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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Gesetzliche Unfallversicherung

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufs­krankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungs­fähigkeit wieder herzustellen und die Versicherten oder ihre Hinter­bliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Bei einem Arbeits­unfall oder einer Berufskrankheit kommt die Unfallversicherung für die Folgen auf. Tritt ein Versicherungsfall ein, so erbringt sie Heil­behand­lung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Umschulung), Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen und Geldleistungen an Versicherte und Hinter­bliebene. Renten an Versicherte werden gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden kann.

Träger sind nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII) die gewerblichen Berufsgenossenschaften, regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Behörden und Betriebe des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie für Hochschulen, Schulen und Kindergärten, Hilfeleistungsunternehmen wie Feuerwehren, Lebensretter und ehrenamtlich Tätige.

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Moritz Bührmann

Ihr Ansprechpartner im Bereich Gesetzliche Unfallversicherung.

Telefon: 0431 988-1237