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20.11.23
17:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung November

Nr. 268 / 20. November 2023


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben, Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen, Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, Sondervermögen Transformationsfonds, Regierungserklärung zum Migrationsgipfel im Kanzleramt

Zu seiner 17. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. November, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 auf den Landeshaushalt, der 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben und die Bildungsoffensive gegen Antisemitismus, ein Antrag zur Deckelung der Zinsen für KfW- Studienkredite, der Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes, der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig- Holstein“ sowie die Regierungserklärung zu den Ergebnissen der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs mit dem Kanzler am 6. November 2023.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. November, 10 bis 18 Uhr 2


TOP 1 Aktuelle Stunde
Erschüttert von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November zum Umgang mit Notkrediten und Sondervermögen wird das Parlament die Auswirkungen des Karlsruher Richter- spruchs auf die Haushaltssituation des Landes Schleswig-Holstein beleuchten. Aktuell hat die Op- position das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Im Kern wollen FDP und SSW im Rahmen ei- ner Aktuellen Stunde erfahren, welchen finanzpolitischen Kurs die Landesregierung in den kom- menden Jahren einschlagen will.
Unterdessen haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen sowie Finanzminis- terin Monika Heinold (Grüne) bereits angekündigt, gemäß der Landesverfassung eine außerge- wöhnliche Notsituation feststellen zu lassen. Eine Haushaltsnotlage bei einer öffentlichen Gebiets- körperschaft kann ausgerufen werden, wenn die laufenden Ausgaben auch auf lange Sicht nur durch Aufnahme von Krediten, das heißt durch steigende Verschuldung, gedeckt werden können. Am Freitag vor der Tagung wurde dann bekannt, dass die Landesregierung sofort nach dem Urteil aus Karlsruhe alle Zahlungen aus Notkrediten gestoppt hat, darunter Gelder für Flüchtlingsunter- künfte oder für Klimaschutzprogramme. Kritik der Opposition gab es, weil dies in einer Finanzaus- schusssitzung am letzten Donnerstag dem Parlament nicht mitgeteilt worden war.
Finanzministerin Heinold spricht mit Blick auf das Ausrufen einer Haushaltsnotlage von konse- quentem Handeln, „da das Land auch 2023 zur Bewältigung der multiplen Krisen Notkredite benö- tigt“. Dafür sei nach dem Urteil ein erneuter Landtagsbeschluss notwendig. Auf Grundlage der Ent- scheidung in Karlsruhe werde die Landesregierung über mögliche weitere Konsequenzen beraten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenen Mittwoch die Nutzung von Notkrediten auf das jeweilige Haushaltsjahr zeitlich befristet und klargestellt, dass solche Kredite nur zur Behebung ei- ner festgestellten, außergewöhnlichen Notlage eingesetzt werden dürfen. Konkret war von den Richtern eine auf mehrere Jahre geplante Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaus- halt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachtes Geld damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme – unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen ‒ bezahlen wollte.
Sondervermögen sind in Schleswig-Holstein seit Jahren gängige Praxis wie beispielsweise das Programm Impuls zum Bau von Straßen. 2020 bewilligte der Landtag im Zuge der Corona-Pande- mie einen Corona-Notkredit über bis zu 5,5 Milliarden Euro, reduzierte diesen aber später. Zudem beschloss das Parlament einen Ukraine-Notkredit über 1,4 Milliarden Euro. Ein Problem stellen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nun Umschichtungen beziehungsweise Entnahmen aus den Sondervermögen für andere Zwecke dar, wie etwa die Landesförderung über rund 137 Millionen Euro für die geplante Ansiedlung der „Northvolt“-Batteriezellenfabrik. Dies will Schwarz- Grün aus Mitteln des Ukraine-Notkredits finanzieren.
Ähnlich verhält es sich mit langfristigen Mitteln für den Klimaschutz. Schon länger wird die Frage diskutiert, ob das Klimageschehen eine außergewöhnliche Notlage darstellt, die sich der Kontrolle 3


des Staates entzieht. Der Bund der Steuerzahler kritisierte derweil den Kurs der Landesregierung. „Mit den Schuldentricksereien durch fingierte Haushalts-Notlagen, über die Kredite in Rücklagen für Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden, muss auch in Schleswig-Holstein endgültig Schluss sein“, sagte Verbandspräsident Aloys Altmann nach dem Verfassungsgerichtsurteil. Mit Ausnahme der Ostsee-Sturmflut im Oktober habe es 2023 keine außergewöhnliche Notlage gegeben, die sich der Kontrolle des Staates entziehe.
Und auch die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Gaby Schäfer, hatte nach dem Urteil der Richter in Karlsruhe gesagt: „Notkredite dürfen danach nicht auf Vorrat aufgenommen werden und über mehrere Jahre in Rücklagen und Sondervermögen geparkt werden.“


