Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Ist ein Wechsel des Aufnahmestaates innerhalb der EU möglich?

Artikel 11 der Massenzustromrichtlinie sieht vor, dass ein EU-Staat eine Person aus einem anderen EU-Staat zurücknehmen muss, wenn er dieser Person eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck vorübergehenden Schutzes erteilt hat. Gleichzeitig ermöglicht die Massenzustromrichtlinie hiervon eine Ausnahme zu machen. Gemäß Erwägungsgrund 15 des Durchführungsbeschlusses vom 4. März 2022 wurde von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Diese Regelung galt bis auf Widerruf. Mit dem jüngsten  Durchführungsbeschlusses vom 15. Juli 2025 haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, diese Ausnahme nicht fortzusetzen, siehe Erwägungsgrund 4 bis 6 des Durchführungsbeschlusses.

Das bedeutet, ein Wechsel eines Aufnahmestaates innerhalb der EU ist nicht möglich, wenn vorübergehender Schutz in dem anderen EU-Staat besteht. Dazu prüft die Ausländerbehörde, ob die Person über die europäische Registrierungsplattform als schutzberechtigt in einem anderen EU-Staat registriert ist.

Geplante Gesetzesänderung: Im November 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Personen, die vorübergehenden Schutz in Deutschland beantragt haben, diesen aber nachweislich in einem anderen Mitgliedstaat besitzen, als abschreckende Maßnahme nur noch minimale Leistungen in Form von 2-wöchigen Überbrückungsleistungen nach § 1 Absatz 4 Satz 2 AsylbLG erhalten sollen. Dieser Regelung müssen zum Stand Dezember 2025 noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Seit dem BMI-Schreiben vom 30. Mai 2024, Ziffer 8.7, gilt die Einschränkung, dass Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörige, die sich mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem Drittstaat außerhalb der EU aufgehalten haben, keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben.

Zurück zur Übersicht