zeit, diese Vielfalt endlich als das zu sehen, was sie war und was sie ist: eine Bereicherung.“ Dafür wolle sie im Namen der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ihren Dank aussprechen, so Eickhoff-Weber. „Dabei denke ich auch an die Menschen, die mittlerweile verstorben sind und denen zu Lebzeiten die Anerkennung und Würdigung ihrer Lebensleistungen in Schleswig-Holstein versagt geblieben ist.“