Stichwort: Aktuelle Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Frak- tion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden. Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen landespolitischen Gegenstand von aktueller Bedeutung. Die Re- dezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Ge- samtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten. Werden zwei Anträge in einer Aktuellen Stunde be- handelt, ist die Dauer auf eineinhalb Stunden beschränkt. Mit einer Aktuellen Stunde wird kein kon- kreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.


TOP 1A, 33 und 38 Regierungserklärung zu den "Ergebnissen der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs mit dem Kanzler am 6. November 2023" sowie Umsetzung der Resolution der PSO „Sozialen Zusammenhalt stärken – Migration und Integration“, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1597) und gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1609), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will dem Kieler Parlament seine Sichtweise zu dem beim Bund-Länder-Treffen in Berlin am 6. November erzielten Migrationskompromiss erläutern. Bund und Länder hatten sich vor zwei Wochen in einer langen Nachtsitzung nach monatelangem Streit über die Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt und Maßnahmen zur Verringerung der irregulä- ren Migration nach Deutschland vereinbart. Vorgesehen sind dabei auch Leistungseinschränkun- gen für Asylbewerber.
Einigung gab es mit Blick auf eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten. Vom kommenden Jahr an zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro und nicht mehr eine jährliche Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro. 4


Ferner hielten Bund und Länder fest, dass „klare und zielgerichtete Maßnahmen gegen unkontrol- lierte Zuwanderung“ nötig seien. So will die Bundesregierung prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Asylverfahren sollen schneller abgewickelt werden als bisher. Insbesondere bei Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent soll das Asylverfahren in drei Monaten abgeschlossen sein. An den Kontrollen, die Deutschland derzeit an den Grenzen zur Schweiz, Tschechien, Polen und Österreich durchführt, will man festhalten. Asyl- bewerber in Deutschland sollen mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen.
Wenn sich Verfahren hinziehen, sollen künftig nicht nur 18, sondern 36 Monate lang nur Grundleis- tungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden. Aktuell haben Asylbewerber ein- einhalb Jahre lang Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheits- pflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgut- scheine oder Geldleistungen vorgesehen. Weiter beschlossen Bund und Länder, eine Kommission zur besseren Steuerung der Migration einzusetzen. Daran könnten etwa Kirchen und Gewerk- schaften, Wissenschaftler und auch Vertreter von Organisationen teilnehmen, die sich für die Be- lange von Asylbewerbern einsetzen, hieß es.
Weitere Beschlüsse: Planungsbeschleunigung und Deutschlandticket
Bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren kamen Bund und Länder schnell zusammen. Die Verfahrensbeschleunigung soll dafür sorgen, dass Windräder, Stromtras- sen, Bahnstrecken, Wohnungen oder Mobilfunkmasten einfacher und schneller gebaut werden. Dazu sollen bürokratische und rechtliche Hürden fallen. Das Paket umfasst laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an die 100 Einzelregelungen. Hierzu liegt ein Landtagsantrag der Kieler FDP- Fraktion vor, die die Schritte begrüßt.
Bei der Finanzierung des Deutschlandtickets im Nahverkehr verständigten sich Bund und Länder auf weitere Schritte. In diesem Jahr nicht verbrauchte Mittel sollen demnach 2024 für den Aus- gleich finanzieller Nachteile aus dem Ticket eingesetzt werden können. Außerdem sollen die Ver- kehrsminister beauftragt werden, ein Konzept zur Weiterführung des Tickets ab 2024 vorzulegen. In den Blick rückt dabei auch der Preis von bisher 49 Euro im Monat, der von vornherein als „Ein- führungspreis“ bezeichnet worden war.
Parlamentsforum Südliche Ostsee
Ein weiterer Teil der Debatte ist das 19. Jahresforum des Parlamentsforums Südliche Ostsee, das in diesem Jahr im September von Hamburg ausgerichtet worden war. Das Forum drehte sich um Fragen der Migrations- und Asylpolitik. Jetzt rufen CDU, Grüne, SPD, FDP, SSW die Landesregie- rung dazu auf, die beschlossene Resolution umzusetzen und sich im Rahmen ihrer Zuständigkei- ten für die enthaltenen Forderungen einzusetzen sowie dem Landtag über die diesbezügliche Ent- wicklung im Ostseeraum schriftlich zu berichten.
Die Ostsee-Parlamentarier hatten unter anderem gefordert, dass die Arbeiten an einer gemeinsa- men Migrations- und Asylpolitik beschleunigt und die Kommunen mit den Herausforderungen der 5


