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15.12.23
12:25 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zum zweiten Nachtragshaushalt

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7B – Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Oliver Brandt: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 394.23 / 15.12.2023


Wir reagieren auf aktuelle Entwicklungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen zweiten Nachtragshaushalt reagieren wir auf aktuelle Entwicklungen, die eine Anpassung des Haushalts 2023 erforderlich machen. Zum einen wollen wir si- cherstellen, dass die Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023 nun schnellstmöglich finanziell unterstützt werden können.
Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzun- gen dafür, dass unsere Ministerien die nötigen Haushaltstitel einrichten und Ausgaben tätigen können. So können Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertflut an der Ostsee zügig umgesetzt werden.
Damit ist der Weg bereitet, dass Auszahlungen an Kommunen zeitnah erfolgen können, sobald die entsprechenden Förderrichtlinien vorliegen, und nicht erst mit dem Beschluss des Haushalts 2024 im März.
Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung des Wiederauf- baufonds verständigt. Zu hoffen bleibt, dass in den weiteren Gesprächen auch noch eine Beteiligung des Bundes an den finanziellen Folgen der Sturmkatastrophe erreicht werden kann.
Mit einer weiteren Ermächtigung stellen wir klar, dass notwendige Darlehen in Folge der Ostseesturmflut im Haushaltsvollzug 2023 kreditfinanziert werden können. Als soge- nannte finanzielle Transaktionen sind sie vermögensneutral und daher nicht schulden- bremsen-relevant.
Auf diese Weise können wir nunmehr die Rücklagen im Katastrophen- und Bevölkerungs- schutz wieder aufstocken, nachdem wir sehr schnell gehandelt und aus diesen Seite 1 von 2 Rücklagen 20 Millionen Euro kurzfristig für das Darlehensprogramm an Privatpersonen und Gewerbetreibende in Folge der Ostsee-Sturmflut bereitgestellt hatten. Diese Rück- lagen sind damit wieder in gleicher Höhe vorhanden.
Der zweite inhaltliche Aspekt des Nachtragshaushalts ist die finanzielle Absicherung der Ansiedlung von Northvolt. Diese Ansiedlung ist eine Riesenchance für Schleswig-Hol- stein auf dem Weg zur Energiesouveränität und zum klimaneutralen Industrieland. Hier gehen wir nun den nächsten Schritt.
Wir schaffen eine neue haushaltsgesetzlichen Ermächtigung, damit die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund von bis zu 300 Millionen Euro eingehen dürfen. Damit beteiligt sich das Land an einer Absicherung mög- licher Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe, die die KfW-Bank an Northvolt ge- ben soll.
In Schleswig-Holstein wissen wir, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auch tat- sächlich eintreten kann. Wir sind in diesem Fall aber überzeugt, dass die Ansiedlung eine Erfolgsgeschichte wird und daher bereit, das Risiko gemeinsam mit dem Bund zu tragen.
Da die Ermächtigung eine Zustimmung des Finanzausschusses zu einer Vereinbarung mit dem Bund umfasst, ist hier auch eine ausreichende parlamentarische Beteiligung ge- währleistet.
Wir werden daher dem vorliegenden Nachtragshaushalt zustimmen.
Vielen Dank!

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