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12.10.23
13:45 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 27: Das Wichtigste ist es, weitere Femizide zu verhindern

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 12. Oktober 2023
Beate Raudies: Das Wichtigste ist es, weitere Femizide zu verhindern TOP 27: Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements (Drs. 20/1474)
„Seit Februar 2018 – dem Jahr, in dem die Istanbul-Konvention in Kraft getreten ist – gab es in SH mindestens 47 Fälle, in denen Partnerschaftsgewalt eskalierte. Das hat der LFSH anhand von Medienberichten ermittelt. 30 Frauen, 2 Kinder und 3 Männer wurden getötet. Weitere 14 Frauen und 5 Männer wurden körperlich schwer verletzt. Von diesen Gewalttaten waren mindestens 51 minderjährige Kinder betroffen. Und von diesen waren 21 direkt in das Tatgeschehen als ZeugInnen involviert. Schreckliche Zahlen.
In vielen dieser Fälle – so die Aussage des LFSH – waren Behörden im Vorfeld über Häusliche Gewalt und Bedrohungen informiert. Oft hat eine betroffene Frau schon einmal Hilfe gesucht, oder andere Einrichtungen haben Kenntnis von der Situation. Trotzdem konnte der Gewaltexzess nicht verhindert werden. Warum nicht?
Artikel 51 Ziffer 1 der Istanbul Konvention verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, durch gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen sicherzustellen, „dass eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird, um die Gefahr unter Kontrolle zu bringen und erforderlichenfalls für koordinierte Sicherheit und Unterstützung zu sorgen.“
Wesentliches Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist die Schaffung eines effektiven und wirksamen Hochrisikomanagements. In jedem Einzelfall soll dabei die Gefährdungssituation analysiert, die erforderlichen Information an die beteiligten Institutionen weitergeleitet und die notwendigen Maßnahmen koordiniert eingeleitet und deren Durchführung und Erfolg überwacht werden. Möglichst alle relevanten Informationen sollen zusammengefasst und systematisch ausgewertet werden dürfen. Dafür sollen Polizei und Frauenfacheinrichtungen noch besser zusammenarbeiten. Auch andere staatliche und private AkteurInnen sollen soweit wie möglich beteiligt werden.


1 Die Landesregierung hatte bereits im Januar 2022 die Einführung eines Hochrisikomanagements beschlossen. Eine entsprechende Änderung des LVwG zur Erleichterung des Datenaustausches zwischen den beteiligten Institutionen hat der Landtag am 25.03.2022 einstimmig beschlossen. Parallel lief dazu ein sechsmonatiges Pilotprojekt in den Polizeidirektionen Flensburg und Ratzeburg. Nach einer Evaluierung sollte das Hochrisikomanagement landesweit anlaufen. Seitdem hat der Landtag nichts mehr von dem Thema gehört. Deshalb haben wir diesen Bericht erbeten, für den ich mich bei der Ministerin bedanke.
Uns interessieren besonders die Ergebnisse des Pilotprojektes. Und die Konsequenzen, die die Landesregierung daraus zieht: Der heutige Bericht der Ministerin bringt dazu leider wenig Aufklärung. Nach wie vor ist die landesweite Einführung eines Hochrisikomanagements geplant. Ein Leitfaden und ein Erlass sind in Erarbeitung bzw. Abstimmung. Aber kein Wort über die Inhalte, über einen Zeitplan, möglicherweise notwendige gesetzgeberische Maßnahmen oder über erforderliche finanzielle oder personelle Ressourcen.
Das ist zu wenig, um das wichtigste Ziel zu erreichen: Den Tod von Frauen zu verhindern. Wir werden das Thema im Ausschuss weiter beraten.“



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