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Menschen, die in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer von Unterdrückung, Vernachlässigung und Missbrauch in deutschen Kinderheimen geworden sind, sollen nach Willen des Landtages eine monatliche Rente erhalten. Einen entsprechenden Antrag aller Fraktionen hat das Parlament einstimmig beschlossen. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen. „Was Heimkinder erlitten haben, das geschah auch in unserem Land und dafür haben wir einzustehen“, sagte der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka als einziger Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. „Wir stellen uns der Verantwortung.“ Angemessen wäre es, wenn sich neben Bund und Ländern auch andere Verantwortungsträger wie Heime, Kirchen und die Pharmaindustrie beteiligen würden, so Kalinka.
Die Zahlung soll allen Personen zugutekommen, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1975 „für einen längeren Zeitraum in einer Einrichtung der Jugendfürsorge, der Kinder- oder Jugendpsychiatrie oder der Behindertenhilfe untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben“. Im Lande sind solche Vorgänge beispielsweise aus Einrichtungen in Schleswig und Glückstadt dokumentiert. Die Höhe der Rente soll sich an den Entschädigungszahlungen für Opfer der DDR-Willkürjustiz orientieren. Diese erhalten rund 300 Euro pro Haftmonat. Zur Finanzierung schlägt der Landtag eine Stiftung vor, in die Bund, Länder, Kirchen und Pharmaindustrie zu gleichen Anteilen einzahlen sollen. Die Pharmaindustrie hat sich nach Meinung von Kritikern nicht in ausreichendem Maße zu ihrer Verantwortung für Medikamententests mit Heimkindern bekannt.
Landesparlament und Landesregierung haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Schicksal der Heimkinder befasst, unter anderem in mehreren Symposien im Landeshaus. Schleswig-Holstein hat als einziges Bundesland einen Hilfsfonds aufgelegt, als Ergänzung zu den Leistungen des Bundes. 6,2 Millionen Euro stehen bis 2030 im Lande für diesen Zweck zur Verfügung. Beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster können Betroffene Entschädigungszahlungen beantragen - bis zu 9.000 Euro pro Person. Weitere 5.000 Euro können gezahlt werden, wenn Betroffene arbeiten mussten, ohne dass dafür Rentenbeiträge entrichtet wurden. Rund 2.000 Menschen haben inzwischen einen Zuschuss aus dem Landesfonds erhalten.
Sollte die Wehrführung der freiwilligen Feuerwehr in Schleswig-Holstein künftig hauptberuflich arbeiten? Über diese Frage stritten die Landtagsfraktionen. Die FDP beantragte, die Wehrführerinnen und Wehrführer nicht länger ehrenamtlich, sondern beruflich zu beschäftigen.
„Die Freiwilligen Feuerwehren leisten mit landesweit über 50.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Die Anforderungen seien in den vergangenen Jahren stetig gewachsen – inzwischen sprengten sie den Rahmen des ehrenamtlich Möglichen.
Vogt betonte: „Gerade für die großen Wehren braucht es schlagkräftige Strukturen, die die ehrenamtlichen Einsatzkräfte – auch in Zukunft noch – angemessen unterstützen können.“ Daher sollte die Landesregierung, zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen bis zum Jahresende ein Konzept für die Einführung hauptamtlicher Wehrführungen entwickeln. Diese Option sollte vor allem für Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern gelten, aber auch für Kreise und große Ämter in Betracht kommen.
Auch aus Sicht von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) werden die Aufgaben komplexer und die Anforderungen größer. Dennoch stelle sich die Frage, ob es gleich die Forderung nach Hauptamtlichkeit der Wehrführung sein muss. „Die besondere Stärke unserer Feuerwehren liegt gerade in ihrer Verwurzelung im Ehrenamt als bewusste Entscheidung“, erklärt sie.
Eine flächendeckende Hauptamtlichkeit würde die Kommunen laut Sütterlin-Waack vor große finanzielle und organisatorische Herausforderungen stellen. Deshalb wolle die Landesregierung auch über weitere Entlastungsmöglichkeiten sprechen. Der Antrag der FDP-Fraktion wurde einstimmig in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW hat der Landtag einen ersten Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Mit diesem Nachtragshaushaltsgesetz löst die schwarz-grüne Landesregierung den zunächst eingeplanten Notkredit in Höhe von rund 271 Millionen Euro für das laufende Jahr auf.
„Unsere Haushaltslage bleibt angespannt und dennoch benötigt Schleswig-Holstein in 2025 keinen Notkredit mehr“, sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). Erstens stelle die Landesregierung die ursprünglich geplante Förderung von 136,4 Millionen Euro für den insolventen Batteriehersteller Northvolt zurück. Mit einer neuen Rechtsgrundlage könne das Geld im Notfall abgerufen werden, falls es doch gebraucht werde. Zweitens rechne die Landesregierung mit Einsparungen von insgesamt 79 Millionen Euro.
Es ist sich laut Finanzministerin Schneider somit zunächst auf einen „minimalinvasiven“ Nachtrag verständigt worden. Einen zweiten Nachtragshaushalt plant die Landesregierung im Herbst vorzulegen. Das Plenum nahm außerdem einstimmig einen Änderungsantrag der SPD an, der verlangte, die Auszahlung der Mittel an den schwedischen Batteriehersteller Northvolt nur mit Zustimmung des Finanzausschusses freizugeben. Eine Änderung der FDP wurde abgelehnt.
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