Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl eines Parlamentsoberhauptes. Nach parlamentarischer Tradition ist die CDU als stärkste Kraft vorschlagsberichtigt. Sie hat Kristina Herbst als Kandidatin nominiert. Die 44-Jährige soll die Nachfolge des ausscheidenden Landtagspräsidenten Klaus Schlie antreten, der bei der Landtagswahl im Mai nicht wieder angetreten war. Sollte Herbst gewählt werden – eine einfache Mehrheit ist ausreichend –, wird sie eine „Antrittsrede“ halten und im Anschluss daran ihre erste Amtshandlung tätigen: die Verpflichtung der Abgeordneten.
Stärkste Kraft im neuen Landtag mit nunmehr 69 Abgeordneten (in der 19. Wahlperiode waren es 73 Abgeordnete) ist die CDU, die 32 der insgesamt 35 Wahlkreise gewonnen hat und auch beim Zweitstimmenanteil mit 43,4 Prozent vorne lag. Es folgen die Grünen, die drei Wahlkreise erringen konnten, mit 18,3 Prozent der Zweitstimmen, die SPD mit 16 Prozent, die FDP mit 6,4 Prozent sowie der SSW mit 5,7 Prozent. Für die Sitzverteilung bedeutet dies: Die Union stellt 34 Abgeordnete, die Grünen kommen auf 14 Abgeordnete, die Sozialdemokraten auf 12, die Liberalen auf 5 und der SSW auf 4. Mehr Infos zur Wahl: Wahlergebnis, „Blick in den neuen Landtag“.
Weitere Wahlvorgänge gelten anschließend den Landtagsvizepräsidenten. Im Vorfeld der Tagung kamen die Fraktionen überein, erstmals in der Geschichte des Landtages fünf Vizes zu wählen – jede Fraktion soll bedacht werden. Die CDU nominierte Peter Lehnert und die Grünen benannten ihre bisherige Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben. Die SPD-Fraktion schlägt Beate Raudies vor und die FDP-Fraktion erneut Annabell Krämer. Die SSW-Fraktion nominierte Waldinger-Thiering. Der SSW hatte das Amt der Landtagsvizepräsidentin bisher noch nie besetzt. Die Partei ist nach der Wahl am 8. Mai nunmehr mit vier Abgeordneten im Parlament vertreten und hat damit offiziell Fraktionsstatus.
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Stichwort:
Aufgaben der Landtagspräsidentin
Die Landtagspräsidentin leitet die Plenarsitzungen des Landtags, steht der Landtagsverwaltung vor und vertritt das Parlament in der Öffentlichkeit.
In den Plenarsitzungen erteilt sie das Wort, nimmt Abstimmungen vor und kann bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung Sanktionen erteilen - zum Beispiel Ordnungsrufe. Diese Sitzungsleitung nimmt die Präsidentin unabhängig von ihrer eigenen Parteizugehörigkeit wahr. Zudem übt sie das Hausrecht im Landeshaus aus. Sie ist Dienstherrin der rund 150 Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtages verantwortlich. So macht sie dem Finanzminister Vorgaben zur Aufstellung des Landtags-Haushalts.
In der Öffentlichkeit tritt die Präsidentin beispielsweise bei Verbandstagungen, Kongressen oder Feierstunden auf. Zudem ist sie auf Bundes- und Europa-Ebene aktiv (etwa in der Landtagspräsidentenkonferenz oder der Ostseeparlamentarierkonferenz). Zu diesen Anlässen vertritt die Landtagspräsidentin das Parlament in seiner Gesamtheit.
Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident wird von den Abgeordneten aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach parlamentarischem Brauch stellt die stärkste Fraktion die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Wahl erfolgt in der Regel in parteiübergreifender Geschlossenheit – eine Kampfabstimmung über diesen Posten gab es nur zwei Mal: 1950 und 1954.
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Stichwort:
Verpflichtung / Eidesformel
Die Eidesformel der Abgeordneten lautet:
“Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Die Abgeordneten sprechen gemeinsam stehend der Landtagspräsidentin die Eidesformel nach und werden anschließend einzeln von der Präsidentin per Handschlag verpflichtet.
Die Ableistung des Abgeordneteneides ist eine schleswig-holsteinische Besonderheit. Beim Bundestag und bei den meisten anderen Landesparlamenten ist ein Eid nicht vorgesehen. Lediglich die Abgeordneten des Sächsischen Landtages nehmen eine ähnliche Verpflichtung vor.
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Stichwort:
Abgeordnete
Abgeordnete sind die Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das besagen sowohl das Grundgesetz als auch die schleswig-holsteinische Landesverfassung. Zu den wesentlichen Aufgaben von Parlamentsabgeordneten gehören die Mitarbeit an Gesetzen sowie die Wahl des Regierungschefs und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Hierzu können sie Anträge und Fragen an die Regierung stellen. Um die Arbeitsbelastung effektiv aufzuteilen, schließen sich Abgeordnete einer Partei zu Fraktionen zusammen, die dann in der Regel ihre Position geschlossen nach außen vertreten, zum Beispiel durch ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Landtag.
Bestimmte Berufe sind mit einem Landtagsmandat nicht vereinbar. Dazu gehören etwa Beamte bei einer obersten Landesbehörde, Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Bürgermeister. Abgeordnete mit einer dieser Tätigkeiten müssen diese ruhen lassen, solange sie dem Parlament angehören.
Stichwort:
Vizepräsidenten
Die Vizepräsidenten unterstützen die Landtagspräsidentin und vertreten sie bei öffentlichen Auftritten, etwa bei Terminüberschneidungen. In den Plenarsitzungen amtieren die Präsidenten und seine Stellvertreter im turnusmäßigen Wechsel als Sitzungsleiter. Die Vizes nehmen gemeinsam mit dem Präsidenten und den Fraktionsvorsitzenden an den Sitzungen des Ältestenrats teil.