Gehörlose Menschen sollen einen finanziellen Ausgleich für ihre Einschränkungen bekommen. Die Hilfe soll zusätzliche Kosten im Alltag ausgleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern. In 1. Lesung diskutiert der Landtag deshalb einen Gesetzentwurf der SSW-Fraktion über die Einführung eines Landesgehörlosengeldes.
„Damit würden wir endlich eine ganz wichtige Botschaft der Unterstützung an diese Menschen senden, die Tag um Tag für ihre Teilhabe an der Gesellschaft kämpfen müssen“, erklärte der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer. Mit der Pauschale solle zumindest ein Teil der Mehrausgaben, die bei gehörlosen Menschen wegen ihrer Behinderung entstehen, gedeckt werden. Dies seien in erster Linie Kosten für das Dolmetschen in Gebärdensprache zur Unterstützung im Alltag.
Gesellschaftliche Pflicht der Unterstützung
„Von der Busfahrt über den Arztbesuch bis hin zum Einkauf auf dem Wochenmarkt, für gehörlose Menschen werden gewöhnliche Alltagssituationen zur Herausforderung“, so Dirschauer. „Ich bin der Meinung, dass es unsere gesellschaftliche Pflicht ist, ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Denn so funktioniert meiner Überzeugung nach unser Sozialstaat: Wir greifen benachteiligten Gruppen solidarisch unter die Arme.“
Anspruch sollen demnach gehörlose Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Als gehörlos gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 wegen Hörproblemen oder mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos). Einkommen und Vermögen sollen keine Rolle spielen und das Geld unabhängig davon gezahlt werden.
Geld auf Antrag
Die Leistung würde laut Entwurf monatlich 350 Euro für Erwachsene betragen, Minderjährige würden 250 Euro im Monat bekommen, das Geld soll auf Antrag gezahlt werden. Laut Gesetzentwurf soll das Gehörlosengeld zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt und nicht auf ähnliche Leistungen angerechnet werden.
Nach Angaben des Gehörlosenverbands gibt es in Schleswig-Holstein rund 3.000 Menschen, die sich laut der aktuellen Datenerhebung durch das Statistikamt mithilfe der Deutschen Gebärdensprache verständigen. Dies ist die offizielle Sprache der tauben Menschen in Deutschland. Sie ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz als vollwertige Sprache anerkannt.