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16. Dezember 2021 – Dezember-Plenum

Viel Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Der Fonds für Barrierefreiheit wird in Schleswig-Holstein fortgeführt. Zudem soll die Arbeit zur Verbesserung der Lebenssituation von gehandicapten Menschen transparenter werden.

Tschacher, Andrea CDU Plenum
Andrea Tschacher (CDU): „Es gibt noch viel zu tun.“ Foto: Michael August

Der Landtag will Menschen mit Behinderung weiterhin unterstützen und hat einen Antrag der Jamaika-Koalition bei Enthaltung der AfD beschlossen. Dieser begrüßt, dass der Fonds für Barrierefreiheit über das Jahr 2021 hinaus verlängert wird. Die Landesregierung plant außerdem ab Januar, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituationen der Betroffenen auf einer digitalen Datenbank zu dokumentieren. Das kündigte Integrationsministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in Vertretung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei der mitdiskutierten Vorstellung des Landesaktionsplanes 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. 

Menschen mit Behinderung stießen in ihrem Alltag noch immer auf Widerstände. Hier gelte es, weiter auf eine Verbesserung hinzuwirken, sagte Sütterlin-Waack. Sie verwies darauf, dass der Fonds für Barrierefreiheit schon 155 Projekte für mehr Inklusion gefördert habe. Die Ministerin warb zugleich bei den Kommunen für die Förderung inklusiver Sozialräume. Dafür stünden ab 2022 insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise könnten sich gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation als Netzwerk bewerben.

SPD: Behinderte besser in den Arbeitsmarkt einbinden

Baasch, Wolfgang SPD plenum
Wolfgang Baasch (SPD): „Ziel muss es sein, die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu stärken“ Foto: Michael August

„Wir sind auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun – hin zu einer vollständig gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und dem Abbau von Barrieren“, erklärte Andrea Tschacher (CDU). Sie begrüßte die Aufstockung des Fonds für Barrierefreiheit um weitere 1,2 Millionen Euro für das kommende Jahr für investive Vorhaben zum Abbau von Barrieren.

Auch Wolfgang Baasch (SPD) lobte die Verlängerung des Fonds, forderte zugleich aber mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Es gelte, die Potentiale der Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu erschließen. „Ziel muss es sein, die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu stärken“, sagte er.

Laut Landesregierung leben etwa 573.000 Schleswig-Holsteiner mit einer Behinderung. Das sei rund jeder fünfte Mensch im Land. Davon haben rund 346.000 eine anerkannte Schwerbehinderung.

Der Landesaktionsplan 2022 wurde zur abschließenden Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Andreas Tietze (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW)

Die Landesregierung will zum „Inklusionsvorzeigeland“ werden und weitere wesentliche Verbesserungen in allen Bereichen des Lebens von Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung des digitalen Wandels bewirken. Das geht aus dem sogenannten Fokus-Landesaktionsplan 2022 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther dem Plenum vorstellen will.

Demnach soll die Stärkung der Medienkompetenz und damit die Erlangung digitaler Souveränität in den kommenden Jahren eine größere Rolle spielen. Menschen mit Behinderungen sollen befähigt werden, sich Teile der digitalen Welt selbst zu erschließen. Ferner werde dem Problem der mehrfachen Diskriminierung aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit stärker Rechnung getragen, kündigt die Landesregierung an. Und: Die Belange von Frauen und Kindern mit Behinderungen sollen künftig noch systematischer bei der Ausrichtung der Inklusionspolitik der Landesregierung mitgedacht werden.

Mehr als 155 Projekte unterstützt

Die Koalitionsfraktionen begrüßen in einem der Debatte zugrunde liegenden Antrag, dass der Fonds für Barrierefreiheit über das Jahr 2021 hinaus verlängert und um 1,2 Millionen Euro aufgestockt wird. Das Geld sei im Haushalt bereits eingeplant. Für eine neue Förderrunde stünden damit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus neuen Mitteln und Restmitteln zur Verfügung. Der Fonds sei „ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-BRK“, heißt es im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Seit 2019 konnten demnach mehr als 155 innovative Projekte zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Land unterstützt werden.

Die Regierungskoalition hebt zugleich die Förderung inklusiver Sozialräume hervor. Dafür stünden ab 2022 insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise könnten sich gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation als Netzwerk bewerben. Dieses Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren, wobei die Mittel aus dem Fonds für Barrierefreiheit in Höhe von 2,5 Millionen Euro von Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 beantragt werden können.

Konvention seit 2008 in Kraft

Laut Landesregierung leben etwa 573.000 Schleswig-Holsteiner mit einer Behinderung. Das sei rund jeder fünfte Mensch im Land. Davon haben rund 346.000 eine anerkannte Schwerbehinderung. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Es beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

(Stand: 13. Dezember 2021)

Vorherige Debatte zum Thema Barrierefreiheit:
Januar 2018
Weitere vorherige Meldungen zum Thema:
September 2020 (Tätigkeitsbericht Behindertenbeauftragter/ ohne Aussprache)
August 2020 (ohne Aussprache)

Antrag

Verlängerung des Fonds für Barrierefreiheit
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/3477

Regierungsbericht

Fokus-Landesaktionsplan 2022 (Fokus-LAP 2022) zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) im Land Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/3432(neu)
(Federführend ist der Ministerpräsident)