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Gleichheitssatz, urteilten die Verfassungsrichter. (Stand: 26. August 2019) Vorherige Debatten zum Thema: Juni
dieses unter der Ziffer 4. auf der Seite 26 in der Drucksache 15/2538. Wichtigste Botschaft: Die Gebühren
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bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt
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