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22.11.23
17:09 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies über das Kindertagesförderungsgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 12 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Catharina Nies: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 344.23 / 22.11.2023



Die Evaluation nutzen, um die Kita-Reform gemeinsam weiterzuentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sehr geehrte Kolleg*innen,
mit dem vorliegenden Gesetz möchten wir zwei Dinge tun. Zum einen den Zeitpunkt der Evaluation der Kita-Reform um vier Monate nach hinten schieben, um Zeitverlust bei der Datenerhebung auszugleichen.
Zum zweiten, darauf aufbauend, wollen wir den Übergangszeitraum der Kita-Reform bis zum Inkrafttreten des endgültigen Finanzierungs- und Zielsystems und damit auch die Übergangsbestimmungen zu räumlichen Vorgaben, die Zuteilung von Förderansprüchen und die Vorgabe der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Standortkommunen und Einrichtungen um ein Jahr verlängern.
Der Grund hierfür ist, dass wir Zeit brauchen. Mit der Evaluation der Kita-Reform wird derzeit überprüft, ob zentrale Ziele der Reform wie mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und eine verlässliche Kinderbetreuung mit dem anvisierten System aus den ge- setzlich festgelegten Mindeststandards für Qualität und dem pauschalisierten Finanzie- rungssystem SQKM, dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell erreicht werden können und wenn nicht, welche Anpassungen bei Gesetz und Finanzierung notwendig wären.
Wir müssen bis spätestens Ende des Übergangszeitraumes, also derzeit Ende 2024, die Rahmenbedingungen so gesetzt haben, dass wir in ein final ausgestaltetes Zielsystem überleiten können. Dazu gehört eine auskömmliche Finanzierung derjenigen
Seite 1 von 3 Kindertageseinrichtungen, die sich an die sich an die gesetzlichen Förderbedingungen halten.
Das bedeutet, dass vorher geklärt werden muss, wie die Rolle und Beteiligung der Standortgemeinden aussieht, ob Ausfallzeiten angepasst werden müssen und wie regio- nale Unterschiede in einem pauschalisierten System ausgeglichen werden könnten.
Gleichzeitig kommt das Land an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten. Wir wer- den uns an die gesetzlich vorgesehene Dynamisierung in 2024 und auch in 2025 halten und setzen alles daran, die mittelfristige Finanzplanung zu realisieren. Und das ist schon viel. Mehr können wir in der derzeitigen Lage einfach nicht absehen und zu dem aktuellen Zeitpunkt zugestehen.
Diese Gemengelage müssen wir im Hinterkopf haben, wenn wir über den vorliegenden Gesetzesentwurf debattieren. Die Evaluation ist so wichtig, weil sie Klarheit bei den tat- sächlichen Kosten, den Kostenstrukturen und Klarheit bei den Wirkungsmechanismen der gesetzlichen Regelungen schaffen soll und damit erstmalig Transparenz in ein bisher vorläufiges Finanzierungssystem bringt. Diese Transparenz brauchen wir, um das Sys- tem dann realistisch anpassen und finalisieren zu können.
Aus meiner Sicht brauchen wir hierfür Zeit. Klärungszeit, in der wir gemeinsam und ein- vernehmlich zu einem Zielsystem finden, in dem alle Beteiligten sich am Ende auch wie- derfinden und die Finanzierung der Kitas und der Kindertagespflege realistisch gestaltet ist.
Um diesem wichtigen Prozess im Anschluss an das Evaluationsergebnis also Zeit zu geben, sieht unser Gesetzesentwurf eine einjährige Verlängerung des Übergangszeit- raums vor. Denn wenn verlängert wird, macht es Sinn, den Start für ein neues Finanzie- rungssystem auch auf den Beginn eines Haushaltsjahres zu legen und dieses nicht un- terjährig starten zu lassen.
An diesem Vorschlag gibt es Kritik. Kritik, die wir ernst nehmen. Nicht so sehr die pole- mische, die von “Taschenspielertricks” und “Täuschungsmanövern” spricht. Aber sehr wohl die sachlich vorgetragene. Ich erkenne an, dass sich Träger*innen und Kommunen einen schnellen Übergang ins Zielsystem wünschen, um Planungssicherheit zu bekom- men. Auch das ist - neben den von mir genannten - ein wichtiger Punkt.
Ich persönlich glaube, wir können das zusätzliche Jahr Zeit gut gebrauchen und wenn wir sie uns nicht nehmen, wird das im nächsten Jahr ein wirklich knapper Zeitplan. Das muss allen klar sein.
Aber am Ende ist für mich entscheidend, dass wir hierbei zu einem einvernehmlichen Verfahren kommen. Ich werde also auch in dieser Ausschussanhörung genau zuhören. Wir können den aktuellen Zeitplan nur dann halten, wenn die örtlichen Träger*innen, die Gemeinden, die Kita-Träger*innen und Eltern dort sagen: Wir schaffen das, innerhalb von acht Monaten zu einer ausreichenden Beteiligung und Einigung auf ein akzeptiertes und breit getragenes Zielsystem zu gelangen.
Auch in dem Wissen, dass nicht jede finanzielle Erwartungshaltung erfüllt werden kann und begrenzte Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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