Tausende Menschen wurden bis in die 1970er Jahre in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt und Erniedrigung. Im Lande geschah dies beispielsweise in Schleswig und Glückstadt. Die Opfer erhielten erst durch Medienberichte in den vergangenen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit. Der Sozialausschuss und das Sozialministerium boten den Betroffenen im Landeshaus ein Forum, um von ihren Erfahrungen zu berichten.
Ein Lübecker Forscherteam hat das Thema wissenschaftlich aufgearbeitet. Und: Die Landespolitik hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe aufgelegt. Bei der beim Landesamt für soziale Dienste in Neumünster angesiedelten Stiftung können Betroffene Entschädigungszahlungen beantragen – bis zu 9.000 Euro pro Person. Weitere 5.000 Euro können gezahlt werden, wenn Betroffene arbeiten mussten, ohne dass dafür Rentenbeiträge entrichtet wurden.
All diese Aktivitäten sollen nun in einer Dokumentation dargestellt werden. Das fordert ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen an das Sozialministerium. Die Landesregierung soll in diesem Papier außerdem die Arbeit des unabhängigen Landesbeauftragten zu diesem Thema, Günther Jesumann, darstellen, die Aktivitäten der Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt in Neumünster und das Engagement des Sozialausschusses. Ziel der Dokumentation soll es laut Antrag sein, die Aktivitäten so zu bündeln, dass der nächste Landtag nach der Parlamentswahl am 8. Mai 2022 „darauf aufbauend die Arbeit fortsetzen kann“.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2021
Januar 2019
Weitere Informationen:
Sitzung des Sozialausschusses (Januar 2019)
Symposium im Landtag (November 2018)