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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Parkerleichterungen

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Schwerbehinderte Personen, die nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Behindertenparkplätze (blaues Rollstuhlfahrersymbol) erfüllen, können Parkerleichterungen erhalten, wenn sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden oder aber eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung der Mobilität verbunden ist.

Für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind in den Städten, Gemeinden und Ämtern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Parkerleichterungen.

Telefon: 0431 988-1238