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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Beihilfe für Beamt*innen des Landes Schleswig-Holstein

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein ist eine prozentuale finanzielle Unterstützung bei Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, deren Kinder sowie deren Ehepartner*innen, soweit diese nicht selbst sozialversichert sind. Erforderlich sind im Regelfall weitere ergänzende private Teilkrankenversicherungen, die von den Beamt*innen selbst zu tragen sind.

Der Leistungsumfang der Beihilfe ist in der Beihilfeverordnung (BhV) geregelt. Er entspricht in etwa dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Beihilfe wird z.B. gewährt für zahnärztliche und ärztliche Leistungen, Krankenhausbehandlung und Leistungen von Heilpraktiker*innen.

Träger der Beihilfe ist das Land Schleswig-Holstein, Beihilfeanträge werden vom Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein in Kiel bearbeitet.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Christine Mohr in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
 
zusätzlich mittwochs
von 15.00 bis 18.30 Uhr

Außerdem Termine nach Verein­barung. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein Gebärden­dolmetscher gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Christine Mohr

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Beihilfe für Beamte.

Telefon: 0431 988-1237