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Hinweise

Weitere Informationen für Bürger*innen

Eingeschränktes Beratungsangebot

Betroffene müssen bei Beratungsbedarf an Rechtsanwält*innen oder Sozialverbände verwiesen werden, die eine entsprechende Beratung anbieten. Sollten die finanziellen Mittel für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes nicht ausreichen, kann – insbesondere beim Bezug von staatlichen Transferleistungen - ein Beratungshilfeschein (für außergerichtliche Beratung) bzw. Prozesskostenhilfe (bei Klagen) beantragt werden. Mit diesen Bescheinigungen können Rechtsanwält*innen dann die Betreuung des Mandats abrechnen.

Die Hilfen können beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Gericht wird empfohlen, um einen Termin zu vereinbaren.

Für ganz Schleswig-Holstein kann dies auch online geschehen: https://justiztermine.schleswig-holstein.de/

Das Antragsformular für Beratungsbeihilfe finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/J/justiz/Downloads/antragBeratungshilfe.html.


Sobald sich die personelle Situation verbessert hat, wird dies kommuniziert.