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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Hinweise zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Die aufenthaltsrechtliche Situation der aus der Ukraine geflohenen Menschen ist einer besonders starken Dynamik ausgesetzt. Sie finden auf den folgenden Seiten Ausführungen zu den zentralen rechtlichen und praktischen Fragestellungen.

Wenn Ihnen Ausführungen zu bestimmten Themen fehlen oder Ihnen Unstimmigkeiten in unseren Ausführungen auffallen, bitten wir darum, uns zu kontaktieren.

Hinweis

Diese Darstellung bildet den derzeitigen Informationsstand unseres Büros ab, sie ist nicht rechtsverbindlich, auf die Aussagen kann sich im Zweifel nicht berufen werden, sie dienen lediglich der Orientierung.

Letzte Aktualisierung am 12. Juli 2024

Ansprechpartner*innen und Informationsquellen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Unterstützer*innen

Das Land Schleswig-Holstein bietet ein Informationsportal für Ukrainer*innen und Unterstützer*innen an. Daneben ist Ihre kommunale Verwaltung Ihr Ansprechpartner.

Das Bundesinnenministerium stellt Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine, zum Aufenthalt in Deutschland und zur Rückkehr zusammen.

Informationen zu Flucht, Einreise und Asyl für Ukrainer*innen sind teilweise mehrsprachig auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu finden.

Aktuelle Informationen für Unterstützer*innen bietet auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein an.

Informationen zu Spenden- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie eine Telefonseelsorge bietet die Diakonie Deutschland an.

Jüdische Geflüchtete können sich auch für seelsorgerische Unterstützung an die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein wenden. Tel. 0431-7399097, E-Mail: gemeinschaft@jgkur.de

Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein bietet Unterstützung bei der Ermittlung von Hilfsbedarfen, Klärung der sozial- und ausländerrechtlichen Fragestellungen, Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und der Vermittlung in ambulante Psychotherapien. Tel. 0431 705594-91/-92/-93, E-Mail: psz@bruecke-sh.de.

Folteropfern und traumatisierten Geflüchteten leistet die Refugio Stiftung Schleswig-Holstein finanzielle Unterstützung, sofern kein anderweitiger finanzieller Anspruch besteht. E-Mail: info@refugio-sh.de.  

Unterstützung für Frauen

Das Hilfetelefon bietet in 17 Sprachen Beratung und Hilfe für Frauen an, die von Gewalt betroffen sind. Telefon: 08000 116 016. E-Mail- und Chatberatung sind möglich.

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und die Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein, Contra, bieten Informationen und Beratung an.

Referenzen

  • Dokument
    Typ , Größe
    Datei
  • 2024-05-28-BMI_Fünfte-Verordnung-zur-Änderung-der-Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
    PDF, 247 KB
  • 2024-05-30-BMI-Viertes Länderschreiben zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses
    PDF, 501 KB
  • Bericht des Sozialministeriums zur Entwicklung der aktuellen Lage bezüglich der Fluchtbewegung aus der Ukraine in Schleswig-Holstein im März 2023
    PDF, 1018 KB
  • BMI 2023-11-28 Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
    PDF, 249 KB
  • EU Durchführungsbeschluss
    PDF, 421 KB
  • EU Massenzustrom-Richtlinie
    PDF, 162 KB
  • Landeserlass 2022-10-12 Neufassung der zusammenfassenden Erlassregelungen zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine
    PDF, 395 KB