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Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beschreibung des Leistungsgesetzes
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, das sogenannte Grundsicherungsgeld. Dieses erhalten erwerbsfähige Personen und ihre mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen, die über keine oder zu geringe Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen.
Die zum 01.07.2026 eingeführte neue Grundsicherung für Arbeitsuchende löst das frühere Bürgergeld ab. Trotz der Bezeichnung "für Arbeitsuchende" kommt ein Leistungsbezug auch ergänzend zu einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit in Betracht, wenn das daraus erzielte Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Das Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag erbracht. Ein solcher ist bei dem örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen. Dieses befindet sich in dem Bezirk in dem der/die Antragsteller/in wohnt bzw. sich gewöhnlich aufhält.