aktuellen Fluchtbewegungen nicht alleine gelassen werden. Darüber hinaus sahen sie die Notwen- digkeit, die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Menschen, die ihre Aufenthaltsberechti- gung durch Gerichtsbeschluss verloren haben, sollen konsequent in ihre Heimatländer abgescho- ben werden.
Schleswig-Holstein hat einer Statistik des Landesamtes für Zuwanderung zufolge in diesem Jahr bis Ende Oktober rund 13.000 Flüchtlinge aufgenommen. Derzeit stellt das Land den Angaben zu- folge 7800 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften an den sechs Stand- orten Neumünster, Bad Segeberg, Rendsburg, Glückstadt, Seeth und Boostedt zur Verfügung. Rund 5800 Plätze davon seien aktuell belegt. Die Kapazität solle in mehreren Schritten auf 10.000 Plätze ausgebaut werden. Am 20. November geht eine weitere Landesunterkunft in Kiel in Betrieb, kündigte die Landesregierung an.


Stichwort Regierungserklärung
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt, eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Die anschließende Aus- sprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer beziehungsweise die Oppo- sitionsführerin eröffnet. Traditionell stellt etwa ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn ei- ner Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor.


TOP 16 Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im ambulanten Bereich sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 20/1473, Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1501), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1506), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und die oppositionelle FDP in Kiel rufen das Bundesgesundheitsministerium in Berlin dazu auf, die Abschaffung der Budgetierung ärztlicher Leistungen in Praxen voranzutreiben. Denn: „Eine zentrale Bedingung für die angemessene Honorierung des nicht-ärztlichen Personals im am- bulanten Bereich ist die auskömmliche Finanzierung der ärztlich erbrachten Leistungen“, heißt es in einem Landtagsantrag der drei Fraktionen. Dahinter steht die Sorge, genug Fachkräfte für den Bedarf in den Praxen zu finden. So würden immer mehr medizinische Fachangestellte (MFA) in andere Bereiche des Gesundheitswesens, wie Kliniken, Krankenkassen oder Behörden, abwan- dern, „wo deutlich höhere Gehälter gezahlt werden“.
Grundsätzlich, so CDU, Grüne und Liberale, sei zudem neben deutlichen Tarifsteigerungen für An- gestellte auch auf eine Gegenfinanzierung der Kassen bei der Grundfinanzierung für das Personal im ambulanten Bereich hinzuwirken. „Denn selbst wenn Praxen aktuell auch in Anbetracht der In- flation ihren MFA das Geld aufstocken wollen, dann können diese das wirtschaftlich häufig nicht leisten“, heißt es zur Begründung. In einem später vorgelegten Antrag der SPD wird das Anliegen 6


unterstützt. Zugleich wurde auf bereits laufende beziehungsweise geplante Maßnahmen hingewie- sen und diese begrüßt. Einig sind sich CDU/Grüne/FDP und SPD darin, dass auf Bundesebene eine Honorierung der sogenannten „Physician Assistants“ (PA) bei der Abrechnung im ambulanten Sektor erfolgen müsse.


