Der Landtag hat zwei Gesetze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und für Menschen mit Behinderung, die in Zweiter Lesung behandelt wurden, zugestimmt. Dabei geht es zum einen um eine bessere Inklusion von Menschen mit Handicap im Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), zum anderen um die Anpassung an Regelungen neuer Wohnformen im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.
Mit der Neufassung des LBGG werde laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) klargestellt: „Menschen mit Behinderung sind keine homogene Gruppe, sie sind so individuell in ihren Eigenschaften und Bedürfnissen wie Menschen ohne Handicap.“ Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, sei ein leitender Gedanke bei der Inklusion. Schlagworte aus dem überarbeiteten LBGG, die der Minister nannte, sind ein Benachteiligungsverbot, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Begleitung bei Kontakten mit Trägern der öffentlichen Verwaltung.
SPD wollte mehr
Entwicklungen in der Wohnpflege und der Betreuungslandschaft hätten zudem eine Neureglung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes notwendig gemacht, so der Sozialminister. Die vorliegende Gesetzesänderung beseitige Regelungslücken.
Die Redner aller Fraktionen stimmten überein, dass die Politik dafür Sorge tragen müsse, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung im Alltag zu beseitigen. Wolfgang Baasch (SPD) mahnte an, dass sich seine Fraktion weitere Konkretisierungen im Behindertengleichstellungsgesetz gewünscht hätte. Ein entsprechender Änderungsantrag erhielt allerdings keine Mehrheit.
Weitere Redner:
Andrea Tschacher (CDU), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW)