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15.12.23
11:52 Uhr
SSW

Lars Harms: Absolute Transparenz über den Haushalt 2024 schaffen

Presseinformation Kiel, den 15.12.2023

Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms TOP 7B Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 Drs. 20/1642

„Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Transparenz über die Verplanung und Verausgabung von Notkreditgeldern – das erwarten wir in Hinblick auf die Subventionierung von Northvolt sowie in Hinblick auf den Entwurf des Landeshaushaltes 2024.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Bundes-Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November sowie das Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes hier im Hause unter dem Titel „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens „Northvolt Drei“ mit den Mitteln des Ukraine- Notkredites II“ (Umdruck 20/2385) von Anfang Dezember haben der Landesregierung ja praktisch keine Wahl mehr gelassen: Es brauchte einen ordentlichen zweiten Nachtragshaushalt für dieses Jahr. Dieser liegt nun vor und sieht Ermächtigungen für drei Bereiche vor: Zwei der Ermächtigungen beziehen sich auf Maßnahmen in Bezug auf die Ostsee-Sturmflut. Zum einen sollen die Rücklagen für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufgestockt werden, nachdem aus diesen kurzfristig Mittel für angebotene Darlehen in Folge der Flut bereitgestellt wurden. Zum anderen sollen die haushaltstechnischen Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Wiederaufbau geschaffen werden. An diesen Wiederaufbaumaßnahmen sollen sich ja Bund, Land und Kommunen beteiligen – auch wenn der konkrete Bundesanteil noch immer nicht fix ist, aber die entsprechenden Ministerien stehen ja in einem konstruktiven Austausch, wie uns im Ausschuss versichert wurde. Mit der dritten Ermächtigung wird eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund bis zu einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro ermöglicht. Damit sollen mögliche Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe gegenüber Northvolt zu 50 Prozent durch das Land abgesichert werden.

Wir haben diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss mitgetragen – aber unsere Zustimmung ist an hohe Erwartungen geknüpft: Schließlich haben sowohl das Bundesverfassungsgerichtsurteil als auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sehr enge und konkrete Bestimmungen formuliert, nach denen Haushaltsgelder und Notkreditmittel einzustellen, zu begründen und zu verausgaben sind. Die formale Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes ist hier nur der erste Schritt. Das Gutachten

Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2
bezeichnet die Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens von Northvolt mit den umgewidmeten Mitteln des Ukraine-Notkredites zwar als „grundsätzlich möglich“, allerdings mit der deutlichen Einschränkung, dass es dazu erhöhter „Darlegungsanforderungen“ zur Begründung bedarf, sprich: Jeder Euro, der für dieses Vorhaben fließt, muss in seiner Verwendung genauestens nachgewiesen werden, es braucht eine detaillierte Beschreibung und Begründung der Mittelverausgabung und die Geeignetheit und Wirksamkeit der damit finanzierten Maßnahmen müssen nachvollziehbar offengelegt und mit einer entsprechenden Erfolgsprognose versehen sein. Sehr hohe Anforderungen also – und das Gutachten weist selbst darauf hin, dass dennoch ein verfassungsrechtliches Risiko verbleibt. Schließlich würde aus dem Dringlichkeitsantrag der regierungstragenden Fraktionen von Ende November, mit dem noch eine außergewöhnliche Notlage gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2023 beschlossen wurde (siehe Drucksache 20/1654(neu)), nicht eindeutig hervorgehen, „in welcher Höhe Kreditermächtigungen für das Jahr 2023 geschaffen werden.“ Daher wird seitens des Wissenschaftlichen Dienstes „eine detailliertere Darstellung der Bewertung der in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen“ sowie eine „Prognose der Geeignetheit der geplanten Maßnahmen“ verlangt. Diesen Anmerkungen können wir uns nur anschließen. Auch wir werden sehr genau verfolgen und nachvollziehen, wie und zu welchen Konditionen die Landesregierung diese eingeplanten Gelder aufnimmt, einstellt und verausgabt – und wie transparent sie diese Vorgänge dem Haushaltsgesetzgeber, sprich dem Parlament, offenlegt.
Und mit diesen Erwartungen blicken wir selbstredend auch gespannt dem Entwurf für den Landeshaushalt 2024 entgegen. Ich habe dies bereits im Finanzausschuss ganz klar gemacht: Wir erwarten Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit und Transparenz über die Verplanung und Verausgabung von Notkreditgeldern, sodass wir gerne Zeile für Zeile der Gesamtauflistung einer jeden einzelnen Notkreditgeld-Maßnahme nachvollziehen können. Und diese Einbindung des Finanzausschusses und des Parlamentes ist uns ja auch zugesagt worden. Von daher können wir dieses Nachtragshaushaltsgesetz heute nun so mittragen und erwarten dann wie gesagt gespannt die anstehenden Haushaltsberatungen. Hier müssen dann alle Haushalsstellen, die durch Notkredite finanziert werden sollen, transparent aufgelistet werden. Es müssen dann die damit einhergehenden Maßnahmen genau beschrieben werden. Und es muss dann eine solide Prognose erstellt werden, welche Ergebnisse aus diesen Maßnahmen hervorgehen sollen. Nur dann erfüllen wir die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Und nur dann werden wir in der Lage sein, anhand einer Erfolgskontrolle genau zu sagen, ob die Grundlage für weitere Notkredite fortbesteht oder eben nicht! Und genau an dieser Transparenz werden wir den Haushalt 2024 und die möglichen damit verbundenen neuen Notkredite messen!
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/