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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Wohngeld

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt. Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus der Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Es gelten aber Miethöchstbeträge, die nach Mietenstufen gestaffelt sind.

Für die Bearbeitung entsprechender Anträge sind die Wohngeldstellen der Städte, Gemeinden und Ämter zuständig.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

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Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Wohngeld.

Telefon: 0431 988-1238