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15. Juni 2026 – Landesverfassung

Neue Staatsziele: „Verfassungslyrik“ oder notwendig?

Gehören Wohnungsbau, Kinderrechte, Antidiskriminierung oder Sport in die Landesverfassung? In einer Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses haben mehrere Rechtsgelehrte Mitte Juni Bedenken gegen weitere Staatsziele geäußert.

Anhörung Innen- und Rechtsausschuss zur Verfassungsänderung
Der Ausschuss bei seiner Anhörung zur Verfassungsänderung im Plenarsaal.
© Foto: Landtag, Karsten Blaas

Grundlage der Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss am heutigen Montag (15. Juni) waren verschiedene Vorschläge für neue Verfassungsartikel aus allen Fraktionen. Die Mahnung der Juristen: Eine Verfassung sei für grundsätzliche Bestimmungen zur Funktionsweise des Staates gedacht, nicht aber für tagespolitische Zielsetzungen. Abgeordnete verteidigten ihr Vorhaben. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts (LVerfG), Prof. Christoph Brüning, warnte vor „Verfassungslyrik“. Eine Ergänzung um weitere Zielbestimmungen mache das Regelwerk „bunter und schöner, aber nicht leistungsfähiger“. Denn: „Eine Staatszielbestimmung schafft noch keinen Wohnraum.“ Ähnlich argumentierte der Kieler Jura-Professor Florian Becker: Die Verfassung dürfe kein „zu Recht gewordenes Regierungsprogramm“ werden. Je mehr Staatsziele verankert würden, desto mehr verliere die Verfassung ihre „Klarheit“. Der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Prof. Edzard Schmidt-Jorzig merkte an, eine Verfassung solle eine rechtliche Grundlage bilden – aber keine ethische, sittliche oder politische.

Aus dem Ausschuss kam Widerspruch. Die Grundsatzentscheidung, ob Staatsziele in eine Verfassung gehörten, sei längst gefallen, verwies Hermann Junghans (CDU) auf zahlreiche Ergänzungen des Grundgesetzes in den vergangenen 30 Jahren. Es mache einen Unterschied, fügte Serpil Midyatli (SPD) an, ob die Kinderrechte in einem einfachen Gesetz oder in der Verfassung stünden. Staatsziele seien „Handlungsaufträge“ an die Politik, so Bernd Buchholz (FDP). Es mache Sinn, dies festzuschreiben, insbesondere in Zeiten, „in denen nicht nur Demokraten in den Parlamenten sitzen“. Auch Fiete Kalschauer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, unterstützte die geplanten Staatszielbestimmungen. So könne der geplante Schutz vor Antisemitismus eine „Brandmauer“ gegen judenfeindliche Übergriffe sein. Eine Förderung des Sports in der Nord-Verfassung sei „eine notwendige Ergänzung des Grundgesetzes“, so Kalschauer, „denn dort wird der Sport überhaupt nicht erwähnt“.

Alleiniger digitaler Zugang zu Behörden und Gerichten umstritten

SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer warb erneut für seine Forderung nach einer allgemeinen Verfassungsbeschwerde: Wer sich in seinen landesspezifischen Grundrechten verletzt sieht, soll sich direkt ans LVerfG in Schleswig wenden können. Derzeit können nur die Landesregierung, ein Drittel der Abgeordneten des Landtages, zwei Fraktionen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände das Gericht anrufen. „Wir wollen mehr Bürgerrechte wagen“, sagte Dirschauer. Dies wäre „konsequent“, urteilte Gerichtspräsident Brüning. Die meisten Bundesländer hätten bereits ein solches Instrument. Jura-Professor Becker befürchtete hingegen eine verbreitete Verdrossenheit, „wenn jeder meint, er könne mit jedem Problem zum Landesverfassungsgericht gehen“. Denn die Erfolgsaussichten seien erfahrungsgemäß gering.

Nach wie vor umstritten ist der Plan von Schwarz-Grün, SPD und SSW, den „digitalen Zugang“ zu Behörden und Gerichten „nach dem Stand der Technik“ zu fixieren. Die SPD will auch den „persönlichen“ und „schriftlichen“ Kontakt ermöglichen. „Digitalisierung muss dringend gefördert werden“, unterstrich der SPD-Abgeordnete Marc Timmer: „Hierfür braucht es aber keinen Ausschluss anderer Kontaktmöglichkeiten.“ Dies unterstützte der ehemalige SPD-Landesinnenminister Hans Peter Bull. Es dürfe kein „Monopol des elektronischen Zugangs“ geben, denn angesichts der rasanten technischen Entwicklung könnten auch „IT-erfahrene Menschen“ eines Tages überfordert sein. „Der analoge Weg muss offen bleiben“, stellte der Ausschussvorsitzende, der Grünen-Abgeordnete Jan Kürschner, klar. Es gehe aber auch darum, insbesondere in der Justiz weitere Papierakten zu vermeiden.