Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten

Grad der Behinderung und Merkzeichen

Beschreibung des Leistungsgesetzes

Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Er ist Grundlage für Vergünstigungen und Leistungen, die die Lebenssituation behinderter Menschen verbessern sollen.  Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben (G, B, aG, H, RF, Bl, Gl, 1-Kl.), die in den Schwerbehindertenausweis (ab einem Grad der Behinderung von 50) eingetragen werden können. Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen (z.B. erhebliche Gehbehinderung oder Hilflosigkeit) und sind  Anspruchsgrundlage für bestimmte Nachteilsausgleiche.

Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bzw. auf Zuerkennung von Merkzeichen sind bei den zuständigen Dienstsitzen (Heide, Lübeck, Schleswig) des Landesamtes für soziale Dienste zu stellen.

Bei Fragen und Beratungsbedarf setzen Sie sich bitte mit unserer Mitarbeiterin Susanne Goldschmidt in Verbindung.

So erreichen Sie uns:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: 
09:00 bis 14:30 Uhr

Mittwoch:
09:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag: bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar

Außerdem sind Termine nach Verein­barung möglich. Unser Büro verfügt über einen barriere­freien Zugang und bei Bedarf kann ein*e Gebärden­dolmetscher*in gestellt werden.

Besucheranschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

Susanne Goldschmidt

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Grad der Behinderung und Merkzeichen.

Telefon: 0431 988-1238