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30. September 2020 – Fraktionsauflösung

Weniger Einfluss für fraktionslose Abgeordnete

Mit der Auflösung der AfD-Fraktion ändert sich einiges im Landtag. Veränderungen gibt es etwa im Ältestenrat und in den Ausschüssen – aber auch das Rederecht und die Sitzordnung im Plenum müssen angepasst werden.

Die verbliebenen AfD-Abgeordneten im Plenarsaal nach dem Austritt von Frank Brodehl
Die drei verbliebenen Abgeordneten der AfD im Landtag: der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jörg Nobis (l.), Claus Schaffer und Volker Schnurrbusch (hinten) Foto: Michael August

Seit vergangenen Freitag ist bekannt: Der Abgeordnete Frank Brodehl verlässt die AfD und ihre Fraktion im Landtag. Damit sind nur noch drei AfD-Abgeordnete übrig – zu wenige für den Fraktionsstatus. Um Fraktionsgröße zu erreichen, müssen sich mindestens vier der Mitglieder des Landtages, die in der Regel der gleichen Partei angehören, zusammentun. „Das bedeutet, dass diese Fraktion sich in Liquidation befindet, jetzt also abgewickelt werden muss“, erklärt Landtagsdirektor Utz Schliesky.

Mit ihrer Auflösung verliert die bisherige AfD-Fraktion vor allem parlamentarische Rechte und finanzielle Mittel. Veränderungen gibt es etwa im Ältestenrat und in den Ausschüssen, wo die AfD ihre Sitze verliert. Außerdem müssen das Rederecht und die Sitzordnung im Plenum überarbeitet werden. Wie das genau aussehen wird: „Das muss der Ältestenrat entscheiden“, so Schliesky. Beim Rederecht werde sich die Verwaltung an der Regelung für die jetzt schon fraktionslose Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein orientieren – ihr stehen aktuell pro Sitzungstag drei Minuten Redezeit zu jeweils einem Tagesordnungspunkt zu.

Finanzen werden neu geregelt

Ähnlich ist es bei den Finanzen. Auch darüber muss der Ältestenrat noch beraten. Was durch die Fraktionsauflösung sofort gilt: Geldzulagen, unter anderem für den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer, entfallen, und die bisherigen Fraktionsmitarbeiter müssen ihre Posten räumen. Der Anspruch auf Dienstwagen und Fraktionsräume erlischt ebenfalls. Neuen Regelungen zum Rederecht ebenso wie zur finanziellen Ausstattung muss dann noch der Landtag zustimmen. „Das Parlament muss den Vorschlag der Verwaltung bestätigen, sodass mit dem nächsten Plenum die Rechte der Abgeordneten klargestellt sind“, so der Landtagsdirektor.

Für die politische Arbeit der verbliebenen AfD-Abgeordneten bedeutet der Verlust des Fraktionsstatus‘ weniger Einfluss und Sichtbarkeit im Parlament. Denn: Politische Entscheidungen und die parlamentarische Arbeit werden in den Fraktionen vorbereitet und koordiniert. Erst durch den Zusammenschluss bekommen politische Positionen im Parlament Gewicht. „Es hat schon eine ganze Menge Nachteile, was die Arbeitsfähigkeit angeht“, sagt auch Verwaltungschef Schliesky.

Verfassungsmäßige Rechte bestehen weiter

Die parlamentarischen Rechte, die ihnen nach der Landesverfassung zustehen, bleiben den fraktionslosen Abgeordneten dennoch erhalten: Anders als im Bundestag und einigen anderen Landesparlamenten können sie weiterhin Anträge und Gesetzentwürfe einbringen. An Ausschuss-Sitzungen können sie weiter teilnehmen, dort Fragen stellen und Anträge einreichen – Stimmrecht haben jedoch nur Ausschussmitglieder. Auch Instrumente zur Kontrolle der Landesregierung stehen jedem einzelnen Abgeordneten zu. Dazu zählen etwa Kleine Anfragen, mit denen Abgeordnete Informationen zu einer Einzelfrage aus den Bereichen Politik und Verwaltung von der Landesregierung anfordern können.

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