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Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Gesetzliche Pflegeversicherung

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflege­bedürftig­keit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sach­leistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die häusliche Pflege und die Heimpflege.

In Deutschland sind nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (SGB XI) die Pflegekassen Träger der Sozialen Pflege­versicherung. Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Franziska Rüst

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Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

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Moritz Bührmann

Ihr Ansprechpartner im Bereich Gesetzliche Pflegeversicherung.

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