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/1544), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW in Schleswig-Holstein will den Schutz vor Diskriminierungen gesetzlich verankern. Die Fraktion hat dazu einen Entwurf in den Landtag eingebracht, der aktuell auch antisemitische An- feindungen von jüdischen Schülern im Blick hat. „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtli- chen Handelns auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und anti- semitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chroni- schen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minder- heit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status´ dis- kriminiert werden“, heißt es darin. Der SSW verweist unter anderem darauf, dass es bisher weder auf Landes- noch auf Bundesebene ein Gesetz gibt, das zum Beispiel Schüler effektiv vor Mobbing und Diskriminierung schützt. Wenn Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Schulen dazu auffor- dere, konsequent gegen antisemitische Anfeindungen an Schulen vorzugehen, dann fehle hierfür genau genommen die rechtliche Handhabe, sagte der SSW-Abgeordnete, Christian Dirschauer, bei Vorstellung des Entwurfs Ende Oktober. Vor diesem Hintergrund soll das Gesetz gelten für die Verwaltung, öffentlich-rechtliche Körperschaften inklusive Schulen, Anstalten und Stiftungen, für den Landesrechnungshof, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, das Landesverfassungsgericht und den Landtag.
Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes greife nämlich nur an Schulen in privater Trägerschaft, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages er- bracht wird, erläuterte Dirschauer. Schüler an öffentlichen Schulen seien nicht durch das Gesetz geschützt, da die Gesetzgebungskompetenzen in Schulangelegenheiten den Bundesländern zukä- men. Auch das Grundgesetz kenne kein ausdrückliches Recht auf diskriminierungsfreie Bildung. Eine Ausnahme ist Berlin, wo es bereits seit Juni 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz gibt. Daran lehnt sich der SSW-Entwurf stark an, der noch um Regelungen für die im Norden ansässi- gen autochthonen Minderheiten ergänzt wurde.


TOP 36 Arzneimittelversorgung sicherstellen - Apotheken stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1607), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7


TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/1526), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1599), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 14 Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft, Antrag der Fraktionen von FDP und SPD (Drs. 20/1450), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Donnerstag, 23. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 10 und 30 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein", Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 20/1590) sowie Antrag auf Einrichtung eines Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1589), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Ungeachtet des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils startet die SPD-Fraktion den Vorstoß, einen weiteren Notkredit aufnehmen zu wollen. So soll bis zum Jahr 2040 der „sozial gerechte“ Umbau Schleswig-Holsteins zu einem klimaneutralen Bundesland vorangetrieben werden. Mit 11,6 Milliarden Euro soll so ein Sondervermögen „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein (TraFo.SH)“ gefüllt werden, wie ein beigelegter Gesetzentwurf ausweist. Die Mittel selbst sollen erst nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Vorgesehen ist eine Tilgung über 40 Jahre ab 2035. Der bereits eingeführte Klima- und Transformationsfonds des Bundes war ein wesentlicher Gesichtspunkt im Urteil der Karlsruher Richter am 15. November. Jetzt ruft die SPD den Landtag dazu auf anzuerkennen, „dass die immensen Herausforderungen der Transformation von Energie- versorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassungen an den Klimawandel für Schleswig-Holstein eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 61 Absatz 3 der Lan- desverfassung darstellen, die sich der Kontrolle des Staates entzieht“. Für SPD-Fraktionschef Thomas Losse-Müller besteht kein Zweifel daran, dass dies auch im Sinne sozialer Gerechtigkeit nötig sei. Denn: Klimaanpassungen wie etwa bei der Wärmeversorgung seien stets teuer und für viele Menschen nicht zu stemmen, sagte er bei Vorstellung des Vorstoßes Anfang November. 8


Die Sozialdemokraten planen 6,5 Milliarden Euro für öffentlichen Nahverkehr ein. Doppelt so oft wie heute sollen die Menschen Busse und Bahnen nutzen – 400.000 statt bislang 210.000 Mal am Tag. Allein für den Ausbau des Schienenverkehrs veranschlagen sie 3,5 Milliarden Euro. 2000 Busse will die SPD elektrifizieren (2 Milliarden Euro) und 30.000 öffentliche Ladesäulen für E-Au- tos bauen lassen (300 Millionen Euro). Für Rufbusse auf dem Land plant sie eine halbe Milliarde Euro ein und weitere 200 Millionen Euro für den Ausbau der Radwege.
4,85 Milliarden Euro sind für die Wärmewende vorgesehen. Damit sollen 40 Prozent aller Gebäude und damit mehr als jede zweite Wohnung bis 2030 an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Das kostet laut SPD inklusive Ersatz von Kohle- und Gaskraftwerken zwar acht Milliarden Euro, sei aber billiger als eine Wärmepumpe und Dämmung pro Haus. Stadtwerke und Kommunen könnten das meiste finanzieren, wenn das Land zwei Milliarden Euro Eigenkapital bereitstelle, hieß es. Für den Umbau der Industrie und der Forschung hat die Fraktion knapp 2 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Erhöhung von Deichen und den Katastrophenschutz rechnet sie mit 2,1 Milliarden Euro.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenen Mittwoch eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Be- kämpfung der Corona-Krise gedachtes Geld damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundes- regierung zahlreiche Förderprogramme – unter anderem für den Austausch alter Öl- und Gashei- zungen ‒ bezahlen wollte.


