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Beim geplanten Verkauf der schleswig-holsteinischen Spielbanken möchte auch der Landtag mitreden. Einen entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen beschlossen die Abgeordneten mit großer Mehrheit. Zuvor scheiterte die SPD-Fraktion mit einem Antrag zur Ablehnung einer Privatisierung der landeseigenen Casinos.
Hintergrund ist der Plan, den auch frühere Koalitionen bereits gefasst hatten, die Spielbanken des Landes in die Hände eines privaten Unternehmens zugeben. Der Landtag spricht sich jetzt für die Privatisierung der Spielbanken aus, fordert die Landesregierung aber auf, vor dem Verkauf dem Finanzausschuss über die Verkaufsbedingungen zu berichten und sie ihm zur Einwilligung vorzulegen.
Forderungen des Parlaments sind, dass der Schutz von Spielern einen hohen Stellenwert behält und die grundsätzlichen Interessen der Belegschaft gewahrt bleiben. An den festgelegten Spielbankstandorten in den Regionen Flensburg, Kiel, Lübeck, Schenefeld (Kreis Pinneberg) und Bargteheide (Kreis Stormarn) solle festgehalten werden. Bis 2021 gab es auch ein Casino in Westerland auf Sylt, im Bereich Bargteheide gibt es bisher keins. Die Spielbanken SH GmbH hat nach eigenen Angaben rund 240 Mitarbeiter.
Der Landtag hat den SPD-Antrag zum schnelleren Ausbau (teil-)gebundener Ganztagsschulen abgelehnt und stattdessen den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen angenommen. CDU und Grüne wollen die Modelle wie geplant zunächst an ausgewählten Perspektivschulen erproben. Die SPD kritisierte das Vorgehen als falschen Weg und warnte vor Verzögerungen beim Ganztagsausbau, der ab 2026 durch den bundesweiten Rechtsanspruch stark an Bedeutung gewinnt.
SPD-Bildungsexperte Martin Habersaat mahnte, dass Schulen und Schulträger noch vor dem Rechtsanspruch ab 2026 Planungssicherheit benötigten. Deshalb solle das Interessenbekundungsverfahren sofort und für alle Standorte geöffnet werden. Schleswig-Holstein dürfe sich nicht erneut „mit Zeitspiel auf Kosten der Jüngsten“ ausbremsen lassen, sagte er, und verwies auf bundesweit höchste Bedarfszahlen. Angesichts der absehbaren Lücke bei Ganztagsplätzen könne sich das Land „keinen weiteren Aufschub“ leisten.
CDU und Grüne widersprachen und begründeten das gestufte Vorgehen mit offenen praktischen Fragen und fehlenden Erfahrungen im teilgebundenen Ganztag. CDU-Bildungspolitiker Martin Balasus warnte, die Mischform sei „personell und organisatorisch deutlich anspruchsvoller“ und müsse daher zunächst erprobt werden . Malte Krüger (Grüne) ergänzte, neue Modelle des ganztägigen Lernens seien nur dort sinnvoll, wo Schulträger und Kollegien sie aktiv wollten und tragen könnten; eine gebundene Struktur könne zwar Chancen eröffnen, brauche aber klare Konzepte und Rückhalt vor Ort. Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) unterstrich, dass beim weiteren Ausbau alle Beteiligten ins Boot geholt werden müssten und ein schrittweises Vorgehen dabei unabdingbar sei. Neue Modelle könnten nur funktionieren, wenn sie von „Eltern und Kommunen“ gewünscht werden.

Das Land plant im Bundesrat der geplanten Änderung des Kohlenstoffdioxid-Speicherungsgesetzes zuzustimmen. „Die Industrie steht bundesweit, europaweit mit dem Rücken zur Wand, weil wir zu Recht von ihr erwarten, dass sie klimaneutral wird“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). „Natürlich wäre es besser gewesen, viel früher Klimaschutz zu machen – die Moore nicht zu entwässern, die Wälder nicht zu schwächen“, erklärte Goldschmidt. Die Realität sei allerdings, dass es „fünf vor zwölf“ ist und gehandelt werden müsse. Nicht nur die Grünen hätten daher ihre Position zu CCS angepasst, sondern auch zahlreiche Institutionen wie etwa das Geormar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, Fridays for Future oder der Naturschutzbund.
