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28. September 2018 – Top 4, 5, 6, 8, 9, 17, 24, 30, 31, 34, 35, 36

Sammeldrucksache 19/971

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/971

Top 4 / Zweite Lesung
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
(Thema: Schulpflicht für Heimkinder)
Drucksachen 19/959, 19/670

Top 5 / Erste Lesung
Gesetzes zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes
(Thema: Barrierefreiheit im Internet)
Drucksache 19/935

Top 6 / Erste Lesung
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(Thema: Betten- und Versorgungsbedarf)
Drucksache 19/936

Top 8 / Erste Lesung
Gesetz zur Durchführung des Verpackungsgesetzes
(Thema: Abfallentsorgung)
Drucksache 19/940

Top 9 / Erste Lesung
Gesetz zur Änderung des Dauergrünlandgesetzes
Drucksache 19/941

Top 17 / Antrag
Liste von Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, veröffentlichen
Drucksache 19/937

Top 24 / Antrag
Bericht über die Umsetzung des Landesgedenkstättenkonzeptes
Drucksache 19/956

Top 30 / Ausschuss-Bericht
Ausbau der Marschbahn zwischen Niebüll und Klanxbüll und Planungsverfahren für die S4
Drucksachen 19/855, 19/923, 19/924 

Top 34 + 35 / Bericht der Landesregierung
Berichte der Stiftungsräte für 2017 der Stiftungen „Schloss Eutin“ und „Schloss Gottorf“
Drucksachen 19/903, 19/904

Top 36 / Bericht der Landesregierung
Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der CAU Kiel, der Europauniversität Flensburg und der FH Kiel
Drucksache 19/916

Top 4: Schulpflicht wird nicht ausgeweitet

Der SSW ist mit seiner Forderung gescheitert, die Schulpflicht auch auf Kinder auszuweiten, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben und keinen festen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Eine breite Mehrheit von CDU, Grünen, FDP und AfD sah keinen Handlungsbedarf und lehnte es ab, das Schulgesetz zu ändern.

In der Ersten Lesung im April hatte der SSW auf die Landesverfassung verwiesen, in der Recht auf Bildung für alle im Land lebenden Kinder und Jugendlichen verankert sei. Laut dem Kinderschutzbund kommt derzeit fast die Hälfte der 6.500 Heimkinder in Schleswig-Holstein aus anderen Bundesländern.

Erste Lesung: April 2018

Top 5: Mehr Barrierefreiheit in Web-Angeboten

Öffentlicher Einrichtungen im Land sollen ihre Internet- und Intranet-Angebote für Menschen mit Behinderungen barrierefrei gestalten. Dies sieht ein von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf vor, mit dem das Landesbehindertengleichstellungsgesetz an eine EU-Richtlinie angeglichen werden soll. Das Plenum überwies den Entwurf an den Sozialausschuss.

Der Gesetzentwurf betrifft alle Organisationen, denen vom Staat hoheitliche Aufgaben übertragen wurden, wie etwa Straßenreinigung, Universitäten, Schulen, Sparkassen oder die Ärztekammern. Der Entwurf enthält allerdings Ausnahmeregelung bei einer „unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung“, die die Umrüstung auf die digitale Barrierefreiheit mit sich bringen kann.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema: 
Oktober 2017 (Fonds für Barrierefreiheit)
Februar 2018 (Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für behinderte Menschen)

Top 6: Klinische Versorgung absichern

Um die Gesundheitsversorgung im Land zu sichern, sollen Klagen von Kliniken gegen Feststellungsbescheide zum Betten- oder Versorgungsbedarf künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Dies sieht die von der Landesregierung vorgelegte Änderung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz vor, die das Plenum zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen hat.

Die Bundesländer sind per Gesetz für eine ausreichende stationäre Gesundheitsversorgung ihrer Bürger verantwortlich und stellen daher Krankenhauspläne auf. In diesem Zusammenhang wird in jedem Land regelmäßig der Betten- beziehungsweise Versorgungsbedarf anhand von Kriterien wie Verweildauer der Patienten oder Einwohnerzahl ermittelt. Gegen die daraus folgenden Feststellungsbescheide bei notwendigen Anpassungen können die Krankenhäuser oder auch Dritte klagen, was sich nach derzeitiger Rechtslage in die Länge ziehen kann. Das soll sich nun ändern, um mögliche – wenn auch zeitlich begrenzte – Versorgungsengpässe zu verhindern.