TOP 11, 27 und 44 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1593) sowie Soforthilfe für Geschädigte des Sturmhochwassers an der Ostsee, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1585) und Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1615), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will ein Sondervermögen „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ einrich- ten und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Sturmflut hatte in der Nacht zum 21. Oktober entlang der Ostseeküste teils gewaltige Zerstörungen angerichtet. Auf Fehmarn kam eine Frau ums Leben. Laut dem Gesetzentwurf geht die Regierung davon aus, dass aufgrund der bisherigen Schätzungen ein Hilfevolumen in Höhe von 140 Millionen Euro für die kommunale Infra- struktur, 20 Millionen Euro für private Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie 40 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen notwendig ist. Die exakte Schadenserfassung und Bezifferung der Schäden sei noch im Gange.
Die Finanzierung des Sondervermögens soll hälftig durch Land und Kommunen sichergestellt wer- den. Dabei wird auf die Hilfe des Bundes gesetzt. Am Rande der Bund-Länder-Beratungen in Ber- lin am 6. November waren diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Bund über die Bewältigung der Schäden begonnen worden. Mit Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela 9


Schwesig und Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD) sei eine gemeinsame Arbeitsgruppe verab- redet worden, die in den nächsten zwei bis drei Wochen über die mögliche Ausgestaltung der Un- terstützung beraten will, berichtete Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU).
Den Wiederaufbaufonds hatte Günther bereits in einer Sondersitzung zum Thema Anfang Novem- ber angekündigt. Mit einem jetzt vorgelegten Antrag macht die SPD ihre Zustimmung von der ra- schen Auszahlung von Soforthilfen an Geschädigte abhängig. „Die nicht-rückzahlbare Soforthilfe soll kurzfristig und unbürokratisch an vom Sturmhochwasser betroffene Privathaushalte zur Abde- ckung drängender Anschaffungen und Reparaturen, die unmittelbar durch das Sturmhochwasser notwendig geworden sind, ausgezahlt werden können“, heißt es in dem Papier. Es komme jetzt auf Tempo an, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Losse-Müller bei Vorstellung des Antrags seiner Fraktion vor einer Woche. „Diesmal darf es keine Hängepartie wie bei der Umsetzung des Entlas- tungspakets gegen die hohen Energiekosten geben“, sagte er. Seine Fraktion schlage 5000 Euro als Größenordnung vor. In der Erläuterung des Gesetzentwurfs der Landesregierung heißt es: „Der Landesregierung ist es ein Anliegen, den Wiederaufbau so schnell wie möglich zu beginnen. Zu- dem wird es erforderlich sein, dass Hilfen überjährig ausgezahlt werden können.“
In einem weiteren die Debatte begleitenden Antrag regen die Fraktionen von CDU und Grünen „Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer“ an. Damit solle die Unverzichtbarkeit der Ar- beit von haupt- sowie von ehrenamtlichen Einsatzkräften zum Schutze der Bevölkerung honoriert werden. „Als Zeichen dieser Dankbarkeit und der Würdigung bittet der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung, den Einsatzkräften eine Auszeichnung des Landes zu verleihen“, schreiben CDU und Grüne.


