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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, Alg II). Dieses erhalten erwerbsfähige Personen, die über keine oder zu geringe Mittel verfügen, um ihren Mindestbedarf zu decken. Das Alg II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) eingeführt und hat die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt. Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld II kommt diese staatliche Fürsorgeleistung auch ergänzend zu einem nicht bedarfsdeckenden Erwerbseinkommen in Betracht. Nichterwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Personen in einem gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) zusammenleben, erhalten Sozialgeld statt Alg II.
Ein Antrag auf diese Leistungen ist bei dem zuständigen Jobcenter zu stellen, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt bzw. sich gewöhnlich aufhält.
Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer*m Mitarbeiter*in Susanne Lübke oder Thomas Richert in Verbindung.