Top 8: Müllentsorgungsbehörden handlungsfähig erhalten

Um das neue Verpackungsgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt, in Schleswig-Holstein anwenden zu können, sollen die Abfallentsorgungsbehörden im Land „als die für die Umsetzung des Bundesgesetzes zuständigen Behörden benannt werden“. Denn mit der Einführung des Gesetzes erlöscht die derzeit gültige Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen – und damit „wäre jegliches hoheitliche Handeln“ der Behörden in Schleswig-Holstein ab dem kommenden Jahr „formell rechtswidrig“, wie es zur Begründung in dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf heißt.

Dementsprechend können Abfallentsorgungsbehörden dann gemäß ihrer jetzigen Ausrichtung Ordnungswidrigkeiten ahnden. Allerdings sollen die Behörden ihren Dienst „unter Beachtung der Zuständigkeiten der auf Bundesebene neu geschaffenen ‚Zentralen Stelle‘“ leisten. Der Entwurf soll jetzt im Umwelt- und Agrarausschuss beraten werden.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2018 (Plastikmüll)

Top 9: Entwurf für neues Dauergrünlandgesetz liegt vor

Die Landesregierung will das bis Ende 2018 gültige Gesetz zur Erhaltung des Dauergrünlandes entfristen und in diesem Zug einige Änderungen vornehmen. So soll das Gesetz an neue EU-Vorgaben angepasst werden – unter anderem wegen der Einführung einer sogenannten Pflugregelung im Prämienrecht. Darüber hinaus wurden in dem Gesetzentwurf Gebiete, die von Winderosion betroffen sind, in die Schutzkulisse aufgenommen.

Letzteres spielte laut Landesregierung in vergangenen Jahren in besonders trockenen Frühjahren immer wieder eine Rolle, was sich nicht zuletzt auch in Warnungen vor Sand- und Staubstürmen in den Verkehrsnachrichten geäußert habe. Die Gefährdung werde durch eine dauerhaft geschlossene Pflanzendecke stark reduziert. Insgesamt konzentriere sich der Fokus in dem Entwurf weiterhin auf ökologisch besonders wertvolle Gebiete wie Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden sowie Bereiche, die von sehr hoher Wassererosion gefährdet sind.

Kritik des Bauernverbandes

Unterdessen hat der Bauernverband die geplante Entfristung des Gesetzes harsch kritisiert. Es würden im Norden kaum noch neue Biogas-Anlagen gebaut und dementsprechend gebe es auch den Umbruch von Grünland für den Maisausbau aktuell nicht mehr, so Vizepräsident Klaus-Peter Lucht in einer Pressemitteilung.

Dauergrünland umfasst in Schleswig-Holstein rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mit den neuen Wind-Schutzgebieten wären es laut Umweltministerium 340.000 Hektar. 2010 waren es 313.000 Hektar, 1990 hatte der Wert noch bei 485.000 Hektar gelegen. Ökologisch kommt dem Grünland eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt zu. Bei Dauergrünland handelt es sich laut dem Gesetz um Grün- und Weideflächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras und Grünfutterpflanzen genutzt werden. Sie dürfen zudem mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes sein und in diesem Zeitraum nicht umgepflügt werden.

Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Vorherige Meldung zum Thema:
März 2018 

Top 17: Abtreibung – Liste soll neutral informieren

Geht es nach dem SSW, soll die Landesregierung dem Beispiel des Hamburger Senats folgen und eine Liste mit Praxiseinrichtungen veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit ihrem Vorstoß möchte der SSW den Frauen grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen Ärzten und Kliniken ermöglichen. Die Veröffentlichung soll an die Zustimmung der Ärzte, Kliniken und Einrichtungen gebunden werden.

Hintergrund: Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt den Ärzten gezielt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Im vergangenen Jahr war eine Ärztin aus Hessen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Praxis-Homepage über Abtreibungen informiert hatte. Das war von der Staatsanwaltschaft als Leistungsbeschreibung im Sinne von Werbung ausgelegt worden.