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/1586), geplanter Aufruf 11:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20 Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1550), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 47 Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen, Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und SSW (Drs. 20/1618), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und SSW eine De- ckelung von Studienkreditzinsen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf fünf Prozent. Um die finanzielle Belastung der Studierenden zu verringern, müsse eine Begrenzung der Zinssätze auf ein angemessenes Niveau stattfinden, heißt es in dem Antrag. Eine Deckelung würde Studieren- den eine langfristige Planungssicherheit bieten und ihre finanzielle Situation stabilisieren. 10


Die KfW hat den Zinssatz für den Studienkredit zum Oktober auf 9,01 Prozent angehoben. Bei Neuverträgen hat er sich in den vergangenen zwei Jahren somit weit mehr als verdoppelt (3,76 Prozent im Oktober 2021). Das Deutsche Studierendenwerk hat vor einer „Schuldenfalle“ gewarnt, da der Zinssatz nun doppelt so hoch sei wie bei einem Immobilienkredit. Die KfW begründet die Anhebung mit dem Anstieg des europäischen Referenz-Zinssatzes Euribor und betont die Verfüg- barkeit des Studienkredites für alle Studierenden unabhängig davon, ob sie über Sicherheiten, Ein- kommen oder Vermögen verfügen.


TOP 22 und 54 Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung auf andere Themenfelder ausweiten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1553) sowie Bericht Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/1059), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/1580), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 24 und 26 Planungssicherheit für die Perspektivschulen sowie Konsequenzen aus den alarmierenden Ergebnissen des IQB Bildungstrends 2022 in der Sekundarstufe I, Anträge der SPD (Drs. 20/1558 und 20/1583), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 34 und 39 Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamt:innen des Landes und der Kommunen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1605) sowie Gleichbehandlungszusage für eine amtsangemessene Alimentation, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1610), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 41 Marktwirtschaftliche Lösungen sind der beste Weg, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1612), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 24. November, 10 bis 13 Uhr

TOP 46 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben — Bildungsoffensive gegen Antisemitismus in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1617), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten 11


Auf Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen beschäftigt sich das Plenum mit dem gemein- sam erarbeiteten „10-Punkte-Plan für jüdisches Leben – Bildungsoffensive gegen Antisemitismus in Schleswig-Holstein“. Unter anderem soll im 1. Quartal 2024 ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorgelegt werden, um den Einsatz gegen Antisemitismus als Bildungsziel zu veran- kern. Schulen und Hochschulen sollen zum besseren Vorgehen gegen Antisemitismus befähigt und die Gedenkstättenarbeit in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Basis ist dabei das Bekenntnis zum und der Einsatz für das Existenzrecht Israels, der Schutz jüdischen Lebens und die Sicherung jüdischer Kultur in der Mitte der deutschen Gesellschaft.
Hintergrund sind die Angriffe der Hamas auf Israel seit dem 7. Oktober 2023 mitsamt der Ermor- dung und Entführung von Zivilistinnen und Zivilisten durch die Terroristen. In Folge der Gegenwehr Israels kommt es in Deutschland zu offen antisemitischen Demonstrationen und Debatten. Schles- wig-Holstein hat bereits mehrere Maßnahmen gegen Antisemitismus ergriffen. Im August wurde etwa eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Landesaktionsplan gegen Antise- mitismus erarbeitet. Ein Runder Tisch „SHalom&Moin“ für jüdisches Leben und gegen Antisemitis- mus hat sich zuvor – unter Landtagspräsidentin Kristina Herbst als Schirmherrin – im März 2023 konstituiert. Die „Landesweite Informations- und Beratungsstelle Antisemitismus“ (LIBA SH) hat im Sommer 2023 ihre Arbeit aufgenommen.
Der Landtag hat die Angriffe der Terrororganisation Hamas auf Israel in einer Aktuellen Stunde am 10. November „auf das Schärfste“ verurteilt. Die Attacken mit Bodenangriffen, Artillerie und Rake- ten, die tausende Opfer gefordert haben, seien ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, das gegen die israelische Zivilbevölkerung gerichtet sei und das auf die Vernichtung des Staates Israel abziele. Es sei daher „das völkerrechtlich verbriefte Recht Israels, sich gegen den Terror zu vertei- digen“, heißt es in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, den das Parlament einstimmig beschlossen hatte.
Anlässlich des 85. Jahrestages der Novemberpogrome hatte Parlamentspräsidentin Kristina Herbst am 9. November mit den jüdischen Gemeinden in Lübeck und Bad Segeberg der Opfer der Shoah gedacht und jede Form von Antisemitismus sowie jeden Angriff gegen Jüdinnen und Juden als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung verurteilt.


TOP 42 und 60 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zügig auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1613) sowie Bericht der Landesregierung Schleswig-Holstein über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotentiale, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/1534), geplanter Aufruf 10:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 58 Mündlicher Bericht zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Lernmittelfreiheit, Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/292), Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12


Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/.


