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Eigentlich wollte der Landtag in Kiel über den Gesetzentwurf zur Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern beraten – doch am Ende erzürnte die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP vor allem ein Unterpunkt der Novelle. So sieht die Reform auch vor, dass Schulen künftig Ton- und Bildaufnahmen der Schüler zu pädagogischen Zwecken im Unterricht nutzen dürfen – auch ohne Zustimmung der Eltern oder volljährigen Schüler.
Besonders Videoaufnahmen könnten dem Entwurf nach Lehrkräften helfen, Schülern gezielt zu zeigen, wo und wie sie sich verbessern können. Dieses Mittel eigne sich vor allem für den Sportunterricht sowie für darstellende oder rhetorische Aufgaben. Angesichts dieser Sätze warf der bildungspolitische Sprecher der SPD, Martin Habersaat, der schwarz-grünen Landesregierung vor, im Gesetz zu verstecken, dass sie Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen filmen lassen wolle. „Das ist ja ein bestimmtes Menschenbild, was dahintersteht“, kritisierte er. Gefilmt werden darf seiner Ansicht nach aber nur mit Einwilligung. Die geplante Regelung hielt er für „hochproblematisch“.
Die FDP-Abgeordnete Anne Riecke erwartet von der Landesregierung, diesen Teil des Gesetzes zurückzunehmen. „Pädagogische Gründe dürfen kein Freifahrtschein für Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte junger Menschen sein“, betonte sie. „Freiheit, Selbstbestimmung und der Schutz der eigenen Persönlichkeit gelten auch – und gerade – in der Schule.“ Wer Schülerinnen und Schüler ungefragt filme, schafft laut Riecke ein „gefährliches Machtgefälle“. Daher dürfe mit dem Passus im Gesetzesentwurf kein Präzedenzfall geschaffen werden – auch für weitere Aufnahmen in anderen Bereichen der Schule. „Natürlich können Videoaufnahmen im Unterricht sinnvoll sein“, sagte sie. „Aber die Nutzung solcher Aufnahmen kann nur mit der Erlaubnis der Betroffenen passieren.
Der CDU-Abgeordnete Martin Balasus sagte: „Bezüglich der Debatte um die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht halten ich und meine Fraktion das für nicht angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schülerinnen zu tun.“ Daher gehe die CDU-Fraktion davon aus, dass dies noch einmal im Laufe der parlamentarischen Debatte angepasst werde.
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