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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

BAföG

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen, soweit diesen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Eine betriebliche Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung ist vom BAföG Anspruch ausgeschlossen, ggf. kommt hier die Berufs­ausbildungs­beihilfe (BAB) in Betracht.

Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler*innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungs­förderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserem Mitarbeiter Thomas Richert in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

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Thomas Richert

Ihr Ansprechpartner im Bereich BAföG.

Telefon: 0431 988-1232