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25. Februar 2021 – Februar-Plenum

Mehr Zeit für Opfer von Gewalt in Heimen

Die katastrophalen Zustände in Kinderheimen und psychiatrischen Einrichtungen haben Politik und Öffentlichkeit schockiert. Der Landtag weitet nun das Hilfsangebot für die Opfer aus.

Symposium Heimkinder Missbrauch
Über Jahrzehnte mussten Heimkinder für Medikamententests herhalten. Auf einem Symposium im Landtag spricht ein Betroffener von seinem Schicksal. Foto: Landtag, Yvonne Windel

Menschen, die in schleswig-holsteinischen Kinderheimen und Kliniken misshandelt wurden oder Opfer von Medikamentenversuchen waren, sollen bis 2030 Entschädigungszahlungen beantragen können. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Bislang waren Zahlungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis Juni dieses Jahres befristet. Zudem stellt das Parlament weitere 6,2 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werde eine „Gerechtigkeitslücke“ für diejenigen geschlossen, die noch keinen Antrag stellen konnten, betonte Werner Kalinka (CDU).

Tausende Menschen wurden bis in die 1970er Jahre in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt und Erniedrigung. Im Lande geschah dies beispielsweise in Schleswig und Glückstadt. Die Opfer erhielten erst durch Medienberichte in den vergangenen Jahren öffentliche Aufmerksamkeit. „Dass den Menschen lange nicht geglaubt wurde, tat ihnen besonders weh“, so Kalinka. Marret Bohn (Grüne) appellierte an die Pharmakonzerne, die die Medikamentenversuche veranlasst hatten, „in sich zu gehen“, ihre Schuld anzuerkennen und einen Teil zur Wiedergutmachung beizutragen. Und auch die Kirchen seien in der Pflicht.

Symposium im Landeshaus bot Opfern ein Forum

Der Sozialausschuss und das Sozialministerium boten den Betroffenen im November 2018 ein Forum, um von ihren Erfahrungen zu berichten. Ein Lübecker Forscherteam hat das Thema wissenschaftlich aufgearbeitet. Aus den Mitteln der Landesstiftung können Betroffene bis zu 9.000 Euro Entschädigung beantragen. Weitere 5.000 Euro können gezahlt werden, wenn Heimbewohner arbeiten mussten, ohne dass dafür Rentenbeiträge entrichtet wurden. Die Anträge können an das Landesamt für soziale Dienste in Neumünster gerichtet werden.

„Mit keiner Summe kann diesen Menschen das zurückgegeben werden, was ihnen genommen wurde“, betonte Sozialminister Heiner Garg (FDP): „Was wir aber können, ist sie zu sehen, ihnen zuzuhören und die ausgestreckte Hand zu ergreifen.“

Weitere Redner:
Wolfgang Baasch (SPD), Dennys Bornhöft (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Heimkinder, Jugendliche und auch Erwachsene sind in Schleswig-Holstein in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien bis in die 1970er Jahre Medikamentenversuchen ausgesetzt worden. Das Land gewährt seit einigen Jahren den von Leid und Unrecht betroffenen Menschen Unterstützungszahlungen für ihr heutiges Leben. Jetzt fordert der Landtag überfraktionell dazu auf, weitere 6,2 Millionen Euro für diesen Zweck – verteilt nach Bedarf auf die Jahre bis 2030 – zur Verfügung zu stellen.

Begünstigte sind Betroffene, die sich nicht rechtzeitig beim ehemaligen Fonds Heimerziehung und nach Ablauf der Anmeldefrist für die Stiftung Anerkennung und Hilfe gemeldet und daher keine Leistungen aus diesen Sondervermögen erhalten haben, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Außerdem sprechen sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie die Abgeordneten des SSW dafür aus, die Arbeit der schleswig-holsteinischen Anlauf- und Beratungsstelle der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ solange wie nötig fortzusetzen.

Über sieben Millionen Euro bereits ausgezahlt

Vor mehr als drei Jahren hatten NDR-Recherchen zutage gebracht, dass es zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie schwere Verfehlungen gab, Versuche mit Psychopharmaka inklusive. Ende November 2018 berichteten Betroffene auf einem Symposium über ihre Erlebnisse. Auch ein Bericht vom Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung belegt das Elend der Heimkinder. Die Wissenschaftler erforschten die Versuche sowie das Leid und Unrecht der Betroffenen im Auftrag des Sozialministeriums.

Demnach hat es bis 1976 in Deutschland keine strengen Regeln für die Prüfung von Arzneimitteln gegeben. Ein Ergebnis der Aufarbeitung ist, dass knappe Kassen etwa bei psychiatrischen Krankenhäusern ein Grund für die Medikamententests waren. Die Folgen der Tests, bei denen es sich nicht um isolierte Einzelfälle gehandelt habe, reichten für die ehemaligen Kinder und Jugendlichen in Heimen von Hautausschlag bis zu Atemstillstand.

Angaben des Sozialministeriums zu Beginn vergangenen Jahres zufolge sind seit 2017 über 7,1 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt worden, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht erfuhren und noch immer an den Folgen leiden.

(Stand: 22. Februar 2021)

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2019

Mehr Informationen:
Sitzung des Sozialausschusses (Januar 2019)
Symposium im Landtag (November 2018)

Antrag

Unterstützungsleistungen für von Leid und Unrecht Betroffene
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2795