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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte

für soziale Angelegenheiten

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Wir sind grundsätzlich berechtigt, von den Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen einzuholen. Gegenüber Bundesbehörden können wir vermittelnd tätig werden.

Wann können wir Ihnen nicht helfen?

Die gesetzliche Grundlage für unsere Beratung ist das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz – BüPolBG des Landes Schleswig-Holstein. Danach ist es uns nicht möglich, Sie zum Beispiel bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen zu unterstützen. Sind Sie unsicher, ob wir für Ihr Anliegen zuständig sind? Kontaktieren Sie uns gern. Oder Sie schicken uns über das Webformular eine kurze Nachricht.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besuchsanschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift


Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1240
Telefax: 0431 988-1239


Kontaktformular