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2018 (Werbung von Ärzten)

Top 24: Gedenkstätten – Erinnerungsarbeit weiterführen

Auf Antrag der Jamaika-Koalition wird die Landesregierung im ersten Quartal 2019 aufgefordert, über die Umsetzung das Gedenkstättenkonzept zu berichten. Die Erinnerungsarbeit sei eine gesellschafts- und bildungspolitische Aufgabe und soll gemeinsam mit den ehrenamtlichen Kräften und den Kommunen fortgesetzt werden, heißt es zur Begründung des Vorstoßes.

Das Gedenkstättenkonzept hatte die ehemalige Kulturministerin Anke Spoorendonk (SSW) 2015 vorgelegt. Es zielt darauf, das Bewusstsein für die Demokratie wachzuhalten und über die Gefahren durch von Extremismus und Rassismus aufzuklären. Im Landeshaushalt stehen hierfür jährlich 230.000 Euro zur Verfügung. In Schleswig-Holstein erinnern unter anderem die KZ-Gedenkstätten Ladelund, Husum-Schwesing, Ahrensbök (Kreis Ostholstein) und Kaltenkirchen an die Verbrechen des Nationalsozialismus. Mit Ausstellungen, Dokumentationen und Veranstaltungen wird über die Herrschaft der Nazis von 1933 bis 1945 informiert.

Top 30: Landtag fordert zweigleisigen Marschbahn-Ausbau

Der Landtag hat sich für einen zügigen zweigleisigen Ausbau der Marschbahn zwischen Klanxbüll und Niebüll über die sogenannte „Legalplanung“ ausgesprochen. CDU, Grüne, FDP, AfD und SSW votierten für den entsprechenden Vorstoß aus den Reihen der Jamaika-Koalition. Bei der Legalplanung kommt statt eines Planfeststellungsverfahrens ein planfeststellendes Gesetz zur Anwendung. Dabei tritt der Gesetzgeber an die Stelle der Planfeststellungsbehörde. Auf diese Weise können eine breite öffentliche Beteiligung und etwaige Einwendungen umgangen werden. Rechtlich gilt dieser Weg allerdings als umstritten.

Die SPD stimmte als einzige Fraktion gegen den Vorstoß und legte stattdessen einen eigenen Antrag vor. Darin hatten sich die Sozialdemokraten unter anderem für einen gemeinsamen Sanierungs- und Erweiterungsplan von DB Regio und der Landesregierung stark gemacht. Der Antrag wurde abgelehnt.

S4 schnell planen und ausbauen

Der zweigleisige Ausbau der Marschbahn ist in dem jüngsten Investitionspaket der Bahn nicht enthalten, obwohl das 14 Kilometer lange Nadelöhr zwischen Klanxbüll und Niebüll als Hauptgrund für Zugverspätungen gilt. Weil die Bahn dort eingleisig verkehrt, können Züge nicht umgeleitet werden und bei Betriebsproblemen ergeben sich dort oft Verspätungen auf der gesamten Strecke zwischen Hamburg und Sylt.

Einig waren sich die Parlamentarier unterdessen bei der von der Jamaika-Koalition geforderten Beschleunigung für das Planungsverfahren der S4. Bei der S4 geht es um den Ausbau einer 36-Kilometer-Strecke von Hamburg-Hasselbrook über Ahrensburg-Gartenholz bis Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein). Bislang nutzen Nah-, Regional- und Fernverkehr dieselben Gleise. Deshalb kommt es laut Bahn zu Behinderungen, Verspätungen und Zugausfällen. Der Baubeginn könnte frühestens 2020 erfolgen, die Strecke 2027 ausgebaut sein. Die Kosten beziffert die Bahn mit gut einer Milliarde Euro.

Debatte bei Antragstellung:
September 2018

Weitere Debatten zum Thema:
Juli 2018, Februar 2018, Dezember 2017

Ausschuss-Sitzungen zum Thema:
Juni 2018, März 2018

Top 31: Lärm nervt Lehrer – Regierung sieht Handlungsbedarf

Das Plenum hat den Bericht der Landesregierung über die „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit von Lehrkräften“ zur Kenntnis genommen. In dem Bericht finden sich die Ergebnisse einer Ende 2017 durchgeführten Umfrage, an der sich mehr als 9.000 Lehrer sämtlicher Schularten beteiligt hatten. Die Ergebnisse deuten auf mehrere Handlungsbedarfe hin, heißt es in dem Bericht.

