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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die Leistung zur Sicherung des Lebens­unter­halts, das sogenannte Grundsicherungsgeld. Dieses erhalten erwerbs­fähige Personen und ihre mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen, die über keine oder zu geringe Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. 
 
Die zum 01.07.2026 eingeführte neue Grundsicherung für Arbeitsuchende löst das frühere Bürgergeld ab. Trotz der Bezeichnung "für Arbeitsuchende" kommt ein Leistungsbezug auch ergänzend zu einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit in Betracht, wenn das daraus erzielte Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
 
Das Grundsicherungsgeld wird nur auf Antrag erbracht. Ein solcher ist bei dem örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen. Dieses befindet sich in dem Bezirk in dem der/die Antragsteller/in wohnt bzw. sich gewöhnlich aufhält.

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Postanschrift

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Annika Colberg

Ihre Ansprech­partnerin im Bereich Grund­sicherung für Arbeits­uchende für die Städte Kiel,  Flensburg, Lübeck und Neumünster sowie alle Kreise außer Nordfriesland.

Telefon: 0431 988-1235

Thomas Richert

Ihr Ansprech­partner im Bereich Grund­sicherung für Arbeits­uchende für den Kreis Nordfriesland.

Telefon: 0431 988-1232