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Die Bürgerbeauftragte

für soziale Angelegenheiten

Rechtsgrundlage und Historie

Die Bürger­beauftragte wird auf Vorschlag der Fraktionen vom Schleswig-Holsteinischen Landtag für sechs Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Sie ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Dienstaufsicht liegt beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz – BüPolBG.


 

Die Bürgerbeauftragten von 1988 bis heute

1988 – 1995: Eugen Glombig

1995 – 2001: Sigrid Warnicke

2001 – 2014: Birgit Wille

seit dem 9. Mai 2014: Samiah El Samadoni

Am 22. September 1988 unterzeichnete der damalige Minister­präsident Björn Engholm den Erlass, mit dem das Amt des Bürger­beauftragten für soziale Angelegenheiten und Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Staatskanzlei eingerichtet wurde.

1994 wurde die Stelle aufgeteilt und das Amt eines Landes­beauftragten für Menschen mit Behinderung geschaffen. Die Funktion des Bürger­beauftragten für soziale Angelegen­heiten wurde beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages angegliedert – fortan wählte der Landtag die Beauftragte. 1999 zog das Büro von der Adolfstraße 48 in den heutigen Dienstsitz am Karolinenweg 1.

Seit Bestehen der Einrichtung bis zum 31. Dezember 2022 gingen insgesamt 97.576 Petitionen bei der Bürger­beauftragten für soziale Angelegen­heiten ein.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besuchsanschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: 0431 988-1240
Telefax: 0431 988-1239


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