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Gemeinden und Kreise sollen probeweise von Rechtsvorschriften des Landes abweichen können, um sich von Bürokratie zu befreien. Das sieht ein Gesetzentwurf der FDP vor, der nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten wird. Nach Vorstellung der Liberalen soll eine Kommune Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bis zu vier Jahre aussetzen können. Ziel sei es, „Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken und den Personalaufwand zu reduzieren“. Erfolgreiche Modelle sollen ausgewertet und zur landesweiten Anwendung empfohlen werden. Die anderen Fraktionen reagierten verhalten.
Bernd Buchholz (FDP) sprach von einem „Bürokratiefreiheitsgesetz“, das Verbesserungen „aus der Anwenderperspektive“ anstrebe. Kommunen sollen nach Vorstellung der Liberalen beim Kreis, beim Amt oder beim Land die Abweichung von einer Vorschrift beantragen können. Über den Antrag soll innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Gibt es keine Genehmigung, sollen Innenministerium und Staatskanzlei „auf eine Verständigung hinwirken“. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in mehreren anderen Bundesländern, so Buchholz.
Hermann Junghans (CDU) hielt den Vorstoß für „grob verfassungswidrig“, denn Gesetze dürften nur durch andere Gesetze aufgehoben werden - nicht durch einen Verwaltungsbeschluss. Bina Braun (Grüne) sprach von einem „Bürokratieverlagerungsgesetz“. Statt der Kommune sei dann eine andere Stelle zuständig: „Die Bürokratie wird nicht abgeschafft, sie wandert nur.“ Profitieren würden nur größere Verwaltungen, vermutete Kai Dolgner (SPD), und nicht kleine Gemeinden oder Amtsverwaltungen, „die am Limit arbeiten“. Sybilla Nitsch (SSW) äußerte „grundlegende Sympathie“ für den FDP-Plan, sah aber auch „Potenzial für Willkür und Wildwuchs in den Kommunen“, das zulasten von Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Schutzstandards der Bürger gehen könne. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) kündigte eigene Vorschläge zur Entlastung der Kommunen an.
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