Die Gesetzesnovelle, die die Bundeswirtschaftsministerin vorgelegt hat, ist laut dem Umweltminister dennoch an vielen Stellen „kritikwürdig“. Dennoch brauche es Antworten für Restemissionen. Goldschmidt betonte: „Deswegen würde ich es nicht verantwortlich finden, wenn wir diesem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen würden.“ Am Freitag berät der Bundesrat über die umstrittene Novelle, die die Speicherung von Kohlendioxid (CO2) unter der Nord- und Ostsee erlauben soll. Das Treibhausgas soll über Leitungen zu Speicherstätten transportiert werden. Doch die dafür nötige Infrastruktur fehlt in Deutschland bislang.
Das Land fordert allerdings den Bund in einer Protokollerklärung auf, klarzustellen, bei welchen schwer oder anders nicht vermeidbaren Emissionen sie den Einsatz der Technologie gegenüber anderen Dekarbonisierungsoptionen für notwendig hält. Das Land kritisiert, dass es keine eindeutige Aussage gibt, die den Einsatz an Gaskraftwerken ausschließt. Die Speicherung von Kohlendioxid unter der Erde oder in industriellen Prozessen, die sich effizienter und günstiger dekarbonisieren lassen, lehne das Land ab. Bei einer möglichen Anwendung müsse „der Schutz von Gesundheit und Umwelt oberste Priorität haben“, heißt es.
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt im laufenden Jahr haben CDU und Grüne, unterstützt vom SSW, die Notkredite aus dem vergangenen Jahr abgelöst. Diese hatte das Landesverfassungsgericht (LVerfG) für nichtig erklärt. Zudem wird die Haushaltslücke für das Jahr 2025 reduziert. Und: Es gibt zahlreiche Umschichtungen im Etat. „Wir nehmen das Urteil des Verfassungsgerichts ernst, und wir haben den schnellsten Weg der Folgenbeseitigung gewählt“, betonte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). Das Land bleibe „handlungsfähig und stabil“, aber in den kommenden Jahren müsse „weiterhin konsequent konsolidiert“ werden. SPD und FDP erneuerten ihre scharfe Kritik am schwarz-grünen Haushaltskurs und stimmten gegen den Nachtrag.
Mitte April hatten das LVerfG den Haushalt 2024 für verfassungswidrig erklärt. Grund war die darin enthaltene Ermächtigung für drei Notkredite in Höhe von zusammen 492 Millionen Euro. Anstelle der Notkredite werden nun neue Schulden in Höhe von 521,5 Millionen Euro aufgenommen. Eine Schuldenaufnahme in diesem Umfang ist möglich, nachdem Bundestag und Bundesrat die Schuldenbremse des Grundgesetzes gelockert haben. In der Summe steigt die Nettokreditaufnahme im Jahr 2025 mit dem Nachtrag um 38,5 auf rund 675 Millionen Euro.
Mit dem frisch aufgenommenen Geld sowie weiteren Sparmaßnahmen soll die Deckungslücke im Haushalt 2025 von 247 Millionen auf etwa 55 Millionen Euro reduziert werden. Schneider kündigte an, diesen Betrag bis Jahresende durch weitere Minderausgaben auf null zu drücken. So ist nun weniger Geld für Personal und Tarifsteigerungen eingeplant. Andererseits bekommt die Polizei fünf Millionen Euro für die Drohnenabwehr, die Kommunen erhalten 130 Millionen Euro mehr für die Eingliederungshilfe und 13,3 Millionen mehr für die Sozialhilfe. Zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge stehen 30 Millionen extra bereit. 4,2 Millionen Euro gibt es für Investitionen in die ambulante und stationäre Pflege.
