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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Landesblindengeld

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Das Landesblindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. (Merkzeichen BL im Schwer­behinderten­ausweis). Das Landes­blinden­geld ist eine freiwillige Leistung des Landes, die ohne Berück­sichtigung von Einkommen und Vermögen des blinden Menschen gewährt wird. Anträge sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

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Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Landesblindengeld.

Telefon: 0431 988-1238