Reihenfolge der Beratung der 17. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.



angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. November 2023 1+33+ Regierungserklärung zu den "Ergebnissen der Besprechung der Re- 60 10:00 38 gierungschefinnen und -chefs mit dem Kanzler am 6. November 2023" sowie Umsetzung der Resolution der PSO „Sozialen Zusam- menhalt stärken – Migration und Integration“ und gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration 16 Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im am- 30 11:00 bulanten Bereich sicherstellen 17 Menschenrecht auf Gesundheit für alle umsetzen - Menschen ohne Pa- 30 11:30 piere gesundheitlich versorgen! 36 Arzneimittelversorgung sicherstellen - Apotheken stärken 30 12:00
6 Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz 30 15:00 Schleswig-Holstein 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschu- 30 15:30 len und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgeset- 30 16:00 zes 14 Bericht der Landesregierung über das Kompetenzzentrum für klimaeffizi- 30 16:30 ente Landwirtschaft 15 Berichtsantrag über die kulturpolitischen Leitlinien der 30 17:00 Landesregierung Donnerstag, 23. November 2023 10+30 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 35 10:00 "Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein" sowie An- trag auf Einrichtung eines Transformationsfonds des Landes Schles- wig-Holstein 11+27 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens 30 10:35 +44 „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ des Landes Schleswig- Holstein sowie Soforthilfe für Geschädigte des Sturmhochwassers an der Ostsee und Ehrungen für unsere Fluthelferinnen und Fluthelfer 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes 30 11:05 13


20 Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen 30 11:35
47 Deckelung der KfW-Studienkreditzinsen 30 15:00 22+54 Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung auf andere Themenfelder aus- 30 15:30 weiten sowie Bericht Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung 24+26 Planungssicherheit für die Perspektivschulen sowie Konsequenzen aus 30 16:00 den alarmierenden Ergebnissen des IQB Bildungstrends 2022 in der Se- kundarstufe I 31 Kofinanzierung des Programes „Junges Wohnen“ sicherstellen 30 16:30 34+39 Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamt:innen des Landes und der 30 17:00 Kommunen sowie Gleichbehandlungszusage für eine amtsangemessene Alimentation Freitag, 24. November 2023 46 10-Punkte-Plan für jüdisches Leben — Bildungsoffensive gegen Anti- 42 10:00 semitismus in Schleswig-Holstein 41 Marktwirtschaftliche Lösungen sind der beste Weg 30 10:42 42+60 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 30 11:12 zügig auf den Weg bringen sowie Bericht der Landesregierung Schleswig- Holstein über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleuni- gung identifizierten Beschleunigungspotentiale 58 Mündlicher Bericht zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Lernmittel- 30 11:42 freiheit



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schles- wig-Holstein 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes 8 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzierung der Frakti- onen im Schleswig-Holsteinischen Landtag 21 Transfer und Innovation stärken: Schleswig-Holsteins Hochschul- und Wissenschaftssystem zukunftsfest weiterentwickeln 23 Bericht Landesarchiv 29+37 Anträge zum Praktischen Jahr im Medizinstudium +43 35 Den Personalbedarf für die Kitas berechnen 40 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe 48 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 49 Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen 50 Eine "Bau-Hanse" für den Norden 51 Ergänzende Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 mit der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel (CAU) zum Aufbau der Geschäftsstelle des Netzwerkmanagements Nanotechnologie - Ergänzungsvereinbarung zur Individuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2024 vom 14.11.2019; ergänzt durch Ziel- und Leistungsvereinbarung vom 10.12.2021 14


52 Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer 53 Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein weiterentwickeln 55 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen 56 Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken 57 Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen 62 Bericht des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
19 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark erleichtern 25 Ausbau der Elbfährlinie Glückstadt – Wischhafen 28 Neuen Bahnsteig für den Schienenverkehr in Flensburg-Weiche errichten 32 Umsetzung der Beschlüsse der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz 2023 in Berlin 45 Tourismus in Schleswig-Holstein nachhaltig und verantwortungsbewusst gestalten 59 Weiterentwicklung der Green-IT-Strategie (Green-IT-Strategie 2.0) 61 Bericht über die Cybersicherheit unserer Infrastruktur


Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen: 18 Kein Taxameter auf Helgoland