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Sind Ihnen Barrieren auf der Website oder in einer mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle aufgefallen, ist zunächst die betreffende öffentliche Stelle anzusprechen.
Werden die Barrieren nicht abgestellt oder sind Sie mit der Antwort der öffentlichen Stelle nicht zufrieden, können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik ansprechen.
Für die Umsetzung und Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die für Angelegenheiten der ressortübergreifenden Informationstechnik zuständige oberste Landesbehörde zuständig. Sie berät die öffentlichen Stellen im Land im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Überwachung und der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Außerdem erstattet sie der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit alle drei Jahre Bericht.
Bundesfachstelle
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html
Die Aufgaben der Beschwerdestelle nach der EU Richtlinie werden auf der Bundesebene von der dort bereits tätigen Schlichtungsstelle durchgeführt:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html
Überwachungsstelle des Bundes BFITZ
Übersicht über weitere Stellen EU-weit
https://bik-fuer-alle.de/eu-richtlinie-barrierefreie-webangebote-oeffentlicher-stellen.html
https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/eu-richtlinie-2016-2102/
https://www.barrierefreies-webdesign.de/richtlinien/eu-2016-2102/