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21. August 2026 – 80 Jahre Schleswig-Holstein

1957: Ein Landesgesetz färbt den Norden blau-weiß-rot

In dieser Serie schauen wir ins Archiv und spüren nach, was den Landtag in vergangenen Zeiten beschäftigt hat. Ein Beschluss des Landtages macht die traditionellen Landesfarben und das Wappen mit Löwen und Nesselblatt zu offiziellen Hoheitszeichen.

Wandteppich mit Landeswappen im Treppenaufgang zum 1. Stock
Ein Zacken zu viel: Der Wandteppich aus dem Jahr 1950 mit dem nicht ganz korrekten Nesselblatt hängt im Aufgang zum 1. Stock des Landeshauses.
© Foto: Landtag, Archiv

Seit dem 23. August 1946 besteht das Land Schleswig-Holstein, ab 1949 hatte es eine Landessatzung, aber darin fanden sich keine Bestimmungen über das Landeswappen oder die Landesflagge. Es gab zunächst lediglich ein „vorläufiges Gesetz zur Regelung des öffentlichen Flaggens“, in dem die Farben der gerade gegründeten Bundesrepublik im Vordergrund standen: „Bei öffentlicher Beflaggung haben alle Dienststellen des Landes (…) die Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold zu setzen. Daneben können auch die überlieferten blau-weiß-roten Farben Schleswig-Holsteins gesetzt werden.“ Wie dies konkret zu geschehen hatte, regelte die Landesregierung mit Erlassen, etwa zur „farbigen Ausgestaltung“, zur „Form des Amtsschilds“ und zur „Flaggenführung an den Dienstkraftfahrzeugen“.

Eine präzise gesetzliche Grundlage für Blau-Weiß-Rot und das Wappen fehlte jedoch. Das änderte sich im Januar 1957, als der Landtag das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein“ einstimmig verabschiedete. Seitdem steht fest: „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in rot ein silbernes Nesselblatt.“ Und: „Die Landesfarben sind blau-weiß-rot. Die Landesflagge zeigt die Landesfarben von oben nach unten in drei gleichbreiten Querstreifen. Die Höhe der Landesflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.“ Die blau-weiß-rote „Dienstflagge“, auch das wird klargestellt, enthält das Wappen in der Mitte der Trikolore. Der Gesetzentwurf lieferte zudem eine grafische Vorlage, wie Flagge und Wappen genau auszusehen hatten: „Die Urmuster werden in je einer Ausfertigung im Landesarchiv aufbewahrt.“ Damit endete für Schleswig-Holstein ein langer Flaggenstreit mit verschiedenen Mächten: den Dänen, den Preußen und den Briten.

Die Landesfarben waren lange illegal

Die heutige Landesflagge entstand in den 1830er Jahren und errang mit dem Schleswiger Sängerfest im Juli 1844, auf dem auch das „Schleswig-Holstein-Lied“ erstmals öffentlich erklang, landesweite Bekanntheit. In der Flagge vereinen sich die Farben Schleswigs (blau-gelb) und Holsteins (rot-weiß). Blau-Weiß-Rot stand auch für die Erhebung von 1848 bis 1851 – und traf damit auf den Widerstand der dänischen Landesherren. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 wurde Schleswig-Holstein preußische Provinz. Im Lande wehte nun vor Amtsgebäuden der schwarze preußische Adler auf weißem Grund und immer noch nichts Landestypisches. Nach 1945 sperrten sich dann die Briten gegen Blau-Weiß-Rot. Die Besatzungsmacht fürchtete, dass ein Streit um nationale Symbole den deutsch-dänischen Konflikt im Grenzland weiter verschärfen könnte. Erst 1949 erteilte die Militärverwaltung die Genehmigung für die blau-weiß-rote Flagge – und der Landtag verankerte die Farben schließlich im Gesetz.

Damit definierte das Landesparlament auch das Design des Wappens. Die zwei blauen Löwen auf goldenem Grund repräsentieren den nördlichen Landesteil und sind an das königliche dänische Wappen angelehnt. Das silberne Nesselblatt auf rotem Grund steht für die Schauenburger Herzöge, die lange Landesherren von Holstein waren. Die Kombination der beiden Bestandteile ist seit dem 17. Jahrhundert belegt. Allerdings: Lange blieb unklar, wie viele Zacken das Nesselblatt haben sollte. Zahlreiche Holsteinische Städte führen den Schauenburger Schild im Wappen – in unterschiedlicher Gestaltung. Häufig hat das Nesselblatt 14 Zacken, wie in Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Uetersen, Plön, Preetz oder Wedel. Neumünster kommt jedoch mit elf Zacken aus und Bad Bramstedt mit 13, während Bad Oldesloe 16 Zacken aufweist und Bad Segeberg sogar 22. Seit 1957 steht fest: Das Land Schleswig-Holstein hat ein 13-zackiges Nesselblatt. Damit setzte sich der Landtag auch über den Wandschmuck im eigenen Plenarsaal hinweg. Denn der dort über Jahrzehnte angebrachte Teppich zeigt ein Nesselblatt mit 14 Spitzen. Der Wandteppich, den der Kieler Künstler Alwin Blaue gestaltet hat und der 1950 in der Itzehoer Weberei Hablik-Lindemann gefertigt wurde, hängt heute im Treppenhaus des Landeshauses.

„Jedermann-Wappen“ für den Vorgarten

Ihren bislang letzten Schliff erhielten Flagge und Wappen im Jahr 2011: Die Hoheitszeichen wurden digitalisiert. Die Farben Blau, Weiß und Rot entsprechen nun den DIN-Normen. Auch diesmal stimmte der Landtag einstimmig zu. Zuvor, in einer Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses, ging es auch um die Frage: Was droht Bürgern, die die offizielle „Dienstflagge“ am Fahnenmast in ihrem Vorgarten hissen? „Eine ordnungsrechtliche Verfolgung gibt es nicht“, erklärte ein Vertreter des Innenministeriums. Man empfehle aber, auf das „Jedermann-Wappen“ zurückzugreifen. Denn für den privaten Gebrauch gibt es eine abgewandelte Variante des schleswig-holsteinischen Hoheitssymbols: runder, mit helleren Farben - und ebenfalls mit 13 Zacken.