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22.11.23
13:54 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 16: Angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen für nicht-ärztliche Praxisangestellte!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. November 2023
Birte Pauls Angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen für nicht-ärztliche Praxisangestellte! TOP 16: Eine angemessene Vergütung des nicht-ärztlichen Personals im ambulanten Bereich sicherstellen (Drs. 20/1473 (neu), 20/1501, 20/1506)
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind gemeinsam mit ihren Praxisteams eine der wichtigsten Säulen in der Gesundheitsversorgung und in der Prävention. Die Praxen sind mit einem hohen Patientenaufkommen konfrontiert. Während der Pandemie waren sie der erste Ansprechpartner. Ihre vielen organisatorischen und psychischen Herausforderungen sind uns sehr bewusst und sie haben alle, nicht nur für den Einsatz während der Pandemie einen großen Dank verdient.
Aber klatschen alleine reicht nicht. Die nicht-ärztlichen Praxisangestellten haben angemessene Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Respekt verdient. Nur so können die Praxen dem Fachkräftemangel begegnen. Angemessene Löhne müssen die Arbeitnehmerinnen mit den Gewerkschaften erstreiten. Das ist Tarifautonomie. Die Refinanzierung der Löhne und damit die Kosten der Praxen ist dann eine Aushandlung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Grundsätzlich wird die Vergütung der ambulanten Gesundheitsversorgung durch die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen geregelt. Das Land oder der Bund sind kein Teil der Verhandlungen und haben auch keinen entsprechenden Einfluss auf die Einigung.
Der Antrag von CDU, Grüne und nun gemeinsam mit FDP suggeriert einen Landeseinfluss, der nicht vorhanden ist. Dieser Antrag enthält eher Prosa, ist schlecht recherchiert und zeugt einmal mehr von der Ideenlosigkeit dieser Koalition. Auf Landesebene können wir im Bereich der Vergütung politisch überhaupt nichts beschließen. Oder wollen Sie die Aufgaben der Selbstverwaltung an dieser Stelle aufweichen? Dann sollten Sie das auch schreiben. Ich versuche Sie einmal mit den Fakten abzuholen: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13. September einstimmig eine Anhebung des Orientierungspunktwertes um 3,85 Prozent für das Jahr 2024 beschlossen.

1 Mit der Erhöhung des Punktwertes werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht. Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Und damit hat sich eigentlich auch schon ein Teil ihres Antrages erledigt.
KBV und GKV-Spitzenverband haben den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses akzeptiert. Die Partner der Selbstverwaltung konnten sich im Vorfeld nicht einigen. KBV- Vorstandsvorsitzender Dr. Gassen meinte zwar, dass der Abschluss kein Grund zum Jubeln sei, aber es wäre vergleichbar mit den Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 % erzielten. Zu dem Beschluss gehört auch, dass Tariferhöhungen für das medizinische Fachpersonal künftig nicht länger verzögert, sondern sofort berücksichtigt werden. Des Weiteren wird die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen gesondert verhandelt.
Was also wollen Sie hier politisch noch tun? Das womit man den Praxen noch wirklich helfen würde, ist eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. Das Budgetieren von Leistungen kommt aus der Zeit der Ärzteschwemme. Wir haben es aber jetzt mit einem Ärztemangel zu tun, der sich im niedergelassenen Bereich noch verschärfen wird. Deshalb freut es mich, dass die Bundesregierung sich auf die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich geeinigt hat. Bei den Kinder- und Jugendärzten ist es bereits umgesetzt. Dass die Gesundheitsministerin gestern per Pressemitteilung erklärt, was das Parlament heute beschließen wird, zeugt erneut von wenig Selbstbewusstsein der regierungstragenden Fraktionen. Das Anliegen in ihrem vierten Absatz zum Thema Wertschätzung des Personals ist ehrenwert, aber sie wollen wieder etwas prüfen lassen ohne weitere Ideen oder Inhalte. „Eine Strategie oder andere Maßnahmen prüfen lassen“ ist doch kein politischer Beschluss.
Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten, haben Respekt verdient. Wer Personal in Ambulanzen, auf Stationen, in Praxen tätlich oder verbal angreift, wer Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei bei Einsätzen behindert oder angreift, begeht eine Straftat und gehört nach der Härte des Gesetzes bestraft. Diese Strafe hat der Bund vor einigen Jahren hochgesetzt. Was also wollen Sie mit Ihrem Antrag erreichen? Die Strafe erhöhen? Eine Bundesratsinitiative kann ich hieraus nicht lesen. Wollen Sie Schilder in den Praxen verteilen: „Bitte seien Sie freundlich zum Personal?“ Einzig und allein ihr letzter Punkt findet Anklang bei uns und ist auch in unserem Alternativantrag aufgenommen worden. Der Physician Assistant ist mit seinem Berufsbild eine wirklich hilfreiche Ergänzung im interprofessionellen Team der Versorgung.



2 Am 26.10. feierte der erste Studiengang in Heide seinen Abschluss. Dazu herzlichen Glückwunsch! Die Vergütung, die Einsatzfelder und Rahmenbedingungen müssen zufriedenstellend auch für diese neue Profession geregelt werden. Denn wir brauchen alle!“



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