„Die Landesregierung hat den Haushalt genau im Blick, nutzt Spielräume und setzt klare Prioritäten“, lobte Ole Plambeck (CDU). So seien die Investitionen in die Polizei „genau der richtige Schritt“. Oliver Brandt (Grüne) wies auf die hohen Kostensteigungen im Sozialbereich hin. Dies zeige, „dass unsere Haushaltslage nach wie vor angespannt ist“. Die Spielräume würden sich in den kommenden Jahren weiter verengen, befürchtete Brandt. „Wir stimmen dem Nachtrag zu, weil er schlichtweg notwendig ist“, erklärte Christian Dirschauer für den SSW. Es gebe zwar „kaum Spielräume“, aber Schwarz-Grün nehme „keine pauschalen Kürzungsprogramme“ vor, „und das ist auch gut so“, so Dirschauer.
Beate Raudies (SPD) wies erneut darauf hin, dass die Koalition mit dem Etat 2024 die Verfassung gebrochen habe – dies sei ein „Skandal“. Nach acht Jahren „Günther-Regierung“ sei das Land so geschwächt, dass es kaum noch in der Lage sei, eigene Akzente zu setzen. Der Bund ermögliche es dem Land mit der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse, seine „unsolide Haushaltspolitik“ fortzusetzen, argwöhnte Annabell Krämer (FDP). Die Koalition habe „Schwein gehabt“ – allerdings zulasten künftiger Generationen.
Das Land will aufgrund knapper Kassen auch bei der Justiz Geld einsparen - dafür soll die Struktur der Fachgerichte im Land geändert werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen verabschiedet. SPD, FDP und SSW stimmten gegen den Gesetzesentwurf. "Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf der Basis eines gemeinsamen mit der Justiz erarbeiteten Vorschlags einen Kompromiss gefunden haben, der die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse bestmöglich in Einklang bringt", sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Plenum.
Der Gesetzesentwurf sieht laut der Ministerin Zweigstellen in der Sozialgerichtsbarkeit und auswärtige Kammern in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. "Damit bleiben beide Gerichtsbarkeiten in der Fläche präsent", sagte von der Decken. Dabei sollen die Zweigstellen ohne zusätzlichen eigenen Verwaltungsaufbau auskommen. Der Gesetzestext legt fest: Das Arbeitsgericht Neumünster werde aufgelöst, sein Bezirk dem Arbeitsgericht zugeordnet. Auch das Arbeitsgericht Elmshorn solle entfallen und künftig als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck dienen. Das Arbeitsgericht Flensburg werde ebenfalls aufgelöst und als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Kiel im Gebäude des Amtsgerichts Flensburg untergebracht.
Das Sozialgericht Lübeck wird den Angaben nach Zweigstelle des Sozialgerichts Itzehoe, das Sozialgericht Schleswig Zweigstelle des Sozialgerichts Kiel. Durch den Zusammenzug der Standorte entstehen Umzugskosten von etwa 150.000 Euro. Durch die Zusammenlegung würden größere Einheiten geschaffen, die es ermöglichen sollen, den Ausfall einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu kompensieren. Gleichzeitig erleichtere sie eine bedarfsorientierte Personalplanung und den Abbau von Überkapazitäten. Als Alternative behalte man sich offen, Arbeits- und Sozialgerichte an einem zentralen Ort in einem Gebäude zu konzentrieren.
Die jährlichen Kosten für die Liegenschaften der Gerichte sinken um etwa 1,45 Millionen Euro, das Personalbudget um rund 2,35 Millionen Euro. Einmalig ließen sich zudem 378.000 Euro sparen. Zusätzlich könnten potenzielle Verkaufserlöse etwa 1,83 Millionen Euro einbringen. Die Reformankündigung war im vergangenen Jahr auf heftigen Widerstand gestoßen. Im November 2024 änderte Justizministerin Kerstin von der Decken die Pläne. Sie versprach damals, die Zahl der Arbeits- und Sozialgerichte weniger drastisch zu kürzen als ursprünglich vorgesehen. In ihrer heutigen Landtagsrede sagte die Ministerin: "Unsere größte Priorität ist es, die Fachgerichtsbarkeit durch die Umstrukturierung zu begleiten." Die damit verbundenen örtlichen Veränderungen würden im Austausch mit allen Beteiligten gestaltet und für alle Beschäftigten werde nach tragfähigen Lösungen gesucht.
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