Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Schulangelegenheiten

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Dieses Sachgebiet umfasst die Ausführung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden (u.a. Schulen) wie auch die Aufgabenerfüllung durch die zumeist kommunalen Schulträger. In der Arbeit der Bürgerbeauftragten wesentliche Bereiche sind hier z.B. die Umsetzung der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung, die Übernahme von Schülerbeförderungskosten, die Unterstützung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule (Moderation) und die Durch­führung von Maßnahmen bei Erziehungskonflikten.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Christine Mohr

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Schulangelegenheiten.

Telefon: 0431 988-1237