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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Schulangelegenheiten

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Dieses Sachgebiet umfasst die Ausführung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes durch die zuständigen Landesbehörden (u.a. Schulen) wie auch die Aufgabenerfüllung durch die zumeist kommunalen Schulträger. In der Arbeit der Bürgerbeauftragten wesentliche Bereiche sind hier z.B. die Umsetzung der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung, die Übernahme von Schülerbeförderungskosten, die Unterstützung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule (Moderation) und die Durch­führung von Maßnahmen bei Erziehungskonflikten.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Franziska Rüst in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

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Franziska Rüst

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Schulangelegenheiten.

Telefon: 0431 988-1249