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Das Plenum tagt im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages, wo CDU-Ministerpräsident Daniel Günther am Rednerpult spricht.

Landtagstagung
vom 10. bis
12. Dezember

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Nachtragshaushalt angenommen

Mit dem dritten Nachtragshaushalt des laufenden Jahres hat die Landesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung von Beamten reagiert. CDU, Grüne und SSW stimmten im Landtag zu, SPD und FDP waren dagegen.    


Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass das Land Berlin seine Beamten teils jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Auch für andere Bundesländer könnte das Urteil Folgen haben - darunter Schleswig-Holstein. Der weitere Nachtrag soll nun dazu dienen, den voraussichtlichen Mehrbedarf für 2025 und 2026 aufzubringen. Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss im laufenden Jahr sollen dafür einer zweckgebundenen Rücklage bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro zugeführt werden. 

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) kündigte zudem an, im kommenden Jahr ein Besoldungsänderungsgesetz auf den Weg zu bringen, in dem das Urteil berücksichtigt werde. Zunächst soll aber der anstehende Tarifabschluss abgewartet werden. Die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft der Länder haben Anfang Dezember ihre Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für die Landesangestellten gestartet. Dieses Ergebnis wird in der Regel auf die Beamten übertragen. Nach einer ersten Schätzung geht die Landesregierung davon aus, dass die bereits getroffenen Vorsorge für eine erhöhte Besoldung und für die Versorgung der Pensionäre nicht ausreichen würde.

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