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18. Juni 2026 – Plenum

Kommt ein finanzieller Ausgleich für Gehörlose?

Gehörlose Mitmenschen sind in der Kommunikation benachteiligt. Um dies zumindest finanziell auszugleichen, soll nach dem Willen der SSW-Fraktion ein Gehörlosengeld eingeführt werden.

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SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer: „Zeichen des Respekts und der Anerkennung.“
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Neben dem Landesblindengeld soll es in Schleswig-Holstein nach Willen des SSW auch ein Gehörlosengeld geben. Die rund 3.000 Betroffenen sollen demnach 350 Euro im Monat vom Land erhalten, bei Minderjährigen sollen es 250 Euro ein. Dies sei als „Zeichen des Respekts und der Anerkennung“ gedacht, so SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer. Es solle dazu beitragen, die Extra-Kosten hörgeschädigter Menschen zu decken, etwa für das Dolmetschen in Gebärdensprache, für ein Videotelefon oder für optische Signale zur Unterstützung eines Rauchmelders. SPD und FDP schlossen sich der Forderung an, Schwarz-Grün reagierte verhalten, nun berät der Sozialausschuss.

 

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Birte Pauls (SPD) betonte, dass es um „das Grundrecht der Teilhabe“ gehe.
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Die entscheidende Frage sei, so Dirschauer: „Wollen wir gehörlosen Menschen endlich die Anerkennung geben, die ihnen seit Jahren zusteht?“ Die SSW-Fraktion hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für ein Gehörlosengeld stark gemacht. Doch im Lande fehle offenbar der politische Wille, klagte Dirschauer: „Die Menschen werden seit Jahren vertröstet.“

Grundrecht der Teilhabe im Mittelpunkt

 

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Heiner Garg (FDP) sagte, dass gehörlose Menschen bestehende Rechtsansprüche nicht wahrnehmen würden, weil sie nur eingeschränkt kommunizieren könnten.
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Birte Pauls (SPD) betonte, dass es nicht um ein „Luxusgut“ oder ein „politisches Geschenk“ gehe, sondern um „das Grundrecht der Teilhabe“. Und Heiner Garg (FDP) verwies darauf, dass gehörlose Menschen vielfach ihre bestehenden Rechtsansprüche auf staatliche Hilfe nicht wahrnehmen könnten, weil sie nur eingeschränkt mit Behörden kommunizieren könnten. Ein Landesgehörlosengeld könne Abhilfe schaffen.

 

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Andrea Tschacher (CDU): „Für uns steht außer Frage: Gehörlose Menschen haben Anspruch auf wirksame Unterstützung und auf einen Nachteilsausgleich.“
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„Für uns steht außer Frage: Gehörlose Menschen haben Anspruch auf wirksame Unterstützung und auf einen Nachteilsausgleich“, erwiderte Andrea Tschacher (CDU). Nun gehe es aber darum, in einer „sorgfältigen parlamentarischen Prüfung“ herauszuarbeiten, welcher Bedarf konkret bestehe und wie „zielgenau“ geholfen werden könne. „Wir können das als Land nicht alleine stemmen“, sagte Eka von Kalben (Grüne) und forderte Unterstützung aus Berlin: „Ich bin davon überzeugt, dass wir eine bundesweit einheitliche Lösung brauchen.“

Keine Entlastung vom Bund

 

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Eka von Kalben (Grüne): „Ich bin davon überzeugt, dass wir eine bundesweit einheitliche Lösung brauchen.“
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Das sah auch Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) so. Land und Kommunen investierten bereits eine Milliarde Euro pro Jahr in die Eingliederungshilfe. Ein Landesgehörlosengeld würde zusätzlich mit 15 Millionen Euro zu Buche schlagen, und „dafür gibt es keine Entlastung vom Bund“.

 

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Sozialministerin Aminata Touré (Grüne): „Dafür gibt es keine Entlastung vom Bund.“
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Gehörlose Menschen sollen einen finanziellen Ausgleich für ihre Einschränkungen bekommen. Die Hilfe soll zusätzliche Kosten im Alltag ausgleichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern. In 1. Lesung diskutiert der Landtag deshalb einen Gesetzentwurf der SSW-Fraktion über die Einführung eines Landesgehörlosengeldes.

„Damit würden wir endlich eine ganz wichtige Botschaft der Unterstützung an diese Menschen senden, die Tag um Tag für ihre Teilhabe an der Gesellschaft kämpfen müssen“, erklärte der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer. Mit der Pauschale solle zumindest ein Teil der Mehrausgaben, die bei gehörlosen Menschen wegen ihrer Behinderung entstehen, gedeckt werden. Dies seien in erster Linie Kosten für das Dolmetschen in Gebärdensprache zur Unterstützung im Alltag.

Gesellschaftliche Pflicht der Unterstützung

„Von der Busfahrt über den Arztbesuch bis hin zum Einkauf auf dem Wochenmarkt, für gehörlose Menschen werden gewöhnliche Alltagssituationen zur Herausforderung“, so Dirschauer. „Ich bin der Meinung, dass es unsere gesellschaftliche Pflicht ist, ihnen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Denn so funktioniert meiner Überzeugung nach unser Sozialstaat: Wir greifen benachteiligten Gruppen solidarisch unter die Arme.“

Anspruch sollen demnach gehörlose Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Als gehörlos gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 wegen Hörproblemen oder mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos). Einkommen und Vermögen sollen keine Rolle spielen und das Geld unabhängig davon gezahlt werden.

Geld auf Antrag

Die Leistung würde laut Entwurf monatlich 350 Euro für Erwachsene betragen, Minderjährige würden 250 Euro im Monat bekommen, das Geld soll auf Antrag gezahlt werden. Laut Gesetzentwurf soll das Gehörlosengeld zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt und nicht auf ähnliche Leistungen angerechnet werden.

Nach Angaben des Gehörlosenverbands gibt es in Schleswig-Holstein rund 3.000 Menschen, die sich laut der aktuellen Datenerhebung durch das Statistikamt mithilfe der Deutschen Gebärdensprache verständigen. Dies ist die offizielle Sprache der tauben Menschen in Deutschland. Sie ist seit 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz als vollwertige Sprache anerkannt.

Top 12:

– Drucksache 20/4515 (Gesetzentwurf der Fraktion des SSW)