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24. März 2022 – März-Plenum

Inklusion und Selbstbestimmung: Zwei Reformen verabschiedet

Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz des Landes sind überarbeitet worden. Den Anpassungen stimmt der Landtag in Zweiter Lesung zu.

Eine Rollstuhlfahrerin fährt einen Flur in einer Wohnanlage entlang.
Pflege Neue Wohnpflegeformen sorgen für ein Mehr an Selbstbestimmung.
© Foto: dpa, Patrick Seeger

Der Landtag hat zwei Gesetze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und für Menschen mit Behinderung, die in Zweiter Lesung behandelt wurden, zugestimmt. Dabei geht es zum einen um eine bessere Inklusion von Menschen mit Handicap im Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), zum anderen um die Anpassung an Regelungen neuer Wohnformen im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.

Mit der Neufassung des LBGG werde laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) klargestellt: „Menschen mit Behinderung sind keine homogene Gruppe, sie sind so individuell in ihren Eigenschaften und Bedürfnissen wie Menschen ohne Handicap.“ Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, sei ein leitender Gedanke bei der Inklusion. Schlagworte aus dem überarbeiteten LBGG, die der Minister nannte, sind ein Benachteiligungsverbot, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Begleitung bei Kontakten mit Trägern der öffentlichen Verwaltung.

SPD wollte mehr

Entwicklungen in der Wohnpflege und der Betreuungslandschaft hätten zudem eine Neureglung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes notwendig gemacht, so der Sozialminister. Die vorliegende Gesetzesänderung beseitige Regelungslücken.

Die Redner aller Fraktionen stimmten überein, dass die Politik dafür Sorge tragen müsse, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung im Alltag zu beseitigen. Wolfgang Baasch (SPD) mahnte an, dass sich seine Fraktion weitere Konkretisierungen im Behindertengleichstellungsgesetz gewünscht hätte. Ein entsprechender Änderungsantrag erhielt allerdings keine Mehrheit.

Weitere Redner:
Andrea Tschacher (CDU), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW)

Zwei Gesetze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und behinderter Menschen stehen nach den Ausschussvoten vor der Annahme durch den Landtag. Dabei geht es zum einen um eine bessere Inklusion, zum anderen um die Anpassung an Regelungen neuer Wohnformen.

Bereits 2019 wurde der Startpunkt für einen umfangreichen Beteiligungsprozess zur Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG)“ gesetzt. Es soll das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen und Barrieren in den Köpfen von Menschen abbauen.

UN-Behindertenrechtskonvention

Das LBGG war 2002 vom Landtag verabschiedet und seitdem mehrfach geändert und ergänzt worden. Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit dieses in der Zuständigkeit des Landes liegt und gilt in erster Linie für Behörden, Körperschaften und Anstalten des Landes Schleswig-Holstein. Ziel der Neuregelung ist es nun, Rechtssicherheit zu schaffen, nachdem Deutschland zwischenzeitlich die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat.

Vor allem geht es dabei um den Behinderungsbegriff und das Benachteiligungsverbot für die Träger der öffentlichen Verwaltung. „Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist eine Überarbeitung des Gesetzes zum Zwecke der Anpassung an das völkerrechtliche Regelwerk sinnvoll“, heißt es dazu vom Sozialministerium.

Ambulante Wohnformen berücksichtigen

Mit in die Debatte ein fließt die Zweite Lesung zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes, das 2009 in Kraft trat. Seitdem habe es sich grundsätzlich bewährt, stellt das Sozialministerium fest. Die Erfahrungen in der Praxis bedürften aber Klarstellungen im Detail. Zudem führten die Entwicklungen der Wohnpflegelandschaft der letzten Jahre mit ihrer Tendenz zur „Ambulantisierung“ der Pflege dazu, dass oft neue und innovative Wohnpflegeformen für Menschen mit Pflegebedarf nicht mehr in die bestehende Systematik des Gesetzes passen. Es seien „Regelungslücken“ entstanden.

(Stand: 21. März 2022)

Meldung Erste Lesung Behindertengesetz:
Januar 2021 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema Behindertengesetz:
Dezember 2021
Meldung Erste Lesung Selbstbestimmung:
Mai 2021 (ohne Aussprache)
Weitere Infos zu Selbstbestimmung:
Website der Landesregierung

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz/LBGG)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/2680 
(Ausschussüberweisung am 28. Januar 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3691 
Änderungsantrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3759 

 

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/2941 
(Ausschussüberweisung am 21. Mai 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3698