Als Belastungsfaktoren für die Gesundheit wurden bei der Umfrage vor allem Lärm und Geräusche von durchschnittlich 70 Prozent der Lehrer (von Grundschullehrern zu 90 Prozent) genannt. Über Termin und Leistungsdruck klagten 63 Prozent, über zusätzliche Aufgaben 62 Prozent. Mit ihrer Arbeit im Allgemeinen zufrieden sind rund 72 Prozent, und 79 Prozent gaben an, eine „gute bis ausgezeichnete Gesundheit“ zu haben. Die Führungsqualität wurde von 69 Prozent der Lehrer positiv bewertet. Vor allem in Förderzentren und Gemeinschaftsschulen gebe es aber „Informationsmangel“ und „Aufgabenunklarheit“.

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018

Top 34 und 35: Stiftungsberichte

Das Plenum hat die Jahresberichte der Stiftungen „Schloss Eutin“ und „Schloss Gottorf“ für 2017 an den Bildungsausschuss weitergeleitet. Die Eutiner Stiftung verzeichnete im vergangenen Jahr 28.000 Besucher. 2016 waren es noch rund 54.000, der Publikumsrekord ging damals allerdings auf das Konto der Landesgartenschau. Die Landesmuseen Schloss Gottorf mussten im vergangenen Jahr einen weiteren Besucherrückgang verkraften. Insgesamt lösten 2017 rund 380.000 Personen ein Ticket. Das bedeutet einen Rückgang um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2016.

Besonders vom Besucherschwund bei den Landesmuseen waren das Kloster Cismar (-21,3 Prozent) und das Wikinger Museum Haithabu (-22 Prozent) betroffen. Erfreuliche Zahlen konnten dagegen das Freilichtmuseum Molfsee, die Museumsinsel Schloss Gottorf und das Jüdische Museum Rendsburg vermelden. Nach Molfsee strömten im vergangenen Jahr 112.333 Besucher (+ 9,1 Prozent) und auf die Museumsinsel 116.012 (plus 2 Prozent). Ins Jüdische Museum pilgerten 5.636 Menschen (plus 13,3 Prozent).

Vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2017 (Bericht 2016)

Top 36: Zielvereinbarung mit Unis

Schleswig-Holstein verstärkt seine Investitionen in die Hochschulen. Dies geht aus einem Bericht der Landesregierung hervor, den das Plenum zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen hat. Konkret ergänzt das Land seine Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Christian-Albrecht-Universität Kiel (CAU), der Europa-Universität Flensburg (EUF) sowie der Fachhochschule Kiel (FH).

Unter anderem erhält die CAU, um den Lehrkräftebedarf in Mangelfächern wie Mathematik, Informatik und Physik verstärkt zu bekämpfen, ab 2018 jährlich einen finanziellen Nachschlag in Höhe von 100.000 Euro. Im Gegenzug wird die Uni verpflichtet, zusammen mit den Fachdidaktiken des Leibniz-Instituts ein pädagogisches Konzept zu entwickeln. Darüber hinaus bekommt die Universität für ihre Exzellenzstrategie mehr Geld an die Hand. 2019 sind es eine Million Euro. 2020 werden es 1,95 Millionen Euro sein.

FH richtet Studiengang Bauingenieurswesen ein

Die EUF darf sich über Finanzmittel für die Einrichtung zweier Lehrstühle freuen. Der eine betrifft den Fachbereich Darstellendes Spiel, der andere die Empirische Europaforschung. Darüber hinaus sollen künftig im Fach Sonderpädagogik 160 statt bisher 120 Personen pro Semester ihr Studium aufnehmen können. Für diese Maßnahmen überweist das Land 500.000 Euro. Nochmals 200.000 Euro gibt es für die Ausbildung von Mathelehrern sowie 360.000 Euro für die Ausbildung von Grundschullehrern.

Die FH wiederum richtet zum Wintersemester 2018/2019 den Studiengang Bauingenieurswesen ein. Dieser ist 2018 und 2019 auf 40 Studienanfänger pro Semester ausgelegt, wofür das Land eine Million Euro zur Verfügung stellt.