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Aktuell erreichen uns viele Fragen zur Situation von Geflüchteten aus der Ukraine und zu Unterstützungsmöglichkeiten. Antworten auf diese Fragen finden Sie hier. Wenn Ihnen Ausführungen zu bestimmten Themen fehlen oder Ihnen Unstimmigkeiten in unseren Ausführungen auffallen, bitten wir darum, uns zu kontaktieren.
In welcher aufenthaltsrechtlichen Situation sind Menschen, die aus der Ukraine fliehen?
Sollen Ukrainer*innen einen Asylantrag stellen?
Was gibt es über den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG zu wissen?
Kann eine Aufenthaltserlaubnis auch online gestellt werden?
Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine privat unterbringen und was ist dabei zu beachten?
Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine öffentliche Leistungen?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine gesundheitliche Leistungen?
Ist ein Familiennachzug möglich?
Darf eine Reise innerhalb und außerhalb der EU unternommen werden?
Ist ein Wechsel des Wohnortes innerhalb Schleswig-Holsteins oder Deutschlands möglich?
Ist ein Wechsel des Aufnahmestaates innerhalb der EU möglich?
Diese Darstellung bildet den derzeitigen Informationsstand unseres Büros ab, sie ist nicht rechtsverbindlich, auf die Aussagen kann sich im Zweifel nicht berufen werden, sie dienen lediglich der Orientierung.
Letzte Aktualisierung am 15. November 2022